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   BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71   

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https://dejure.org/1973,351
BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71 (https://dejure.org/1973,351)
BGH, Entscheidung vom 26.06.1973 - X ZR 23/71 (https://dejure.org/1973,351)
BGH, Entscheidung vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71 (https://dejure.org/1973,351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils - Rechtsschutzbedürfnis als Prozessvoraussetzung - Grundsätze der Patentnichtigkeitsklage - Interesse der Allgemeinheit an der Nichtigerklärung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2063
  • MDR 1974, 39
  • GRUR 1974, 146
  • GRUR 1974, 176
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.09.1964 - Ia ZR 285/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Sie hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1965, 231 ff - Zierfalten - die Auffassung vertreten, daß dem Kläger ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung der Nichtigkeitsklage nicht zur Seite stehe.

    Jede Rechtsverfolgung bedarf aber als besondere Prozeßvoraussetzung eines Rechtsschutzbedürfnisses (RGZ 155, 75; BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; Stein/Jonas, a.a.O. § 253 Anm. III, 4, 5; Baumbach/Lauterbach, ZPO 31. Aufl. § 253 Grundz. Anm. 5 B), denn niemand soll den Anspruch gegen den Staat auf Gewährung von Rechtsschutz unnütz oder gar aus unlauteren Gründen geltend machen und ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (vgl. BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid).

    Sie hat eine Prüfung der Schlüssigkeit oder der Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage nicht vorgenommen (vgl. z.B. BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; 1965, 351, 352 - Korrosionsschutz-Binde).

  • BGH, 26.02.1960 - I ZR 166/58

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage - Überprüfung

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Da das Rechtsschutzbedürfnis Prozeßvoraussetzung ist, kann es auch nicht mit Überlegungen verneint werden, die in den Bereich der sachlichen Begründetheit einer Klage gehören (BGH GRUR 1960, 384, 386).

    Schlüssigkeit oder Erfolgsaussicht der Schadensersatzklage sind keine das Rechtsschutzbedürfnis begründenden Gesichtspunkte, sondern Erwägungen, die das sachlich-rechtliche Schicksal der Klage betreffen und daher das Vorliegen einer Prozeßvoraussetzung nicht berühren (vgl. BGH GRUR 1960, 384, 386; Stein/Jonas, a.a.O. Vorb. § 253 Anm. III, 4).

  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Vielmehr erstreckt er sich auch auf solche Prozeßvoraussetzungen, die von der Rechtsprechung darüber hinaus anerkannt sind (vgl. Baumbach/Lauterbach, a.a.O. § 538 Anm. 3 B), das Gericht erster Instanz nur aus verfahrensrechtlichen Gründen entschieden hat und von seinem Standpunkt aus überhaupt kein sachliches Urteil fällen konnte (BGHZ 14, 11, 14).
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Die Zivilprozeßordnung, die im Patentnichtigkeitsverfahren ergänzend heranzuziehen ist (§ 41 o PatG), geht davon aus, daß jedem Rechtssuchenden umfassender Rechtsschutz zu gewähren ist, der behauptet, in seinen Rechten irgendwie beeinträchtigt zu sein, sei es auch nur, daß ihm eine solche Beeinträchtigung ernsthaft droht (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 10, 302, 306; BGHZ 37, 113, 120, 121; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 253 Anm. III, 1 und § 256 Anm. III).
  • BGH, 07.05.1962 - III ZR 3/60

    Auswirkungen der unrichtigen Versagung der Prozeßkostenhilfe auf die Verjährung

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Die Zivilprozeßordnung, die im Patentnichtigkeitsverfahren ergänzend heranzuziehen ist (§ 41 o PatG), geht davon aus, daß jedem Rechtssuchenden umfassender Rechtsschutz zu gewähren ist, der behauptet, in seinen Rechten irgendwie beeinträchtigt zu sein, sei es auch nur, daß ihm eine solche Beeinträchtigung ernsthaft droht (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 10, 302, 306; BGHZ 37, 113, 120, 121; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 253 Anm. III, 1 und § 256 Anm. III).
  • BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 5/64

