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   BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72   

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https://dejure.org/1973,1236
BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72 (https://dejure.org/1973,1236)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1973 - I ZR 2/72 (https://dejure.org/1973,1236)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1973 - I ZR 2/72 (https://dejure.org/1973,1236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Auskunftserteilung und Rechnungslegung über den Umsatz von nachgebildeten kunstgewerblichen Gegenständen - Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz als Werk der angewandten Kunst - Anspruch auf Einholung eines Obergutachtens - Vorliegen schuldhaft ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tierfiguren

    § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

Papierfundstellen

  • GRUR 1974, 669
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 42/67

    Vasenleuchter

    Auszug aus BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72
    Die zwischen urheberrechtlichem und Geschmacksmusterschutz bestehende Grenze darf nicht zu niedrig abgesteckt werden (BGH GRUR 1972, 38 f - Vasenleuchter).
  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

    Auszug aus BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72
    Soweit im Zeitpunkt der Schaffung der späteren Werke des Klägers Nachbildungen seiner älteren Werke im Handel gewesen sein sollten, kommt es auf diese ohnehin nicht an (BGH GRUR 1960, 251, 252 zu Ziff. 2 am Ende - Mecki - Igel II).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 94/69

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verwendung einer Fotografie ("Petite

    Auszug aus BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72
    Denn ein solcher Anspruch käme nur bei einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des Urheberpersönlichkeitsrechts des Klägers in Betracht, während bei Verletzungen, die nach objektiven Maßstäben die urheberpersönlichkeitsrechtlichen Belange nicht nennenswert berühren, für einen Ersatz des immateriellen Schadens kein Raum ist (BGH GRUR 1971, 525 - Petite Jaqueline).
  • BGH, 21.06.1971 - KZR 8/70

    Mitgliederbelieferung als Wettbewerbswidrigkeit und Kartellverstoß

    Auszug aus BGH, 25.05.1973 - I ZR 2/72
    Denn allein der Bekundung eines Zeugen, diese Gegenstände seien den Arbeiten des Klägers "ähnlich", kann nicht entnommen werden, ob sie die gleichen Eigentümlichkeiten aufweisen wie die betreffenden Arbeiten des Klägers (BGH GRUR 1972, 40 zu Ziff. III 2 - Vasenleuchter).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Sie stehen im Einklang mit den Entscheidungen des Senats, wonach die künstlerische Individualität von Tierfiguren gerade in der originellen Darstellung von deren Physiognomie gesehen werden kann (BGH, Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251, 252 - Mecki-Igel II; Urt. v. 25.5.1973 - I ZR 2/72, GRUR 1974, 669, 671 - Tierfiguren).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 177/80

    Brombeer-Muster

    Es ist entgegen der Annahme der Revision nicht zu beanstanden, daß sich das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Senats berufen hat, wonach für den Urheberrechtsschutz ein höherer Grad ästhetischen Gehalts als bei nur geschmacksmusterfähigen Gegenständen zu verlangen ist (BGH GRUR 1972, 38, 39 - Vasenleuchter; 1974, 669, 671 - Tierfiguren).
  • OLG Köln, 14.10.2009 - 6 U 115/09

    Verletzung des Urheberrechts an einem Weißbierglas

    Der ästhetische Gehalt des Werkes muss jedoch einen solchen Grad erreichen, dass nach Auffassung der für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreise von einer "künstlerischen" Leistung gesprochen werden kann (BGH GRUR 1974, 669, 671 - Tierfiguren).

    Bestimmungsgemäß ergibt sich daher eine "Anregung durch Betrachtung" (vgl. BGH GRUR 1974, 669, 671 - Tierfiguren) nur für den Betrachter, auf den wegen seines sportlichen Interesses jede Darstellung eines Fußballs anregend wirkt; das ästhetische Empfinden wird durch das angegriffene Glas dagegen nicht berührt.

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