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   BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70   

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BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70 (https://dejure.org/1972,1598)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1972 - I ZB 6/70 (https://dejure.org/1972,1598)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1972 - I ZB 6/70 (https://dejure.org/1972,1598)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen Täuschungscharakter der Marke - Täuschung durch geographische Angaben in Warenzeichen - Eignung der irreführenden geographischen Angabe der Warenherkunft zur Verbraucherbeeinflussung - Ortsbezeichnung als ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1973, 361
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Ein solcher besonderer Ruf und besondere Qualitätsvorstellungen können zwar für die Fragebedeutung gewinnen, ob der an sich über die Warenherkunft irreführenden geographischen Angabe eine Eignung zur Verbraucherbeeinflussung zukommt (vgl. BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos); wobei jedoch auch insoweit keine besonderen Qualitätserwartungen vorausgesetzt sind, es vielmehr genügt, daß der Verkehr mit seiner Verkunftserwartung eine allgemeine Wertschätzung verbindet und diese Wertschätzung geeignet ist, das Interesse am Angebot zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch Bier; 71, 313, 315 - Bocksbeutelflasche).

    Ein solcher Ruf wird zwar die Verkehrsauffassung beeinflussen; notwendiges Erfordernis wird er dadurch jedoch noch nicht, wie sich schon daraus ergibt, daß der Verkehr regelmäßig geograpnische Ortsbezeichnungen nicht als warenzeichenmäßige Betriebskennzeichen, sondern als örtliche Herkunftsangaben auffaßt (BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos; ferner BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] c, 19 - de Paris).

    So fallen insbesondere solche Ortsnamen nicht unter das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG, die vom Verkehr überhaupt nicht als Angaben über die Herkunft von Waren aus einem bestimmten geographischen Bereich, sondern als Phantasiebezeichnungen aufgefaßt werden (BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos).

    Bei seiner erneuten Verhandlung wird das Bundespatentgericht zu beachten haben, daß die Anwendung des Eintragungsverbots des § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG erfordert, daß von der Täuschung durch den Zeicheninhalt ein nicht unerheblicher Teil der beteiligten Verkehrskreise betroffen wird (BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos).

  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZR 93/61

    echt skai

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Der zum angesprochenen Verkehrskreis zugehörige Tatrichter kann zwar aufgrund seiner eigenen Lebenserfahrung feststellen, daß er selbst einer Täuschung unterliegen würde und daß damit auch für einen nicht unerheblichen Teil der Verbraucher eine Täuschungsgefahr zu bejahen wäre; in einem solchen Fall erübrigt sich im allgemeinen eine weitere Beweiserhebung (BGH GRUR 63, 539, 541 - echt skai), sofern sie nicht durch das Vorliegen besonderer Umstände erforderlich wird (BGH GRUR 63, 271, 273 - Bärenfang).
  • BGH, 19.02.1971 - I ZR 44/69

    Verwendung eines Wortes in einer Werbung ohne direkten Hinweis auf Tatsache, dass

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Auch die in Frage stehende Ortsbezeichnung San Remo ist - trotz der grundsätzlich gebotenen strengen Anforderungen (oben Ziff. II) - als geographische Herkunftsbezeichnung für die Herstellung und den Vertrieb von Waren, insbesondere von Herren- und Knabenbekleidungsstücken nicht von solcher Bedeutung, daß eine prozentual geringe Irrtumsanfälligkeit noch als rechtlich relevant angesehen werden könnte, zumal dem Verbraucher in der Werbung häufig Bezeichnungen von Waren mit Ortsnamen entgegentreten, die ohne Herkunftshinweis nur allgemein die Vorstellung von Luxus und Exklusivität erwecken (vgl. BGH GRUR 63, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; siehe ferner BGH vom 19. Februar 1971 - I ZR 44/69 - Nescafe, wo es als rechtsfehlerfrei gebilligt worden ist, daß das Berufungsgericht 3 % der Befragten als nicht ins Gewicht fallende Minderheit angesehen hat).
  • BGH, 06.05.1965 - II ZR 217/62

