Rechtsprechung
   BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,899
BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73 (https://dejure.org/1974,899)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1974 - I ZR 72/73 (https://dejure.org/1974,899)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1974 - I ZR 72/73 (https://dejure.org/1974,899)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,899) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine Uhrenhändler und Schmuckwarenhändler - Aufforderung Einkaufsausweise anzufordern als Wettbewerbsverstoß - Begriff des "letzter Verbrauchers"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 119
  • MDR 1975, 120
  • GRUR 1975, 375
  • DB 1974, 2345
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.07.1974 - I ZR 91/73

    Werbegeschenke

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Der erkennende Senat hat für den Begriff "letzter Verbraucher" in § 1 Abs. 1 RabG wiederholt ausgesprochen, daß darunter nicht nur Privatpersonen zu verstehen sind, die keinerlei Gewerbe betreiben, sondern auch Gewerbetreibende, soweit sie Waren beziehen, ohne den Willen, diese weiter umzusetzen (BGHZ 50, 169, 171 - Wiederverkäufer; BGH GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer; die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung I ZR 91/73 vom 3. Juli 1974 - Werbegeschenke).

    Die Einfügung dieser Ausnahmevorschrift in das Rabattgesetz, das ausschließlich den Warenverkehr zwischen Einzelhändler und letztem Verbraucher regelt, wäre überflüssig, wenn nicht der Gesetzgeber auch diese Personen als letzte Verbraucher angesehen hätte (ebenso Urteil vom 3. Juli 1974, I ZR 91/73 - Werbegeschenke).

  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71

    Kaufscheine

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Da die angegriffene Werbung unstreitig auf die Anforderung von Dauer-Einkaufsausweisen gerichtet ist, von dem Verbot jedoch nach § 6 b Halbsatz 2 UWG allein solche Bescheinigungen ausgenommen sind, die nur zu einem einmaligen Einkauf berechtigen und für jeden Einkauf einzeln ausgegeben werden (BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst), wäre diese Werbung - wie das Berufungsgericht nicht verkennt - nur dann zulässig, wenn sie sich nicht an letzte Verbraucher richtete.

    Nach § 6 b UWG ist die Ausgabe von Dauer-Einkaufsausweisen an Letztverbraucher schlechthin verboten (vgl. Kunden-Einkaufsdienst-Entscheidung BGHZ 57, 216); somit darf der Beklagte für die Anforderung solcher Ausweise auch nicht werben.

  • BGH, 12.01.1972 - I ZR 84/70

    Veröffentlichung von Verstößen gegen Preisbindungsverpflichtungen - Verbot der

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Diese Vorschrift ist auch dann anzuwenden, wenn der Einkaufsausweis - wie hier - von dem Verkäufer ausgegeben wird (BGH GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis).
  • BGH, 15.01.1969 - I ZR 8/68

    Klage gegen einen Möbelgroßhändler wegen Verstoßes gegen das Rabattgesetz

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Der erkennende Senat hat für den Begriff "letzter Verbraucher" in § 1 Abs. 1 RabG wiederholt ausgesprochen, daß darunter nicht nur Privatpersonen zu verstehen sind, die keinerlei Gewerbe betreiben, sondern auch Gewerbetreibende, soweit sie Waren beziehen, ohne den Willen, diese weiter umzusetzen (BGHZ 50, 169, 171 - Wiederverkäufer; BGH GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer; die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung I ZR 91/73 vom 3. Juli 1974 - Werbegeschenke).
  • BGH, 15.05.1968 - I ZR 63/66

    Irreführende Bezeichnung als Großhandel

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Der erkennende Senat hat für den Begriff "letzter Verbraucher" in § 1 Abs. 1 RabG wiederholt ausgesprochen, daß darunter nicht nur Privatpersonen zu verstehen sind, die keinerlei Gewerbe betreiben, sondern auch Gewerbetreibende, soweit sie Waren beziehen, ohne den Willen, diese weiter umzusetzen (BGHZ 50, 169, 171 - Wiederverkäufer; BGH GRUR 1969, 362, 363 - Rabatt für branchenfremde Wiederverkäufer; die zur Veröffentlichung vorgesehene Entscheidung I ZR 91/73 vom 3. Juli 1974 - Werbegeschenke).
  • BGH, 16.11.1973 - I ZR 98/72

    Großhandelshaus

    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Darüber hinaus hat der Senat in der Großhandelshaus-Entscheidung vom 16. November 1973 (GRUR 1974, 474, 475) dargelegt, daß für den gleichen Begriff in § 6 a Abs. 2 UWG nichts anderes gelten könne.
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73
    Die Bestimmung sucht durch eine Einschränkung der Verwendung von Kaufausweisen zu Werbezwecken zu erreichen, daß die mit der Ausgabe solcher Berechtigungsscheine verbundene Irreführung der Verbraucher über ihre angebliche Vorzugsstellung unterbunden wird (BT-Drucksache V/4035 = GRUR 1969, 338).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Großhändlerwerbung; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375, 376 - Kaufausweis II, betr.

    Auf eine Toleranzgrenze für Umsatzgeschäfte zur Deckung betriebsfremden Eigenbedarfs vermag sich derjenige nicht zu berufen, der durch ein warenhausartiges Sortimentsangebot eine dahingehende Bedarfsdeckung ermöglicht und nicht durch geeignete Kontrollmaßnahmen eine solche zu verhindern sucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375, 376 - Kaufausweis II, betr. die Werbung für Kaufausweise an Branchenfremde ).

    § 6 b UWG ist nach seinem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem sogenannten Kaufscheinhändler, sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (BGH, Urt. v. 12.01.1972 - I ZR 84/70, GRUB 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II; Urt. v. 29.04.1982 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Großhändlerwerbung; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375, 376 - Kaufausweis II, betr.

    Auf eine Toleranzgrenze für Umsatzgeschäfte zur Deckung betriebsfremden Eigenbedarfs vermag sich derjenige nicht zu berufen, der durch ein warenhausartiges Sortimentsangebot eine dahingehende Bedarfsdeckung ermöglicht und nicht durch geeignete Kontrollmaßnahmen eine solche zu verhindern sucht (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375, 376 - Kaufausweis II, betr. die Werbung für Kaufausweise an Branchenfremde).

    § 6 b UWG ist nach seinem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem sogenannten Kaufscheinhändler, sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (BGH, Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 84/70, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13

    Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung

    Zwar war es in der Rspr. zum RabattG anerkannt, dass ein (unzulässiger) Preisnachlass nicht vorliegt, wenn der Verkäufer seinen Preis für eine Gegenleistung des Käufers herabsetzt [BGH GRUR 1975, 375 (376) - Spitzensportler-Nachlass].
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden

    Zwar war es in der Rspr. zum Rabatte anerkannt, dass ein (unzulässiger) Preisnachlass nicht vorliegt, wenn der Verkäufer seinen Preis für eine Gegenleistung des Käufers herabsetzt (BGH GRUR 1975, 375, 376 - Spitzensportler-Nachlass).
  • OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12

    Unzulässiges "Trade-In-Geschäft" beim Ankauf gebrauchter Bücher

    Zwar war es in der Rspr. zum RabattG anerkannt, dass ein (unzulässiger) Preisnachlass nicht vorliegt, wenn der Verkäufer seinen Preis für eine Gegenleistung des Käufers herabsetzt [BGH GRUR 1975, 375 (376) - Spitzensportler - Nachlass].
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    In der Entscheidung "Kaufausweis II" (GRUR 1975, 375, 376), auf die sich das Berufungsgericht ebenfalls bezieht, ist einem Uhren- und Schmuckwarenhändler, der sich in Zeitungsinseraten an Gewerbetreibende aller Branchen wandte, die Ausgabe von Kaufausweisen nach § 6 b UWG untersagt worden, weil er insoweit Geschäftsverkehr mit dem letzten Verbraucher unterhalte.
  • BGH, 11.10.1984 - I ZR 137/82

    Zulässigkeit der Ausgabe von codierten Karten zur Entnahme von Benzin mit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 57, 216, 218 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 84/70, GRUR 1972, 555, 557 = WRP 1972, 137 - Kaufausweis I; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - WRP 1975, 109 - Kaufausweis III; BGH-Metro II a.a.O.) soll durch § 6 b UWG die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre angebliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise mit Einkaufsberechtigung bei Großhändlern mit einer angeblich besonders günstigen Preisgestaltung unterbunden werden (BGH a.a.O.; st. Rspr.).
  • BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77

    Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry

    Sie ist nach ihrem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem Dritten (Kaufscheinhändler), sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (vgl. BGH GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II).
  • BGH, 11.04.1979 - I ZR 118/77

    Kaufscheinwerbung

    Das gilt nicht nur für die Werbung für Dauer-Einkaufsausweise (vgl. dazu BGH GRUR 1975, 375, 376 - Einkaufsausweis II = NJW 1975, 119, 120), sondern auch für den im Ergebnis gleichliegenden Fall, daß sich die Beklagte in ihrer Werbung erbietet, Einkaufsausweise auf Wunsch immer wieder auszustellen, und sie dies nach ihrem eigenen Vortrag auch tut.
  • OLG Jena, 08.05.2001 - 5 U 1400/00

    Auslegung eines Prozessbürgschaft

    Das hat auch der BGH betont (NJW 1967, 823, 824; NJW 1975, 119, 1120; ebenso RGZ 141, 194, 196).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht