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   BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72   

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https://dejure.org/1973,645
BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72 (https://dejure.org/1973,645)
BGH, Entscheidung vom 15.03.1973 - KZR 11/72 (https://dejure.org/1973,645)
BGH, Entscheidung vom 15. März 1973 - KZR 11/72 (https://dejure.org/1973,645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines Lizenzvertrages - Begrenzung eines Vertragsgebiets - Merkmale einer marktbeherrschenden Stellung - Merkmale einer selbstständigen vertraglichen Wettbewerbsbeschränkung - Beschränkung der Preisbildung durch die Festlegung von Mindestpreisen - Beurteilung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 312
  • NJW 1973, 1238
  • NJW 1973, 2109 (Ls.)
  • MDR 1973, 652
  • GRUR 1974, 40
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.11.1972 - KZR 63/71

    Beschränkung eines Lizenzgebers bei der Gestaltung der Rechtsbeziehungen zu

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Diese Beschränkung der Klägerin, die nach den §§ 15 bis 18 GWB zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 6. November 1972 - KZR 63/71 - Nahtverlegung), stellt sich jedoch allenfalls als eine Ausschließlichkeitsbindung im Sinne des § 18 Satz 1 Nr. 2 GWB dar, die von der Kartellbehörde für unwirksam erklärt werden kann.

    Diese Vorschrift betrifft nur Bindungen des Lizenznehmers; Bindungen des Lizenzgebers sind daher nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes zu beurteilen (Urteil des Senats vom 6. November 1972 - KZR 63/71 - Naht Verlegung).

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Für Fälle der vertikalen Preisbindung hat der Senat zwar aus dem Preisbindungsvertrage auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Verpflichtung des preisbindenden Unternehmers abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Bindung des Endverkaufspreises untergräbt und dem Vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereitet (BGHZ 36, 370, 375/376 - Rollfilme; 38, 90, 93/94 - Grote-Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 85/86 - Schallplatten II).
  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Für Fälle der vertikalen Preisbindung hat der Senat zwar aus dem Preisbindungsvertrage auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Verpflichtung des preisbindenden Unternehmers abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Bindung des Endverkaufspreises untergräbt und dem Vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereitet (BGHZ 36, 370, 375/376 - Rollfilme; 38, 90, 93/94 - Grote-Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 85/86 - Schallplatten II).
  • BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62

    Lückenlosigkeit der Preisbindung

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Für Fälle der vertikalen Preisbindung hat der Senat zwar aus dem Preisbindungsvertrage auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Verpflichtung des preisbindenden Unternehmers abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Bindung des Endverkaufspreises untergräbt und dem Vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereitet (BGHZ 36, 370, 375/376 - Rollfilme; 38, 90, 93/94 - Grote-Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 85/86 - Schallplatten II).
  • BGH, 29.02.1968 - Ia ZR 49/65

    Territorialitätsprinzip im Sortenschutzrecht

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Es handelt sich dann aber lediglich um eine Folge der in § 20 Abs. 1, 2. Halbsatz ausdrücklich zugelassenen Beschränkung hinsichtlich des Vertragsgebietes sowie des Umstandes, daß das in der Bundesrepublik erteilte Patent nicht in die Vertriebslizenz einbezogen ist (vgl. dazu BGHZ 49, 331, 334/335).
  • BGH, 20.11.1969 - KZR 1/69

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72
    Für Fälle der vertikalen Preisbindung hat der Senat zwar aus dem Preisbindungsvertrage auch ohne ausdrückliche Vereinbarung die vertragliche Verpflichtung des preisbindenden Unternehmers abgeleitet, alles zu unterlassen, was die Bindung des Endverkaufspreises untergräbt und dem Vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereitet (BGHZ 36, 370, 375/376 - Rollfilme; 38, 90, 93/94 - Grote-Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 85/86 - Schallplatten II).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    b) Die Vereinbarung einer Mindestlizenz schließt die Anpassung der Lizenz nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht zwingend aus (Fortführung von BGH, Urt. v. 15.03.1973 - KZR 11/72, GRUR 1974, 40 - Bremsrolle).

    Im Falle der Vereinbarung einer Mindestlizenz entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß der Lizenznehmer vertraglich das Risiko eines Fehlschlages bei den erwarteten Umsätzen trägt (BGH, Urt. v. 15.03.1973 - KZR 11/72, GRUR 1974, 40, 43 - Bremsrolle).

