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   BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72   

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BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72 (https://dejure.org/1974,1947)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1974 - I ZR 107/72 (https://dejure.org/1974,1947)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1974 - I ZR 107/72 (https://dejure.org/1974,1947)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Tageszeitungen mit den Schlagworten: "Jeden Dienstag bietet Ihnen S. einen schrägen Dienstag" und "Heute schräger Dienstag" - Zulässigkeit von Sonderangeboten - Prüfung des Vorliegens einer außerhalb des regelmäßigen ...

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72
    Die Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1973, 1608 - Probierpreis), denn die genannte Anordnung soll der Bekämpfung von Auswüchsen des Wettbewerbs dienen, nicht aber vernünftiger wirtschaftlicher Entwicklung im Wege stehen.
  • OLG Schleswig, 20.02.2001 - 6 U 70/00

    Begriff der Sonderveranstaltung; Tageweise Bewerbung von Waren zu Sonderpreisen

    Der BGH (GRUR 1975, 491, 492).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Werbung der Beklagten als eine solche billigungswerte Fortentwicklung erscheint, hat es das Berufungsgericht jedoch zu einseitig auf die Auswirkungen, insbesondere die Gefahr des Mißbrauchs, der Werbemaßnahme abgestellt, ohne hinreichend zu beachten, daß die Beurteilung der wirtschaftlichen Vernünftigkeit einer Entwicklung die Prüfung und Abwägung aller, und zwar besonders aus dem Blickwinkel des angesprochenen Verkehrs, in Betracht kommenden Umstände des konkreten Falles erfordert und daß dabei keine zu strengen Maßstäbe angelegt werden dürfen, da § 1 Abs. 1 AO eine Ausnahmevorschrift darstellt, die der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber vernünftigen Fortentwicklungen im Wege stehen soll (BGH GRUR 1975, 144, 145 - Vorsaison-Preis - GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag - GRUR 1979, 402, 404 - Direkt ab Lkw -).
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (z. B. Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Pieper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 69/82

    Aufforderung zum Vorratskauf bei Beschränkung auf haushaltsübliche Mengen

    So kann sich z.B. aus der Herausstellung der Mengenbeschränkung im Zusammenhang mit weiteren Umständen ein übermäßiger Kaufanreiz oder der möglicherweise irreführende Eindruck einer Verknappung oder eines ganz ungewöhnlich günstigen, tatsächlich aber nicht gegebenen Angebots ergeben (vgl. BGH Urt.v. 20.5.74 - I ZR 107/72 = GRUR 1975, 491 - Schräger Dienstag).
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 AO vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; GRUR 1975, 491, 492 - schräger Dienstag); denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (zum Beispiel Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Piper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
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