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   BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72   

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https://dejure.org/1973,931
BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,931)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1973 - I ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,931)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1973 - I ZR 36/72 (https://dejure.org/1973,931)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrieb von Waren durch "Beraterinnen" im Wege von Hausbesuchen - Geschäftsverkehr eines Unternehmens als Sonderveranstaltung - Irreführende Werbung in Verkaufsbroschüren - Unwiderlegliche Vermutung der Einwilligung in eine Klageänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zeit.de (Pressebericht, 8.3.1974)

    Ärger mit der Richterin - Die Kosmetikfirma Avon muß nach einem Karlsruher Urteil ihre Preispolitik ändern

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 461
  • MDR 1974, 380
  • GRUR 1974, 341
  • DB 1974, 473
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 14.12.1973 - I ZR 36/72
    Diese Veranstaltungen sind weder branchenüblich noch stellen sie, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, eine neue billigenswerte Form des Geschäftsverkehrs dar (vgl. Urteil v. 13. Juni 1973 - I ZR 61/72 - NJW 73, 1608 m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 75/79

    Laienwerbung für Makleraufträge

    Diese Ausnutzung von nachbarschaftlichen und persönlichen Beziehungen führt zwangsläufig zu einer wettbewerbsfremden Kommerzialisierung der Privatsphäre (vgl. BGH GRUR 1974, 341, 342 - Campagne); die Beklagte und - wie zu befürchten steht - weitere ihre Werbemethode nachahmende Makler suchen sich durch den Einsatz solcher getarnten Werber die persönlichen Beziehungen der gesamten, durch die Werbung angesprochenen Bevölkerung zu geschäftlichen Zwecken nutzbar zu machen.
  • OLG München, 06.07.1995 - 29 U 2847/94

    - Herbalife -, Direktvertrieb, Vertriebssystem, progressive Kundenwerbung,

    Bedenklich am Vertriebssystem der Beklagten zu 1) ist vor allem die damit verbundene "Kommerzialisierung der Privatsphäre" der vom Laienwerber angesprochenen Personen (vgl. BGH GRUR 1974, 341, 342 - Campagne) mit den damit verbundenen Gefahren der Belästigung und unsachlichen Beeinflussung.
  • BGH, 14.11.1985 - I ZR 168/83

    "Unterschiedliche Preisankündigung"

    Von Preisschaukelei wird gesprochen bei willkürlichem Herauf- und Herabsetzen der Preise unter Verunsicherung über die tatsächlich verlangten Preise (vgl. dazu BGH, Urt. v. 14.12.1973 - I ZR 36/72, GRUR 1974, 341, 343 = WRP 1974, 149 - Campagne) oder aber auch bei Ankündigung von zwei unterschiedlichen Preisen in Zeitungs- und Schaufensterwerbung, die - wie das in dem vom Kammergericht (GRUR 1979, 725, 726) entschiedenen Fall geschehen ist - benutzt werden, die Käufer anzulocken, ihnen aber dann gleichwohl die höheren Preise, die auch Inhalt der Werbung waren, abzuverlangen.
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Dementsprechend hat das Gericht, wenn es die Voraussetzungen des § 1 AO feststellt und der Klageantrag entsprechend gefaßt ist, auch den Vertrieb der davon betroffenen Waren als Teil der Abhaltung der Sonderveranstaltung (§ 2 AO) zu verbieten (vgl. BGH GRUR 1974, 341 = WRP 1974, 149 - Campagne; BGH GRUR 1977, 791 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Allerdings ist bei der Beurteilung, ob eine neue Maßnahme wirtschaftlich vernünftig ist, auch auf die Auswirkungen abzustellen, die ihre Ausbreitung zeitigen würde (BGH GRUR 1973, 658, 659 - Probierpreis - GRUR 1974, 341, 343 - Campagne -), wobei es sowohl auf die Belange der im Vordergrund des Schutzes des § 1 Abs. 1 AO stehenden Mitbewerber (BGH a.a.O. - Probierpreis -) als auch auf diejenigen der angesprochenen Allgemeinheit (BGH a.a.O. - Campagne -) ankommt.
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