    Schadensberechnung bei Warenzeichenverletzungen

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    In der Rechtsprechung (BGHZ 43, 292, 293; BArbG NJW 1962, 463) und teilweise in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Baumbach/Lauterbach, a.a.O. Einleitung 111, 6 A) ist anerkannt, daß die verspätete Klageerhebung oder Einlegung eines Rechtsmittels einen Verstoß gegen Treu und Glauben (Rechtsmißbrauch) bedeuten kann, der es rechtfertigt, die Klage (vgl. BGHZ 44, 372) oder das Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln.
  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Jede Rechtsverfolgung bedarf aber als besondere Prozeßvoraussetzung eines Rechtsschutzbedürfnisses (RGZ 155, 75; BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; Stein/Jonas, a.a.O. § 253 Anm. III, 4, 5; Baumbach/Lauterbach, ZPO 31. Aufl. § 253 Grundz. Anm. 5 B), denn niemand soll den Anspruch gegen den Staat auf Gewährung von Rechtsschutz unnütz oder gar aus unlauteren Gründen geltend machen und ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (vgl. BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Die Zivilprozeßordnung, die im Patentnichtigkeitsverfahren ergänzend heranzuziehen ist (§ 41 o PatG), geht davon aus, daß jedem Rechtssuchenden umfassender Rechtsschutz zu gewähren ist, der behauptet, in seinen Rechten irgendwie beeinträchtigt zu sein, sei es auch nur, daß ihm eine solche Beeinträchtigung ernsthaft droht (vgl. BVerfGE 3, 359, 364; 10, 302, 306; BGHZ 37, 113, 120, 121; Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 253 Anm. III, 1 und § 256 Anm. III).
  • BFH, 09.11.1961 - IV 73/59 U

    Berichtigungsverlangen bei einem erklärten Rechtsmittelverzicht - Entsprechende

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    In der Rechtsprechung (BGHZ 43, 292, 293; BArbG NJW 1962, 463) und teilweise in der Literatur (vgl. die Nachweise bei Baumbach/Lauterbach, a.a.O. Einleitung 111, 6 A) ist anerkannt, daß die verspätete Klageerhebung oder Einlegung eines Rechtsmittels einen Verstoß gegen Treu und Glauben (Rechtsmißbrauch) bedeuten kann, der es rechtfertigt, die Klage (vgl. BGHZ 44, 372) oder das Rechtsmittel als unzulässig zu behandeln.
  • RG, 11.05.1937 - II B 5/36

    1. Kann das Kammergericht oder das Oberlandesgericht München von der Entscheidung

    Auszug aus BGH, 26.06.1973 - X ZR 23/71
    Jede Rechtsverfolgung bedarf aber als besondere Prozeßvoraussetzung eines Rechtsschutzbedürfnisses (RGZ 155, 75; BGH GRUR 1965, 231, 233 - Zierfalten; Stein/Jonas, a.a.O. § 253 Anm. III, 4, 5; Baumbach/Lauterbach, ZPO 31. Aufl. § 253 Grundz. Anm. 5 B), denn niemand soll den Anspruch gegen den Staat auf Gewährung von Rechtsschutz unnütz oder gar aus unlauteren Gründen geltend machen und ein gesetzliches Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und insoweit nicht schutzwürdiger Ziele ausnutzen (vgl. BGHZ 54, 181, 184 - Fungizid).
  • BGH, 14.02.1995 - X ZB 19/94

    "Tafelförmige Elemente"; Rechtsschutzbedürfnis für Patentnichtigkeitsklage nach

    Hier kann ein Angriff auf das Schutzrecht daher mit Allgemeininteressen nicht mehr gerechtfertigt werden, so daß das Rechtsschutzinteresse für derartige Begehren gesondert dargelegt werden muß (vgl. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30, 31 - Lampenschirm - und vom 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 51 - Anzeigegerät - für den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters; Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - und vom 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung - für die patentrechtliche Nichtigkeitsklage).

    aa) Als Einschränkung des durch das Verfahrensrecht grundsätzlich umfassend gewährten Rechtsschutzes (vgl. dazu Sen.Urt. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr - m.w.N.) darf das Rechtsschutzbedürfnis, was das Beschwerdegericht nicht verkannt hat, nicht nach engherzigen Maßstäben beurteilt werden.

    Von einem schutzwürdigen Interesse an der rückwirkenden Vernichtung eines Schutzrechtes kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn eine Inanspruchnahme ernstlich nicht in Betracht kommt, wobei insoweit die Darlegungs- und Beweislast für deren Voraussetzungen den Antragsteller trifft, der nach Ablauf der Schutzdauer sein eigenes rechtliches Interesse an dem gestellten Antrag belegen muß (vgl. Sen.Beschl. v. 26.6.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; Sen.Beschl. v. 12.3.1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515, 516 - Anzeigegerät; Sen.Urt. v. 16.2.1982 - X ZR 78/80, GRUR 1982, 355 - Bauwerksentfeuchtung).

