Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1250
BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72 (https://dejure.org/1973,1250)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1973 - I ZB 3/72 (https://dejure.org/1973,1250)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1973 - I ZB 3/72 (https://dejure.org/1973,1250)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,1250) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim Patentamt für die Ware Bier als geographische Herkunftsangaben - Bestehen einer Verwechslungsgefahr aufgrund des Wortes "Pilsener" als wesentlicher kennzeichnender Bestandteil der Anmeldung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 143 (Ls.)
  • MDR 1974, 211
  • GRUR 1974, 220
  • DB 1974, 132
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.02.1972 - I ZB 6/70

    Versagung von Markenschutz international registrierten Marke wegen

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Entgegen der Auffassung des Bundespatentgerichts erscheint es nicht gerechtfertigt, hiervon weitere Abstriche wegen unvermeidlicher Fehlerquoten vorzunehmen; solche Fehlerquoten können nicht einseitig negativ oder positiv berücksichtigt werden, wenngleich insoweit für das Endergebnis zu berücksichtigen bleibt, daß die ermittelten Zahlen nicht absolut zu verstehen sind, sondern eine gewisse Schwankungsbreite nach oben und unten zulassen (vgl. BGH GRUR 1973, 361, 362 - sanRemo).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 101/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung eines Zeichens aufgrund eingetragenen

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II).
  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Es ist vielmehr ausdrücklich von der Bindungswirkung der Zeicheneintragung für das Widerspruchsverfahren (vgl. BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar) ausgegangen und hat den Widerspruchszeichen auch nicht eine Schwächung ihrer Kennzeichnungskraft durch einen nachträglichen Bedeutungswandel ihres Bestandteils "Pilsner" entgegengehalten.
  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    In diesem - insoweit vom üblichen abweichenden (vgl. BGH GRUR 1970, 552, 553 - Felina-Britta) - Vorgehen liegt jedoch dann kein Rechtsfehler, wenn es auf den Gesamteindruck und die Kennzeichnungskraft der Widerspruchszeichen und deren Bestandteil "Pilsner" nicht mehr ankommen konnte, weil das Bestehen einer Verwechslungsgefahr bereits aus anderen Gründen zu verneinen war.
  • BGH, 04.10.1967 - Ib ZB 14/66

    Verstoß gegen ein eingetragenes Warenzeichen - Milchschokolade mit

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Da bei schließt der Umstand, daß eine solche beschreiben de Angabe innerhalb eines Warenzeichens benutzt wird, loch nicht ohne weiteres eine nur beschreibende Verwendung der fraglichen beschreibenden Angabe aus (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1970, 305, 306 - Löscafe mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.02.1964 - Ib ZR 70/62

    Motivschutz eines eingetragenen Warenzeichens bei Verwendung von Sagen und

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Sieht aber der Verkehr in der beschreibenden Angabe im angemeldeten Zeichen keinen individuellen Herkunftshinweis, so scheidet auch eine kennzeichnungsrechtlich relevante Verwechslungsgefahr aufgrund der bloßen Übereinstimmung dieser beschreibenden Angabe mit einem Bestandteil der Widerspruchszeichen aus, auch wenn diesem Bestandteil hier in den Widerspruchszeichen eine betriebliche Herkunftsbedeutung zukommen sollte (vgl. BGH GRUR 1964, 376, 380 - Eppeleinsprung; BPatGerE 5, 188, 189 - Genießer trinken boornkaat).
  • BGH, 30.01.1970 - I ZR 48/68

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen die warenzeichenmäßige Verwendung eines