    Konkurs des Versicherungsnehmers. Feuerversicherung

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Ein solcher Ruf wird zwar die Verkehrsauffassung beeinflussen; notwendiges Erfordernis wird er dadurch jedoch noch nicht, wie sich schon daraus ergibt, daß der Verkehr regelmäßig geograpnische Ortsbezeichnungen nicht als warenzeichenmäßige Betriebskennzeichen, sondern als örtliche Herkunftsangaben auffaßt (BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos; ferner BGHZ 44, 1 [BGH 06.05.1965 - II ZR 217/62] c, 19 - de Paris).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Auch die in Frage stehende Ortsbezeichnung San Remo ist - trotz der grundsätzlich gebotenen strengen Anforderungen (oben Ziff. II) - als geographische Herkunftsbezeichnung für die Herstellung und den Vertrieb von Waren, insbesondere von Herren- und Knabenbekleidungsstücken nicht von solcher Bedeutung, daß eine prozentual geringe Irrtumsanfälligkeit noch als rechtlich relevant angesehen werden könnte, zumal dem Verbraucher in der Werbung häufig Bezeichnungen von Waren mit Ortsnamen entgegentreten, die ohne Herkunftshinweis nur allgemein die Vorstellung von Luxus und Exklusivität erwecken (vgl. BGH GRUR 63, 482, 484 - Hollywood Duftschaumbad; siehe ferner BGH vom 19. Februar 1971 - I ZR 44/69 - Nescafe, wo es als rechtsfehlerfrei gebilligt worden ist, daß das Berufungsgericht 3 % der Befragten als nicht ins Gewicht fallende Minderheit angesehen hat).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 129/56

    Emaillelack

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Bis zu welchem Prozentsatz ein solcher nicht völlig unerheblicher Teil der Verkehrskreise noch gegeben ist und wann er zu einer rechtlich nicht mehr ins Gewicht fallenden Minderheit (vgl. BGHZ 27, 1, 10 [BGH 28.02.1958 - I ZR 129/56] - Emaillelack) absinkt, läßt sich nicht allgemeingültig festlegen.
  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Wie für die Anwendung des Irreführungsverbots nach § 3 UWG wird damit nicht vorausgesetzt, daß die irreführende Wirkung für die Gesamtheit der Verkehrsteilnehmer oder doch für den überwiegenden Teil von ihnen festzustellen ist; es ist erforderlich, aber auch genügend, wenn ein nicht völlig unerheblicher Teil der Verkehrskreise der Irreführung ausgesetzt ist (vgl. BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa).
  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 36/63

    Bezeichnung als "Waren ausländischer Herkunft"

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Ein solcher besonderer Ruf und besondere Qualitätsvorstellungen können zwar für die Fragebedeutung gewinnen, ob der an sich über die Warenherkunft irreführenden geographischen Angabe eine Eignung zur Verbraucherbeeinflussung zukommt (vgl. BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos); wobei jedoch auch insoweit keine besonderen Qualitätserwartungen vorausgesetzt sind, es vielmehr genügt, daß der Verkehr mit seiner Verkunftserwartung eine allgemeine Wertschätzung verbindet und diese Wertschätzung geeignet ist, das Interesse am Angebot zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch Bier; 71, 313, 315 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Ein solcher besonderer Ruf und besondere Qualitätsvorstellungen können zwar für die Fragebedeutung gewinnen, ob der an sich über die Warenherkunft irreführenden geographischen Angabe eine Eignung zur Verbraucherbeeinflussung zukommt (vgl. BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos); wobei jedoch auch insoweit keine besonderen Qualitätserwartungen vorausgesetzt sind, es vielmehr genügt, daß der Verkehr mit seiner Verkunftserwartung eine allgemeine Wertschätzung verbindet und diese Wertschätzung geeignet ist, das Interesse am Angebot zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch Bier; 71, 313, 315 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 22.05.1970 - I ZR 125/68

    Kölsch-Bier

    Auszug aus BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70
    Ein solcher besonderer Ruf und besondere Qualitätsvorstellungen können zwar für die Fragebedeutung gewinnen, ob der an sich über die Warenherkunft irreführenden geographischen Angabe eine Eignung zur Verbraucherbeeinflussung zukommt (vgl. BGH GRUR 70, 311, 313 - Samos); wobei jedoch auch insoweit keine besonderen Qualitätserwartungen vorausgesetzt sind, es vielmehr genügt, daß der Verkehr mit seiner Verkunftserwartung eine allgemeine Wertschätzung verbindet und diese Wertschätzung geeignet ist, das Interesse am Angebot zu beeinflussen (vgl. BGHZ 44, 16, 20, 21 [BGH 19.05.1965 - Ib ZR 36/63] - de Paris; BGH GRUR 70, 517, 519 - Kölsch Bier; 71, 313, 315 - Bocksbeutelflasche).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 55/96

    Warsteiner II

    Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
  • BGH, 02.07.1998 - I ZR 54/96

    Warsteiner I; Verbot der irreführenden Verwendung einer einfachen geographischen

    Doch bedarf es hierzu der Feststellung, daß nur noch unbeachtliche Teile des Verkehrs von einer geographischen Herkunftsbedeutung ausgehen (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 183/61, GRUR 1963, 482, 485 - Hollywood Duftschaumbad; BGHZ 44, 16, 19 - de Paris; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 225/94

