Rechtsprechung
| BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsanwälte Peter
Wirtschaftsanzeigen public-relations
- Jurion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1974, 1141
- GRUR 1975, 75
- afp 1974, 613
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88
Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm
Im Bereich der Presse hat der Bundesgerichtshof eine Werbung, die nach Form und Inhalt wie ein redaktioneller Beitrag gestaltet oder im redaktionellen Teil eines Presseerzeugnisses enthalten und deshalb als Werbung nicht erkennbar ist, in ständiger Rechtsprechung für wettbewerbsrechtlich unzulässig erachtet, weil der Verkehr einem Beitrag im redaktionellen Teil als objektiver Meinungsäußerung oder als Berichterstattung einer neutralen Redaktion größere Beachtung beimißt und unkritischer gegenübersteht als den werblichen Behauptungen von Wettbewerbern (BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394, 396 - Wirtschaftsanzeigen public-relations; BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I;… v. Gamm aaO, Kap. 29 Rdn. 5). - BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89
Unbestimmter Unterlassungsantrag I
Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und es in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen wäre (BGH, Urt. v. 29.03.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394, 395 - Wirtschaftsanzeigen-public relations;… Urt. v.02.03.1979 - I ZR 29/77, GRUR 1979, 568, 569 - Feuerlöschgerät, st. Rspr.). - BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91
Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst
Danach darf ein Verbotsantrag, wie das Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat, nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen kann und es letztlich dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bliebe, darüber zu entscheiden, was der beklagten Partei verboten ist (BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations;… Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 256 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I;… Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 = WRP 1992, 560 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II).Darüber hinaus ist zu bedenken, daß nicht allein die Feststellung, daß der redaktionelle Beitrag Werbung enthält, diesen dem wettbewerbsrechtlichen Unwerturteil verbotswidriger getarnter Werbung unterwirft, sondern eine solche Beurteilung nur gerechtfertigt sein kann, wenn - in Wettbewerbsförderungsabsicht (…vgl. BGH, Urt. v. 12.10.1989 - I ZR 29/88, GRUR 1990, 373, 374 = WRP 1990, 270 - Schönheits-Chirurgie) - der redaktionelle Beitrag das Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend darstellt (vgl. BGHZ 50, 1, 3 - Pelzversand; 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I; BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations).
- BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89
Wettbewerbsverein IV
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können an die Begrenzung der Tätigkeiten und Interessenbereiche eines Verbandes im Sinne des § 13 UWG keine zu engen Maßstäbe angelegt werden, weil die Ausdehnung der Klagebefugnis durch diese Vorschrift auf dem Gedanken beruht, daß die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse des unmittelbar Betroffenen, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (…vgl. BGH, Urt. v. 13.3.1964 - Ib ZR 120/62, GRUR 1964, 397, 398 = WRP 1964, 239 - Damenmäntel m.w.N.; BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 76 = 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations). - BGH, 03.02.1994 - I ZR 321/91
Kosmetikstudio - getarnte Werbung
1. Rechtsfehlerfrei hat das Berufungsgericht in dem beanstandeten Artikel über die Neueröffnung des Kosmetikstudios eine unzulässige getarnte Werbung im Sinne der Rechtsprechung des Senats gesehen (vgl. BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen - publicrelations;… Urt. v. 18.2.1993 - I ZR 219/91, GRUR 1993, 565, 566 = WRP 1993, 478 - Faltenglätter). - BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95
"Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung …
Ein Verbotsantrag darf nicht derart undeutlich gefaßt sein, daß sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen kann und es letztlich dem Zwangsvollstreckungsverfahren überlassen bliebe, darüber zu entscheiden, was der beklagten Partei verboten ist (BGH, Urteil vom 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 = WRP 1974, 394 - Wirtschaftsanzeigen - public relations; Urteil vom 18.2.1993 - I ZR 219/91, GRUR 1993, 565 = WRP 1993, 478 - Faltenglätter). - BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91
Produktinformation I - getarnte Werbung
Der Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs liegt in einem solchen Fall - auch ohne daß der Beitrag gegen Entgelt geschaltet oder in Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung für das genannte Produkt stehen muß - darin begründet, daß der Verkehr dem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beimißt als entsprechenden, ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (vgl. BGHZ 50, 1, 3 - Pelzversand; BGH, Urt. v. 29.3. 1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 - Wirtschaftsanzeigen-public-relations; BGHZ 81, 247, 250 f. - Getarnte Werbung I;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rdn. 36; Fuchs, GRUR 1988, 736). - BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79
Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang unter Bezugnahme auf eine Anmerkung von Redeker zum Urteil des Kartellsenats des BGH vom26. Juni 1979 (NJW 1980, 186, 187; vgl. dazu auch die Anmerkung von Scharf NJW 1980, 1844) meint, daß es den Kammern freier Berufe als Körperschaften des öffentlichen Rechts im Hinblick auf deren Aufgabenstellung verwehrt sei, wettbewerbliche Unterlassungsansprüche gegen Kammermitglieder oder Außenstehende geltend zu machen, übersieht sie, daß das Steuerberatungsgesetz den Berufskammern generell zur Aufgabe gemacht hat, die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren (§ 75 Abs. 1 StBerG), und daß die Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen nicht nur im Interesse der unmittelbar Betroffenen, sondern auch im öffentlichen Interesse liegt (BGH in GRUR 1964, 397, 398 - Damenmäntel; 1975, 75, 76 - Wirtschaftsanzeigen). - BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
Vermögensberater
Ob dieser Eindruck eines redaktionellen Beitrags entsteht oder durch welche Maßnahmen, insbesondere durch welche Hinweise, er vermieden werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 - Wirtschaftsanzeigen - public-relations). - BGH, 27.02.1980 - I ZR 41/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 02.03.1979 - I ZR 29/77
- BGH, 05.02.1980 - KZR 3/79
- BGH, 05.02.1980 - KZR 2/79
- OLG Bamberg, 17.05.1995 - 3 U 251/94
UWG § 1