  • LG Essen, 08.06.2017 - 32 KLs 6/16
    Eine gem. § 313 BGB vorzunehmende Vertragsanpassung scheitert schon daran, dass durch die Vereinbarung eines Mindestpreises für alle Seiten erkennbar das wirtschaftliche Risiko eines Preisverfalls allein von der U GmbH getragen werden sollte (vgl. BGH, Urteil vom 15.03.1973, KZR 11/72; OLG Hamm, Urteil vom 09.09.2009, 21 U 190/09 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1994 - KZR 2/93

    "Pronuptia II"; Rechtsfolgen der Kartell-Nichtigkeit einzelner Abreden in einem

    § 139 BGB, demzufolge das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, daß es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen worden wäre, ist aber abdingbar, d.h. er greift nicht ein, wenn die Parteien eine andere Vereinbarung getroffen haben (BGH, Urt. v. 9. Mai 1955 - II ZR 244/54, DB 1955, 750; s. auch die Sen.Urt. v. 15. März 1973 - KZR 11/72, WuW/E BGH 1259, 1264 - Bremsrollen und v. 28. September 1982 - KZR 13/81, WuW/E BGH 1988, 1990, wo die Teilwirksamkeit allein aus salvatorischen Klauseln hergeleitet wurde).
  • BGH, 14.01.1997 - KZR 35/95

    Wirksamkeit von Ausschließlichkeitsbindungen; Begriff des "gemeinsamen Zwecks"

    Vor diesem Hintergrund ist in einem Fall wie dem vorliegenden eine Klausel, die es dem Hersteller untersagt, im Gebiet des eingesetzten Händlers weder direkt noch indirekt als Wettbewerber aufzutreten, grundsätzlich nicht zu beanstanden; eine über die Ausschließlichkeitsbindung im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 2 2. Alt. GWB, der von der grundsätzlichen Zulässigkeit derartiger Beschränkungen ausgeht (vgl. BGHZ 60, 312, 316 - Bremsrolle; BGH, Beschl. v. 18.12.1979 - KZR 16/79, WuW/E BGH 1693; Urt. v, 29.05.1984 - KZR 28/83, WuW/E BGH 2090, 2092 - Stadler-Kessel), hinausreichende Wettbewerbsbeschränkung ist damit nicht verbunden.
  • BGH, 25.06.1985 - KZR 31/84

    Kartellrechtliche Wirksamkeit von Taschenbuch-Lizenzverträgen mit

    Ein Lizenzvertrag verpflichtet nämlich nach seinem Sinn und Zweck den Lizenzgeber dazu, dem Lizenznehmer die angemessene Ausnutzung der Lizenz zu ermöglichen (vgl. BGHZ 60, 312, 319).
  • BGH, 24.06.1980 - KZR 22/79

    Vertrag über den ausschließlichen Bezug von Sand eines Baustoffgroßhändlers zur

    Diese Frage mag bei Patentlizenzverträgen (BGHZ 17, 41, 59 für einen "Altvertrag" und Senatsurteil vom 15. März 1973 - KZR 11/72, GRUR 1974, 40, 42) im Interesse der Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs im Einzelfall anders zu beurteilen sein.
  • BGH, 29.05.1984 - KZR 28/83

    Wirksamkeit eines Wettbewerbsverbots - Vertrag über die Weitergabe von Wissen -

    Hierzu ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß das ordentliche Gericht unter § 18 GWB fallende Verträge grundsätzlich als wirksam anzusehen hat, solange - wie hier - keine Unwirksamkeitserklärung durch die Kartellbehörde vorliegt (BGHZ 60, 312, 316 - Bremsrolle).
  • OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 7 U 121/98

    Ersatz von Vertragskosten und anderen Aufwendungen nach Aufhebung eines

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  • KG, 06.12.1985 - 5 U 4588/84

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Diese verpflichtet den Lizenzgeber dazu, dem Lizenznehmer die angemessene Ausnutzung der Lizenz zu ermöglichen (vgl. BGH NJW 1973, 1238/1239; BGH WRP 1985, 705, 706/707).
  • LG München I, 20.02.2008 - 21 O 19128/05

    Patentlizenzvertrag: Risikoverteilung bei Vereinbarung einer Ausübungspflicht;

    c) Im Falle der Vereinbarung einer Mindestlizenz entspricht es der Rechtsprechung des BGH, dass der Lizenznehmer vertraglich das Risiko eines Fehlschlags bei den erwarteten Umsätzen trägt (BGHZ 60, 312 = GRUR 1974, 40 (43) = NJW 1973, 1238/2109 = LM § 20 GWB (L) Nr. 13 - Bremsrolle; - BGH GRUR 2001, 223, 225 - Bodenwaschanlage).
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