  • BGH, 09.09.2010 - Xa ZR 14/10

    Windenergiekonverter

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung nicht zu prüfen, wieweit ein Vorgehen aus dem Streitpatent Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr mwN).
  • BPatG, 29.05.2019 - 4 Ni 50/17

    Blasenkatheterset - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Blasenkatheterset" - zum

    Es reicht demnach, wenn die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens der Wahrung der Rechte dient (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

    Insoweit ist es in der Rechtsprechung auch anerkannt, dass für die Zuerkennung eines Rechtsschutzbedürfnisses nicht erforderlich ist, dass der Kläger wegen Verletzung des Patents durch eine Klage oder Abmahnung des Patentinhabers aus dem Streitpatent in Anspruch genommen worden ist (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

  • BGH, 21.07.2022 - X ZR 110/21

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen erloschenes Patent für ein Verfahren

    Ab diesem Zeitpunkt kann ein Angriff auf das Schutzrecht nicht mehr mit Allgemeininteressen gerechtfertigt werden, vielmehr muss ein Rechtsschutzbedürfnis dargelegt werden (BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - X ZR 171/00, GRUR 2004, 849 juris Rn. 12 - Duschabtrennung; Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ZB 19/94, GRUR 1995, 342 juris Rn. 9 - Tafelförmige Elemente; Urteil vom 26. Juni 1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 juris Rn. 25 f. - Schraubennahtrohr; BGH, Urteil vom 29. September 1964 - Ia ZR 285/63, GRUR 1965, 231, 232 - Zierfalten; ebenso schon RG JW 1897, 636 (637); siehe ferner zum Gebrauchsmusterlöschungsverfahren BGH, Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515 juris Rn. 13 f. - Anzeigegerät; Beschluss vom 18. März 1975 - X ZB 12/74, GRUR 1976, 30 juris Rn. 11 f. - Lampenschirm; zum Einspruchsverfahren BGH GRUR 1997, 615 - Vornapf).
  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Es bedurfte hier deshalb keiner weiteren Erörterung der Frage, ob das Bundespatentgericht, wie die Rechtsbeschwerde meint, den Begriff des Rechtsschutzinteresses (dazu Sen.Entsch. GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr) verkannt hat, weil es in der in Art. 11 § 8 Abs. 1 IntPatÜG angeordneten Wirkungslosigkeit des nationalen Patents den entscheidenden Umstand für den Wegfall des Rechtsschutzinteresses gesehen und damit dieses mit Überlegungen verneint hat, die nach Ansicht der Rechtsbeschwerde in den Bereich der sachlichen Begründetheit eines Begehrens gehören.
  • BGH, 24.05.2016 - X ZR 28/14

    Patentnichtigkeitsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Klärung des

    Er muss vielmehr ein eigenes Rechtsschutzbedürfnis dartun (BGH, Urteil vom 26. Juni 1973  X ZR 23/71, GRUR 1974, 146  Schraubennahtrohr).

    Dementsprechend geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Rechtsschutzinteresse an der Nichtigerklärung eines durch Verzicht erloschenen Patents ohne weiteres dann zu bejahen ist, wenn der beklagte Patentinhaber den Nichtigkeitskläger noch weiterhin wegen Verletzung des Streitpatents in der Zeit vor dem Erlöschen des Streitpatents in Anspruch nehmen kann, wobei weder die Erhebung einer Verletzungsklage noch die Ankündigung einer solchen verlangt wird (BGH, Urteil vom 26. Juni 1973  X ZR 23/71, GRUR 1974, 146  Schraubennahtrohr; Beschluss vom 14. Februar 1995  X ZB 19/94, GRUR 1995, 342, 343  Tafelförmige Elemente; Beschluss vom 12. März 1981 - X ZB 16/80, GRUR 1981, 515, 516  Anzeigegerät; Urteil vom 12. Dezember 2006  X ZR 131/02, GRUR 2007, 309 - Schussfädentransport; Urteil vom 8. Juli 2010  Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910 Rn. 8 - Fälschungssicheres Dokument).

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 47/08

    Buprenorphinpflaster - Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Aufgrund der Inanspruchnahme wegen Patentverletzung aus den streitbefangenen Patentansprüchen durch die Lizenznehmerin der Patentinhaberin besteht für die Klägerin ein eigenes rechtliches Interesse an der rückwirkenden Vernichtung des Streitpatents im angegriffenen Umfang und damit an der Fortführung der Klage (vgl BGH GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger; GRUR 2008, 90 - Verpackungsmaschine; GRUR 1965, 231 - Zierfalten), welche im Hinblick auf die durch das Erlöschen des Patents nicht beseitigten Rechtswirkungen der Erteilung als Verwaltungsakt auf Nichtigerklärung und nicht auf Feststellung zu richten ist (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr; vgl auch Hövelmann GRUR 2007, 283, 286 Fn. 40 - zur abweichenden Auffassung).
  • BGH, 16.02.1982 - X ZR 78/80

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein

    Zum Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtigkeitsklage eines Lizenznehmers gegen ein bei Klageerhebung bereits erloschenes Patent (Ergänzung zu BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

    Da das Streitpatent bereits erloschen ist, bedarf es nach der ständigen Praxis des erkennenden Senats eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).

