Rechtsprechung
BGH, 12.11.1974 - I ZR 78/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Schutzfristen des Literatururhebergesetzes - Verlängerung der Dauer eines Vertrages über die Übertragung eines Urheberrechtes aufgrund der Verlängerung der gesetzlichen Schutzfristen - Anwendung des Schutzfristverlängerungsgesetzes von 1934 bei Laufen der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Lustige Witwe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1975, 1030
- MDR 1975, 557
- GRUR 1975, 495
- DB 1975, 973
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.01.2000 - I ZR 135/97
Salome III; Verlängerung des urheberrechtlichen Schutzes
In seinem Urteil vom 12. November 1974 hat sich der Bundesgerichtshof der zuerst genannten Auffassung angeschlossen (I ZR 78/73, GRUR 1975, 495 - Lustige Witwe).Dabei ging es in erster Linie um das Schicksal ausschließlicher Nutzungsrechte - wie etwa die einem Bühnenverlag eingeräumten ausschließlichen Rechte -, die nach der Gegenansicht durch § 2 Abs. 2 SchutzfristenverlG zu einer einfachen (gesetzlichen) Lizenz herabgestuft worden wären und in Konkurrenz zu den nunmehr den Erben zustehenden ausschließlichen Befugnissen gestanden hätten (BGH GRUR 1975, 495, 497).
Ein solcher - vom Entwurfsverfasser möglicherweise beabsichtigte - Regelungsgehalt kommt im Gesetzeswortlaut nicht hinreichend zum Ausdruck und wäre - worauf der Senat in der Entscheidung "Lustige Witwe" hingewiesen hat (GRUR 1975, 495, 497) - auch in hohem Maße unpraktikabel.
- BGH, 18.01.1996 - I ZR 65/94
"Salomé II"; Auswirkungen gesetzlicher Schutzfristverlängerungen auf bestehende …
Vielmehr bleibt für den ersten Verlängerungszeitraum allein dieses Gesetz - und nicht schon § 137 UrhG - maßgeblich (offengelassen in BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 78/73, GRUR 1975, 495, 496 - Lustige Witwe - hinsichtlich der Frage, nach welchem Recht Inhalt und Umfang des für den Verlängerungszeitraum gewährten Nutzungsrechts zu bestimmen sind).Es wird dabei die Ausführungen des Senats im Urteil vom 12. November 1974 - I ZR 78/73 - (GRUR 1975, 495, 497 - Lustige Witwe) zu beachten haben.
- LG München I, 11.07.2018 - 21 O 12610/17
Wirksamer Abschluss eines Musikverlagsvertrags und Fortbestand trotz Kündigung
Der Gesetzgeber ist aber mit der in § 137 Abs. 2 UrhG geschaffenen Übergangsregelung für Altverträge wie den hier vorliegenden Verlagsverträgen ausdrücklich davon ausgegangen, dass Rechtsübertragungen für die Dauer des Urheberrechts rechtlich zulässig sind; die in § 137 Abs. 2 UrhG enthaltene Auslegungsregel besagt sogar, dass die mit dem Urheberrechtsgesetz eingeführte Schutzfristverlängerung im Zweifel auch auf Altverträge anzuwenden ist, die für die Dauer des gesetzlichen Schutzrechts abgeschlossen wurden (vgl. Katzenberger/Ohly in: Schricker/Loewenheim, UrhR, § 137 Rn. 10 unter Hinweis auf BGH GRUR 1975, 495 - Lustige Witwe). - BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 154/75
Zuständigkeitsstreit mehrerer Gerichte hinsichtlich der Bestellung eines …
Nach entsprechender Vorlage hat sich die 1. Vollstreckungskammer beim Landgericht in Kassel durch Beschluß vom 25. April 1975 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1975 - 2 ARs 15/75 (NJW 1975, 1030 = JR 1975, 205 mit zustimmender Anmerkung von Peters) für unzuständig erklärt.