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   BGH, 26.01.1973 - I ZR 152/71   

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https://dejure.org/1973,2849
BGH, 26.01.1973 - I ZR 152/71 (https://dejure.org/1973,2849)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1973 - I ZR 152/71 (https://dejure.org/1973,2849)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - I ZR 152/71 (https://dejure.org/1973,2849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gefahr der Irreführung bei der Werbung für Buchungsaufträge oder Buchhaltungsaufträge durch datenverarbeitende Unternehmen - Fehlende Zulassung der Unternehmen zur Hilfe in Steuersachen - Begriff des "buchens" und der "Buchhaltung" - Umfassung sowohl der den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1973, 383
  • GRUR 1973, 320
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Steuerberaterkammer mit Urteil vom 15. Juni 1977 (LM Nr. 6 zu SteuerberatungsG = DB 1977, S. 1588) auf und wies die Feststellungsklage ab: Es handle sich um ein nach § 6 Nr. 3 StBerG 1975 untersagtes Kontieren von Belegen, wenn ein Buchhaltungsarbeiten anbietendes Datenverarbeitungsunternehmen zwar auf vorgegebenen Konten verbuche und auch an bestimmte Weisungen des Auftraggebers gebunden sei, jedoch selbst entscheide, wie die Belege im Einzelfall zu verbuchen seien (FG München, EFG 1976, S. 637; BGH, GRUR 1973, S. 320 - Buchhaltungskraft).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des

    Zur Beurteilung aus eigener Sachkunde ist der Senat um so mehr in der Lage, als zu den angesprochenen Verkehrskreisen in nicht unerheblichen Umfang Personen gehören, bei denen keine nähere Sachkunde erwartet werden kann, wie insbesondere Kleingewerbetreibende und Existenzgründer (vgl. BGH, GRUR 1973, 320 - Buchhaltungskraft; GRUR 1987, 444 - Laufende Buchführung; DStR 2001, 1669, 1670).
  • BGH, 15.06.1977 - I ZR 184/75

    Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

    Um ein Kontieren von Belegen handelt es sich aber entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, wenn ein Buchhaltungsarbeiten anbietendes Datenverarbeitungsunternehmen zwar auf vorgegebenen Konten verbucht und auch an bestimmte Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, im Einzelfall aber doch selbst entscheidet, wie die ihm übergebenen, nicht vorkontierten Belege zu verbuchen sind (so auch das von der Beklagten vorgelegte Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Juli 1976 - IV 111/76; vgl. ferner BGH GRUR 1973, 320, 321 - Buchhaltungskraft m. Anm. Malzer).
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