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   BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72   

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https://dejure.org/1974,1482
BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72 (https://dejure.org/1974,1482)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1974 - X ZB 9/72 (https://dejure.org/1974,1482)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1974 - X ZB 9/72 (https://dejure.org/1974,1482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung der Ansprüche aus einem Gebrauchsmuster - Voraussetzungen für die Löschung eines Gebrauchsmusters - Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Gebrauchsmusters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2127
  • MDR 1975, 50
  • GRUR 1975, 254
  • DB 1974, 2202
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde ist vom Bundesgerichtshof mit Beschluß vom 30. Mai 1967 (GRUR 1968, 86) zurückgewiesen worden.

    Die Ausführungen hierzu stehen im Einklang mit dem Beschluß vom 6. Mai 1965, der in dem früheren Löschungsverfahren ergangen ist und vom Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 30. Mai 1967 (GRUR 1968, 86) auch insoweit bestätigt worden ist.

    Dagegen bestehen aber aus Rechtsgründen keine Bedenken (Beschluß vom 30. Mai 1967 S. 35, insoweit in GRUR 1968, 86 ff. nicht abgedruckt).

  • OLG Karlsruhe, 26.04.1972 - 6 U 38/70
    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Allein diese Auslegung wird dem Umstand gerecht, daß bei den für die Schaustellung erforderlichen Vorbereitungshandlungen das vorzeitige Bekanntwerden des Ausstellungsgegenstandes gegenüber beschränkten Teilen der Öffentlichkeit, z.B. gegenüber anderen Ausstellern, sonstigen an der Ausstellung Beteiligten oder einem vorzeitig zur Besichtigung zugelassenen Personenkreis nicht vermieden werden kann (vgl. Begründung des Gesetzes vom 18. März 1904/BlfPMZ 1904, 181, 182; RGZ 101, 36, 39), und daß deshalb der Ausstellungsschutz illusorisch wäre, wenn vor der "Eröffnung" der Ausstellung erfolgte und im Zusammenhang mit der Schaustellung stehende Vorbereitungshandlungen von der Schutzwirkung ausgeschlossen wären (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1973, 26, 27; Benkard, PatG 6. Aufl. § 2 Rdn. 60).

    Durch diese Erklärung hat der Antragsgegner jedenfalls nicht auf die hier allein in Rede stehende, ohne besondere Inanspruchnahme kraft Gesetzes eintretende Wirkung des zeitweiligen Schutzes nach Nr. 2 Satz 1 des Ausstellungsgesetzes verzichtet (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1973, 26, 27).

  • BGH, 20.04.1959 - III ZR 41/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann gemacht werden, wenn der völlige Unwert des angebotenen Beweismittels von vornherein feststände, etwa wenn unter Berücksichtigung einer bereits (vom erkennenden Gericht) durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit eines für den Beweisführer günstigen Beweisergebnisses ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG DÖV 1964, 561; BGHZ DRiZ 1959, 252).
  • RG, 23.09.1905 - V 261/05

    Nebenintervention

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Dabei wird gegebenenfalls zu prüfen sein, ob in der Erklärung, die Nebenintervention sei erledigt, nicht in Wahrheit eine Zurücknahme des Beitritts zu sehen ist, welche in entsprechender Anwendung von §§ 271, 515, 566 ZPO notwendig zu einer Belastung der Nebenintervenienten mit den durch die Nebeninterventionen entstandenen Kosten führen würde (vgl. RGZ 61, 286, 289 und Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl., § 101 Anm. II 3).
  • BGH, 24.10.1961 - I ZR 92/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Nach ständiger Rechtsprechung deckt sich der Begriff der Benutzung im Sinne des § 2 Satz 2 PatG und des § 1 Abs. 2 Satz 2 GebrMG nicht völlig mit den in § 6 PatG angeführten Benutzungshandlungen (vgl. BGH GRUR 1962, 86, 88 f. - Fischereifahrzeug).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann gemacht werden, wenn der völlige Unwert des angebotenen Beweismittels von vornherein feststände, etwa wenn unter Berücksichtigung einer bereits (vom erkennenden Gericht) durchgeführten Beweisaufnahme jede Möglichkeit eines für den Beweisführer günstigen Beweisergebnisses ausgeschlossen wäre (vgl. BVerwG DÖV 1964, 561; BGHZ DRiZ 1959, 252).
  • RG, 27.11.1920 - I 112/20