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Da bei schließt der Umstand, daß eine solche beschreiben de Angabe innerhalb eines Warenzeichens benutzt wird, loch nicht ohne weiteres eine nur beschreibende Verwendung der fraglichen beschreibenden Angabe aus (vgl. BGH GRUR 1968, 365 - praline; 1970, 305, 306 - Löscafe mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72
    Damit wird jedoch das Bundespatentgericht nicht den Grundsätzen der Rechtsprechung gerecht, nach denen bei Gegenständen des täglichen Bedarfs grundsätzlich alle Verbraucher zu den beteiligten Verkehrskreisen zu zählen sind (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier), wobei auch die möglichen Verbraucher miteinzubeziehen sind (BGH GRUR 1971, 305, 307 - Konservenzeichen II).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Bei Waren und Dienstleistungen des Massenkonsums zählt grundsätzlich die Gesamtbevölkerung zu den angesprochenen Verkehrskreisen (BGHZ 30, 357, 372 - Nährbier; BGH, Urt. v. 5.3.1971 - I ZR 101/69, GRUR 1971, 305, 307 = WRP 1971, 320 - Konservenzeichen II; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 222 = WRP 1974, 32 - Club-Pilsener).
  • BPatG, 31.03.2004 - 32 W (pat) 309/02

    Lotto für Lotterien löschungsreif

    Gesamtbevölkerung zu den beteiligten Kreisen (vgl. BGH aaO - Nährbier S. 87; GRUR 74, 220, 222 - Club Pilsener).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr auf das eingetragene Zeichen in seiner Gesamtheit abzustellen ist, da auch nur insoweit der Verletzungsrichter an die Zeicheneintragung gebunden ist (Beschl. v. 14.2.1968 - Ib ZR 6/66, GRUR 1968, 414, 415 - Fe; Beschl. v. 19.10.1973 - I ZB 3/72, GRUR 1974, 220, 221 - Club-Pilsener; Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d' Harar).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

    Kraft seiner Eintragung und so lange diese besteht, genießt das Zeichen den vollen Schutz (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; 1974, 220 - Club-Pilsener).
  • OLG Jena, 18.09.2002 - 2 U 244/02
    Eine ständige Übung in der Praxis, nach der Wurstwaren nach einer bestimmten Herstellungsart mit "Halberstädter Art" bezeichnet werden, ist ebenfalls nicht ersichtlich oder vorgetragen (anders im Falle: BGH GRUR 1974, 220, 221 - Club Pilsener - hinsichtlich der Pilsener Brauart).
  • BPatG, 23.03.1994 - 26 W (pat) 17/91

    Anmeldung des Wortzeichens "ERDINGER" für die Waren "Weißbier, einschließlich

    Allerdings ist der Bundesgerichtshof in der anschließenden Rechtsbeschwerdeentscheidung (GRUR 1974, 220, 222 "Club-Pilsener") der Beschränkung auf die Verkehrskreise im engeren Sinne, also das Publikum, das wenigstens hin und wieder Bier trinkt sowie beim Erwerb dieses Getränks darauf achtet, ein bestimmtes Produkt zu erhalten, nicht gefolgt.
  • BPatG, 25.04.2007 - 32 W (pat) 114/05
    Zu den beteiligten Verkehrskreisen i. S. d. § 8 Abs. 3 MarkenG zählt bei Alltagserzeugnissen der vorliegenden Art, als deren Abnehmer grundsätzlich jeder Verbraucher in Betracht kommt, die Gesamtbevölkerung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 1960, 83 - Nährbier; GRUR 1960, 130 - Sunpearl II; GRUR 1971, 305 - Konservenzeichen II; GRUR 1974, 220 - Club Pilsener; GRUR 2006, 760 - LOTTO; BPatG GRUR 2007, 324, 328 - Kinder (schwarzrot) und MarkenR 2007, 184, 186 - Ristorante).
  • OLG Hamm, 10.10.1996 - 4 U 112/96

    Tricon - Triton

    Umgekehrt schied bei fehlendem warenzeichenmäßigen Gebrauch der beanstandeten Bezeichnung ein Schutzanspruch aus der Marke von vorn herein aus, ohne daß noch die Frage der Verwechslungsgefahr im einzelnen hätte geprüft werden müssen (vgl. zu diesem früheren Rechtszustand: BGH GRUR 1974, 220 Club-Pilsener; sowie zu den Beurteilungsregeln, ob eine zeichenmäßige Verwendung im Einzelfall vorliegt: Großkommentar/Teplitzky UWG § 16 Rdnr. 285 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht