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   BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71   

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https://dejure.org/1973,418
BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71 (https://dejure.org/1973,418)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1973 - I ZR 39/71 (https://dejure.org/1973,418)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1973 - I ZR 39/71 (https://dejure.org/1973,418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eigenheit von Mustergestaltungen in Modekollektionen - Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung - Wettbewerbswidriges Handeln durch Nachahmung von Stoffmustern - Herausgabe des Verletzergewinns als Schadensersatz - Zuerkennung urheberrechtlichen Schutzes von ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Modeneuheit

    § 1 UWG a.F. (vgl. §§ 3, 8, 9 UWG idF vom 03.07.2004)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 168
  • NJW 1973, 800
  • MDR 1973, 481
  • GRUR 1973, 478
  • BB 1973, 631
  • DB 1973, 816
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71
    Nachdem der Senat bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal)_ und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372, 376 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in seiner "Wandsteckdose II"-Entscheidung (BGHZ 57, 116 ff) auch bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses -, auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.
  • BGH, 08.10.1971 - I ZR 12/70

    Wandsteckdose II

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71
    Nachdem der Senat bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal)_ und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372, 376 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in seiner "Wandsteckdose II"-Entscheidung (BGHZ 57, 116 ff) auch bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses -, auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.
  • BGH, 27.11.1956 - I ZR 57/55

    Gebrauchsgraphik und Kunstschutz

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71
    Ob im Einzelfall den vom Berufungsgericht dargelegten Anforderungen, die an Kunstwerke zu stellen sind, genügt ist, bleibt weitgehend eine Frage tatrichterlicher Würdigung (BGHZ 22, 209, 217 - Morgenpost).
  • BGH, 24.02.1961 - I ZR 83/59

    Gewinnherausgabe bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 19.01.1973 - I ZR 39/71
    Nachdem der Senat bereits bei Warenzeichenverletzungen die Schadensberechnung nach dem Verletzergewinn (BGHZ 34, 320 ff - Vitasulfal)_ und nach der entgangenen Lizenz (BGHZ 44, 372, 376 ff - Meßmer-Tee II) anerkannt hatte, obwohl in diesen Fällen keine echte Lizenzerteilung in Frage steht und keine Ausschließlichkeitsposition übertragen wird, hat er diese Schadensberechnung in seiner "Wandsteckdose II"-Entscheidung (BGHZ 57, 116 ff) auch bei einer wettbewerbswidrigen Nachahmung zugelassen, wenn die Nachbildung - wegen des besonderen Schutzwertes des nachgebildeten Erzeugnisses -, auch jedem anderen untersagt ist und somit eine dem Immaterialgüterrechtsschutz vergleichbare Leistungsposition zur eigenen Gewinnerzielung ausgenutzt worden ist.
  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Außerdem hat der Senat unter der Geltung des § 1 UWG 1909 einen unmittelbaren Leistungsschutz im Hinblick auf die (nahezu) identische Nachahmung saisonbedingter, wettbewerblich und ästhetisch eigenartiger Modeerzeugnisse angenommen und diesen Schutz zeitlich im Regelfall auf die Saison begrenzt, in der das Erzeugnis auf den Markt gebracht worden ist (BGH, Urteil vom 19. Januar 1973 - I ZR 39/71, BGHZ 60, 168, 171 - Modeneuheit; Urteil vom 10. November 1983 - I ZR 158/81, GRUR 1984, 453 f. = WRP 1984, 259 - Hemdblusenkleid; Urteil vom 6. November 1997 - I ZR 102/95, GRUR 1998, 477, 479 f. = WRP 1998, 377 - Trachtenjanker).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Es wird dabei, um dem Ausgleichsgedanken Rechnung zu tragen, fingiert, daß der Rechtsinhaber ohne die Rechtsverletzung durch die Verwertung seines Schutzrechts den gleichen Gewinn wie der Verletzer erzielt hätte (vgl. dazu auch BGHZ 57, 116, 118 f. - Wandsteckdose II; 60, 168, 173 - Modeneuheit; 68, 90, 94 - Kunststoffhohlprofil; BGH GRUR 1995, 349, 351 - Objektive Schadensberechnung).

    Das Berufungsgericht hat bei dieser Beurteilung übersehen, daß der Verletzergewinn nach der gesetzlichen Regelung in voller Höhe herauszugeben ist, ohne daß der Verletzer geltend machen könnte, der Verletzte hätte den Gewinn, der durch die unbefugte Benutzung seines Schutzrechts erzielt worden ist, selbst nicht erreichen können (vgl. dazu auch BGHZ 38, 200, 205 - Kindernähmaschinen; 60, 168, 173 - Modeneuheit; Eichmann/v. Falckenstein aaO § 14a Rdn. 15; Nirk/Kurtze, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., §§ 14, 14a Rdn. 67; Heermann, GRUR 1999, 625, 627).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Die grundsätzliche Anwendbarkeit dieser Schadensberechnungsweisen auf Fälle der unlauteren Nachahmung eines schützenswerten Leistungserzeugnisses ist in der Rechtsprechung seit längerem anerkannt (vgl. BGHZ 57, 116, 121 f. [BGH 08.10.1971 - I ZR 12/70] - Wandsteckdose II; BGHZ 60, 168, 172 [BGH 19.01.1973 - I ZR 39/71] - Modeneuheit; BGH, Urt. v. 23.01.1981 - I ZR 48/79, GRUR 1981, 517, 520 = WRP 1981, 514 - Rollhocker; BGH, Urt. v. 23.05.1991 - I ZR 286/89, GRUR 1991, 914, 917 [BGH 23.05.1991 - I ZR 286/89] - Kastanienmuster).
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