    Erteilung eines Patentes bei offenkundiger Vorbenutzung oder Beschreibung in

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Allein diese Auslegung wird dem Umstand gerecht, daß bei den für die Schaustellung erforderlichen Vorbereitungshandlungen das vorzeitige Bekanntwerden des Ausstellungsgegenstandes gegenüber beschränkten Teilen der Öffentlichkeit, z.B. gegenüber anderen Ausstellern, sonstigen an der Ausstellung Beteiligten oder einem vorzeitig zur Besichtigung zugelassenen Personenkreis nicht vermieden werden kann (vgl. Begründung des Gesetzes vom 18. März 1904/BlfPMZ 1904, 181, 182; RGZ 101, 36, 39), und daß deshalb der Ausstellungsschutz illusorisch wäre, wenn vor der "Eröffnung" der Ausstellung erfolgte und im Zusammenhang mit der Schaustellung stehende Vorbereitungshandlungen von der Schutzwirkung ausgeschlossen wären (vgl. OLG Karlsruhe GRUR 1973, 26, 27; Benkard, PatG 6. Aufl. § 2 Rdn. 60).
  • BGH, 22.01.1963 - Ia ZR 60/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Zur Substantiierung der Behauptung einer offenkundigen Vorbenutzung gehören zwar konkrete Angaben über die näheren Umstände, aus denen sich nicht nur im einzelnen die Vorbenutzung - nach Art, Zeit und Ort -, sondern auch die Offenkundigkeit mit der Möglichkeit der Nachbenutzung durch andere Sachverständige ergibt (vgl. BGH GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse).
  • BGH, 19.12.1968 - X ZB 9/67

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Neuigkeit einer Erfindung bei

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Daß sich dieses Ladegerät nach den weiteren Feststellungen des Beschwerdesenats nicht voll mit dem Gegenstand der späteren Anmeldung und damit des eingetragenen Gebrauchsmusters deckt, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH GRUR 1969, 271 ff. - Zugseilführung).
  • BGH, 14.03.1968 - II ZR 50/65

    Anforderungen an den Erwerb eines Wechsels - Anforderungen an die gerichtliche

    Auszug aus BGH, 11.07.1974 - X ZB 9/72
    Eine Beweisaufnahme kann erst dann abgelehnt werden, wenn der Beweisführer nach der Überzeugung des Gerichts selbst nicht an die Richtigkeit seiner Behauptungen glaubt und diese Behauptungen "ins Blaue hinein" aufgestellt hat (vgl. BGH NJW 1968, 1233).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Ein solcher Beweisantritt ist hinreichend substantiiert (vgl. auch SenBeschl. v. 11.07.1974 - X ZB 9/72, GRUR 1975, 254, 255 f. - Ladegerät II).
  • BGH, 13.03.2003 - X ZR 100/00

    "Enalapril"; Anforderungen an einen schutzwürdigen Besitzstand i.S. des ErstrG

    Der Zeugenbeweis ist neben dem Beweis durch Urkunden ein gleichwertiges, selbständiges Beweismittel (Sen.Beschl. v. 11.7.1974 - X ZB 9/72, GRUR 1975, 254, 255 - Ladegerät II).
  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 27/91

    Schlüssige Abnahme eines bestellten Gutachtens

    Dabei wird das Berufungsgericht berücksichtigen müssen, daß ein Beweisantritt über eine möglicherweise erhebliche Tatsache nur dann abgelehnt werden kann, wenn entweder die Tatsache so ungenau bezeichnet wird, daß ihre Erheblichkeit nicht zu beurteilen ist, oder wenn die Behauptung aus der Luft gegriffen, also gleichsam ins Blaue hinein aufgestellt wird und sich damit als Rechtsmißbrauch darstellt (vgl. Sen.Urt. v. 23.04.1991 - X ZR 77/89, NJW 1991, 2707, 2709 = MDR 1992, 76 m.w.N.; vgl. auch Sen.Beschl. v. 11.07.1974 - X ZB 9/72, GRUR 1975, 254, 255 - Ladegerät).
  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 31/19

    Feststellungsziele des Musterverfahrensantrages bzgl. Fehlerhaftigkeit des

    Dabei kann dahinstehen, ob eine Erklärung, der Beitritt zum Rechtsbeschwerdeverfahren werde für erledigt erklärt, wie die Erledigungserklärung eines Rechtsmittels zu bewerten ist, deren Zulässigkeit für den Zivilprozess je nach Fallgestaltung offen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 2004 - IX ZB 258/03, WM 2005, 135 f. und vom 9. November 2016 - XII ZB 275/15, NJW-RR 2017, 55 Rn. 13), oder ob die Erledigungserklärung tatsächlich als Rücknahme des Beitritts zu verstehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 1974 - X ZB 9/72, juris Rn. 73).
  • BGH, 03.12.1996 - X ZB 1/96

    "Profilkrümmer"; Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Schutzfähigkeit; Zurechnung

    Zwar können als Benutzung nicht nur solche Handlungen angesehen werden, die auch die Voraussetzungen einer Benutzung im Sinne der Verletzungstatbestände der §§ 9 PatG oder 11 GebrMG ausfüllen oder die eine Vorbenutzung im Sinne des § 12 PatG darstellen (vgl. hierzu u.a. BGH, Urt. v. 24.10.1961 - I ZR 92/58, GRUR 1962, 86, 88 - Fischereifahrzeug; Sen.Beschl. v. 11.7.1974 X ZB 9/72, GRUR 1975, 254, 256 - Ladegerät II).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/20
    Ein solcher Beweisantritt ist hinreichend substantiiert (vgl. auch SenBeschl. v. 11.07.1974 - X ZB 9/72, GRUR 1975, 254, 255 f. - Ladegerät II).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 49/80

    Beachtung des Amtsermittlungsgrundsatzes im Patentnichtigkeitsverfahren -

    Das gilt nicht nur für den dem Beibringungsgrundsatz unterliegenden Zivilprozeß, sondern auch für Verfahren mit Amtsermittlung (vgl. § 244 StPO; BVerwG DÖV 1964, 561) und somit auch für das Patentnichtigkeitsverfahren (BGH GRUR 1975, 254, 256 zu V 4 - Ladegerät II; a.A. Röhl bei Lindenmaier, PatG 6. Aufl. Anm. 7 zu § 41 b).
  • BGH, 09.06.1982 - I ZR 85/80

    Entstehung eines Geschmacksmusterrechts - Anforderungen an die Zurschaustellung -

    Um diesem Gesetzeszweck gerecht zu werden, hat die Rechtsprechung an die Voraussetzungen einer solchen Schaustellung keine allzu hohen Anforderungen gestellt; so ist etwa als ausreichend erachtet worden, daß die Schaustellung durch einen Lizenznehmer bewirkt wird (RG aaO); ferner ist bereits in der Begründung als hinreichend angesehen worden, wenn der Zugang zu dem Gegenstand schon vor der Eröffnung der Ausstellung einem, wenn auch beschränkten, Teil der Öffentlichkeit, z.B. anderen Ausstellern, Geschäftsleuten und sonstigen an der Ausstellung Beteiligten offen gestellt wird (vgl. auch BGH GRUR 1975, 254, 255 - Ladegerät II).
  • BGH, 09.06.1987 - X ZR 70/86
    Es genügt die Feststellung einer "nicht zu entfernten Möglichkeit", daß beliebige Dritte und damit auch Sachverständige zuverlässige, ausreichende Kenntnis von dem Gegenstand der Vorbenutzung erhalten konnten (BGH GRUR 1963, 311, 312 - Stapelpresse; BGH GRUR 1975, 254, 256 - Ladegerät II).
  • BPatG, 16.04.2004 - 5 W (pat) 442/03
    Zur Berechnung der Schutzfrist nach dem Ausstellungsgesetz gemäß §§ 186, 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB vgl BGH GRUR 1975, 254, 255. Nach den Feststellungen auf der Grundlage der Beweisaufnahme haben Herr N... in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Antragsgegnerin 1 und der Antragsgegner 2 auf dieser Messe ein Fahrrad vorgestellt, dessen Rahmen dem Gegenstand des Streitgebrauchsmusters entspricht.
  • BPatG, 03.09.2018 - 19 W (pat) 22/17

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Antriebseinrichtung für eine Tür" - zu den

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