    Die Klägerin kann jedoch ihr Ziel, mit der Nichtigerklärung des Streitpatents ihre rechtskräftigen Verurteilungen zur Zahlung von Lizenzgebühren aus der Welt zu schaffen, - anders als bei der Verurteilung des Nichtigkeitsklägers zu Unterlassung, Rechnungslegung und Schadenersatz wegen Patentverletzung oder im Falle, daß nach der Nichtigerklärung des Patents Ansprüche aus unberechtigter Verwarnung gegen den Patentinhaber erhoben werden sollen (BGH GRUR 1974, 146, 147) - nicht erreichen.

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 183/01

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Patentnichtigkeitsklage nach Erlöschen des Patents

    Ein solches ist typischerweise gegeben, wenn die Gefahr besteht, daß der Nichtigkeitskläger oder seine Abnehmer für die Zeit vor Erlöschen des Schutzrechts wegen Verletzung des Patents in Anspruch genommen werden (Sen.Urt. v. 26.06.1973 - X ZR 23/71, GRUR 1974, 146 - Schraubennahtrohr).
  • BPatG, 31.05.2012 - 2 Ni 1/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Formänderung von vergütungs-,

    Wenn das Patent daher durch Zeitablauf (§ 16 PatG) oder aus sonstigen Gründen (vgl. § 20 PatG) bereits erloschen ist, bedarf es eines besonderen eigenen Rechtsschutzinteresses des Nichtigkeitsklägers (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr; http://www.juris.de/jportal/portal/t/61q/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=35&numberofresults=53&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE101868411&doc.part=K&doc.price=0.0 - focuspoint GRUR 1982, 355-357 Bauwerksentfeuchtung).

    Dem Rechtsschutzinteresse für eine Nichtigkeitsklage gegen ein bereits erloschenes Patent ist dabei regelmäßig bereits genügt, wenn der Kläger dartut, dass sich der Ausgang des Nichtigkeitsverfahrens auf seine Rechte auswirken kann und die Durchführung des Nichtigkeitsverfahrens der Wahrung seiner Rechte dient (BGH GRUR 1974, 146, 147 - Schraubennahtrohr).

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 148/00

    Nichtigerklärung eines Patents betreffend eine Anordnung zum Füllen einer oder

  • BGH, 12.03.1981 - X ZB 16/80

    Feststellung der teilweisen Unwirksamkeit eines deutschen Gebrauchsmusters -

  • BGH, 24.05.2005 - X ZR 207/01

    Patentfähigkeit eines Gegenstands; Eintragung eines Patents für einen neuen

  • BGH, 18.01.2000 - X ZR 102/97

    Patentfähigkeit eines Kontaktfederblocks für Relais

  • BPatG, 27.10.2010 - 3 Ni 43/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - Formulierung der objektiven Aufgabe -

  • BGH, 17.12.1996 - X ZB 4/96

    "Trennwand"; Prüfung eines Löschungsgrundes nach Verzicht auf den Hauptanspruch

  • BGH, 22.11.1994 - X ZR 115/92

    Patent für optisches Speichermedium zum Speichern eines modulierten Impulssignals

  • BPatG, 16.01.2014 - 7 Ni 2/14
  • BGH, 28.01.1997 - X ZR 43/94
  • BGH, 05.07.1994 - X ZR 104/92
  • BPatG, 11.11.2020 - 6 Ni 8/18

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "GPS-basierte Kontrolle der Leistungen eines

  • BPatG, 19.04.2016 - 1 Ni 10/14

    Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage wegen möglicherweise fehlenden

  • BPatG, 28.06.2011 - 1 Ni 6/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Schädlingsbekämpfung mit

  • BPatG, 20.03.2019 - 8 W (pat) 17/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Hydrodynamischer Drehmomentwandler" - zum

  • BGH, 06.12.1994 - X ZR 92/92

    Patentnichtigkeitsklage - Patent betreffend eine Vorrichtung zum Einspulen und

  • BPatG, 23.11.2010 - 3 Ni 11/09

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BGH, 10.10.1995 - X ZR 51/93

    Erlöschen des Streitpatent im Verlauf des Nichtigkeitsverfahrens durch Zeitablauf

  • BGH, 21.02.1995 - X ZR 129/92
  • BGH, 07.12.1993 - X ZR 130/90

    Zulässigkeit einer Patentnichtigkeitsklage - Patentierbarkeit der Verwendung von

  • BGH, 23.06.1977 - X ZR 54/74

    Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die

  • BPatG, 18.07.2012 - 4 Ni 55/10

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 27.05.2003 - 1 Ni 6/02
  • BGH, 20.06.1995 - X ZR 123/93

    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine Vorrichtung zum mechanischen Verbinden

  • BGH, 01.03.1994 - X ZR 11/92
  • BPatG, 04.09.2003 - 2 Ni 35/01
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