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   BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72   

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https://dejure.org/1973,2761
BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72 (https://dejure.org/1973,2761)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1973 - I ZR 80/72 (https://dejure.org/1973,2761)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1973 - I ZR 80/72 (https://dejure.org/1973,2761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebrauch wettbewerbsverzerrender Bezeichnungsweisen durch das Wort "Lager" - Letztverbraucherwerbung mit den Bezeichnungen "Fabriklager", "Fabrikauslieferungslager" - Werbung mit dem Hinweis auf "Original-Fabrikpreise" - Beweiskraft von Testkäufen für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1974, 127
  • GRUR 1974, 225
  • DB 1973, 2509
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Gleichwohl konnte auch hier das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgehen, daß der Verkäufer keiner Täuschung über eine angebliche Wiederverkäufereigenschaft des Testkäufers unterlag, sondern nur den Schein eines Zwischenhandelsgeschäfts wahren wollte (vgl. BGH GRUR 1967, 611, 613 - Jägermeister); denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war es dem Verkäufer der Beklagten zu 1 schon von vornherein offenkundig, daß der Kunde wegen eines einzelnen Hemdes nicht über einen Wiederverkäufer einkaufte, also ein sog. Unterkundengeschäft nicht vorlag.
  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63

    Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen -

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Im übrigen ist - wie der Bundesgerichtshof bereits für die insoweit ähnlich gelagerten Preisbindungsverletzungen ausgeführt hat (BGH a.a.O. sowie GRUR 1964, 629, 632, 633 - Grauer Markt) - ein Handelsunternehmen, das - wie hier - unterschiedlichen Käufergruppen, dabei u.a. Letztverbrauchern, den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen offenhält und dadurch Rabattverletzungen ermöglicht, zu deren Verhinderung zu einer geeigneten Kontrolle der Käufer bezüglich ihrer Zugehörigkeit zu den jeweiligen Käufergruppen verpflichtet.
  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Der Bundesgerichtshof hat daher in vergleichbaren Fällen stets daran festgehalten, daß grundsätzlich nur die konkrete Verletzungsform untersagt werden könne (vgl. etwa BGHZ 53, 339, 345 - Euro-Spirituosen).
  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Dafür, daß nach dem Verhalten der Beklagten bei Erlaß eines auf die konkreten Benutzungsformen abgestellten Verbots auch künftighin keine einwandfreie Benutzung der Bezeichnung "Lager" (in Alleinstellung oder in Zusammensetzung mit weiteren, insbesondere über den Unternehmenscharakter aufklärenden Hinweisen) zu erwarten stehe (vgl. BGH GRUR 1955, 95, 97 - Buchgemeinschaft), ist nichts ersichtlich.
  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71

    Kaufscheine

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Es kommt daher nicht mehr darauf an, daß den Einkaufsausweisen auch die in § 6 b UWG festgelegten Voraussetzungen als Ausweise für einen bestimmten Einzeleinkauf fehlten, wie sie in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. Oktober 1971 (BGHZ 57, 216, 219, 222 - Kunden-Einkaufsdienst) im einzelnen aufgeführt worden sind.
  • BGH, 26.06.1970 - I ZR 14/69

    Unterlassungsanspruch bei Verstoß gegen das Gesetz über die Werbung auf dem

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    Die bloße Abänderung der Werbung genügt nach gefestigter Rechtsprechung hierfür nicht, da die Beklagten jederzeit auf ihre bisherige Werbung hätten zurückgehen können (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium).
  • BGH, 02.04.1965 - Ib ZR 71/63

    Aufnahme von Kunden durch einen Mietwagen trotz ausdrücklicher Bestellung eines

    Auszug aus BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72
    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, daß Testkäufen keine Beweiskraft für eine Verletzungshandlung zugemessen werden kann, wenn der Testkäufer mit verwerflichen Mitteln auf eine Verletzung hingewirkt oder den Einkauf in einer vom üblichen abweichenden Weise durchgeführt hat (vgl. BGH GRUR 1965, 607, 609 - Funkmietwagen).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84

    "Gemologisches Institut"; Werbung mit dem Begriff Institut

    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (GRUR 1974, 225, 226 - Lager-Hinweiswerbung; GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich-Karl Sprudel) könnte ein so weitgehendes Verbot nur in Betracht kommen, wenn eine ordnungsgemäße und eine Irreführung vermeidende Benutzung durch den Beklagten nicht denkbar, zumindest aber nicht gewährleistet wäre.
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Denn auf diesen vom Großhändler zu beweisenden Ausnahmetatbestand kommt es erst an, wenn die Voraussetzungen des grundsätzlichen Verbots in § 6 a Abs. 2 Satz 1 UWG - einschließlich der Überschreitung der Toleranzgrenze - erfüllt sind (vgl. BGH GRUR 1974, 225, 226 - Lagerhinweiswerbung).
  • OLG Hamburg, 09.01.2014 - 5 U 52/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Störerhaftung eines Zugangsvermittlers zum

    Dementsprechend führt die Einstellung einer als wettbewerbswidrig beanstandeten Werbung schon im Allgemeinen nicht dazu, dass die Wiederholungsgefahr entfällt (BGH GRUR 1974, 225, 227 - Lager-Hinweiswerbung; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 UWG Rz.1.40).
  • BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79

    Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht - Verurteilung zur

    In aller Regel ist zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich, daß sich der Verletzer unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe zur Unterlassung verpflichtet (vgl. BGH GRUR 1970, 558, 559 - Sanatorium; BGH GRUR 1974, 225, 227 - Lager-Hinweiswerbung; BGH Urteil vom 1.10.1970 - KZR 18/68).
  • LG Würzburg, 07.08.2018 - 1 HKO 434/18

    Fehlen der Widerrufsbelehrung als einheitlicher Streitgegenstand

    Dementsprechend führt die Einstellung einer als wettbewerbswidrig beanstandeten Werbung schon im Allgemeinen nicht dazu, dass die Wiederholungsgefahr entfällt (BGH GRUR 1974, 225, 227 - Lager-Hinweiswerbung; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., § 8 UWG Rz. 1.40).
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