    Euromint - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Zwischen beiden Erkenntnismitteln liegt der vom Berufungsgericht gewählte Weg einer vom DIHT oder einer anderen Spitzenorganisation der Wirtschaft veranstalteten schriftlichen Umfrage, die unter Einschaltung der Mitgliedskammern oder -verbände durchgeführt wird und deren Ergebnisse sodann - nach § 377 Abs. 3 ZPO - als Auskunft in das Verfahren eingeführt werden (vgl. BGH, Urt. v. 9.6.1965 - Ib ZR 89/63, GRUR 1966, 150, 151 - Kim I; Beschl. v. 18.2.1972 - I ZB 6/70, GRUR 1973, 361 f. - sanRemo; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 47 Rdn. 13 ff.; Großkomm./Lindacher, § 3 UWG Rdn. 1001; Großkomm./Jacobs, vor § 13 UWG Rdn. D 373).
  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Ob dem hier im Blick auf die Änderungen der Angabe des Geschäftsgegenstandes in den Bezeichnungen der Beklagten und insbesondere auch bei Aufnahme des Bestandteils "Beteiligungsgesellschaft" beigetreten werden kann, weil hierin nur eine unerhebliche Änderung gegenüber den früheren Bezeichnungen zu sehen sei (vgl. BGH, Urt. v. 18.5.1973 - I ZR 12/72, GRUR 1973, 361, 362 = WRP 1973, 576 - Metrix), bedarf keiner abschließenden Entscheidung; denn selbst für den Fall, daß dies hier - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - zu verneinen wäre, wäre ein auf § 12 BGB, § 16 Abs. 1 UWG gestützter Anspruch nicht begründet.
  • OLG München, 23.12.2004 - 6 U 4304/01

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Eine Konfusionsrate von unter 10 % reicht dagegen keinesfalls aus (BGH, GRUR 73, 361, 362 - san Remo: 5 %; 91, 680, 681 Porzellanmanufaktur: 6 %).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts erscheint es nicht gerechtfertigt, hiervon weitere Abstriche wegen unvermeidlicher Fehlerquoten vorzunehmen; solche Fehlerquoten können nicht einseitig negativ oder positiv berücksichtigt werden, wenngleich insoweit für das Endergebnis zu berücksichtigen bleibt, daß die ermittelten Zahlen nicht absolut zu verstehen sind, sondern eine gewisse Schwankungsbreite nach oben und unten zulassen (vgl. BGH GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
  • BGH, 30.11.1979 - I ZR 148/77

    Perlwein, der aus dem Verschnitt von Erzeugnissen mit Ursprung in mehreren

    Es genügt, daß der Verbraucher mit der Herkunftsvorstellung eine allgemeine Wertschätzung verbindet, die er - ob zu Recht oder zu Unrecht - als wesentlich ansieht, und die geeignet ist, sein Interesse am Angebot zu wecken und seinen Kaufentschluß zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 1971, 313, 315 - Bocksbeutelflasche; 1973, 361 - sanRemo).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 4/72
    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts erscheint es nicht gerechtfertigt, hiervon weitere Abstriche wegen unvermeidlicher Fohlerquoten vorzunehmen; solche Fehlerquoten können nicht einseitig negativ oder positiv berücksichtigt werden, wenngleich insoweit für das Endergebnis zu berücksichtigen bleibt, daß die ermittelten Zahlen nicht absolut zu verstehen sind, sondern eine gewisse Schwankungsbreite nach oben und unten zulassen (vgl. BGH GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
  • BGH, 03.12.1974 - X ZR 63/71

    Patentierung der Antriebsumkehrung eines Zwangsmischers - Erfassung eines

    In diesem Sinne ist auch der von der Beklagten angeführte Beschluß des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 18. Februar 1972 (I ZB 6/70 - sanRemo) zu verstehen, wenn dort ausgeführt wird, daß etwaige Mängel eines Beweismittels nicht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Entscheidung ohne Beweiserhebung abgetan werden können, sondern daß es dann eine Frage der Beweiswürdigung sei, ob das Beweismittel zur Beweisführung ausreichend gewesen sei.
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 5/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" als geographische Herkunftsangaben

    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts erscheint es nicht gerechtfertigt, hiervon weitere Abstriche wegen unvermeidlicher Fehlerquoten vorzunehmen; solche Fehlerquoten können nicht einseitig negativ oder positiv berücksichtigt werden, wenngleich insoweit für das Endergebnis zu berücksichtigen bleibt, daß die ermittelten Zahlen nicht absolut zu verstehen sind, sondern eine gewisse Schwankungsbreite nach oben und unten zulassen (vgl. BGH GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
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