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   BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74   

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https://dejure.org/1975,1295
BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74 (https://dejure.org/1975,1295)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1975 - I ZR 39/74 (https://dejure.org/1975,1295)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1975 - I ZR 39/74 (https://dejure.org/1975,1295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung für die wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch - Auskunft über die Rechtmäßigkeit eines Vertragsabschlusses bei der Vermutung des Bestands einer Ausschließlichkeitsklausel - Pflicht des Werbenden sich über den Vereinbarungsinhalt des Umworbenen mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Speiseeis -, Ausschließlichkeitsbindung des VH, Verleitung zum Vertragsbruch

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1361
  • MDR 1975, 819
  • GRUR 1975, 555
  • DB 1975, 1595
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1973 - I ZR 11/72

    Wettbewerbsverstoß durch den Abschluss eines Aufstellvertrags über Musikautomaten

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Die bloße Kenntnis von dem Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht ohne das Vorliegen weiterer Umstände nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor dem Abschluß eines Vertrages Gewißheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehenden Vereinbarungen zu verschaffen (Ergänzung zu Urt. v. 4. Mai 1973 - I ZR 11/72 - GRUR 1974, 97, 98 - Spielautomaten II).

    In dem Senatsurteil vom 4. Mai 1973 - I ZR 11/72 - (GRUR 74, 97, 98 - Spielautomaten II) ist ausgeführt, daß der damalige Beklagte selbst bestrebt war, mit seinen Kunden Ausschließlichkeitsverträge abzuschließen und deshalb mit der Möglichkeit rechnen mußte, daß auch der Aufsteller des vorhandenen Geräts mit dem Gastwirt eine entsprechende Verabredung getroffen hatte.

  • BGH, 28.03.1969 - I ZR 33/67

    Belieferung brauereigebundener Gastwirte mit Bier aus fremden Brauereien -

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Der Vertreter der Beklagten hat O. zu Zwecken des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet und damit zu einem Verhalten, das auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden widerspricht und tatbestandsmäßig § 1 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 56, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 69, 474 - Bierbezug; GRUR 71, 121, 122 - Gummischutzmittelautomaten).
  • BGH, 25.09.1970 - I ZR 72/69

    Vertrag zur Aufstellung von Gummischutzmittelautomaten - Sittenwidrigkeit von

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Der Vertreter der Beklagten hat O. zu Zwecken des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet und damit zu einem Verhalten, das auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden widerspricht und tatbestandsmäßig § 1 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 56, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 69, 474 - Bierbezug; GRUR 71, 121, 122 - Gummischutzmittelautomaten).
  • BGH, 11.01.1955 - I ZR 16/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Auch die subjektiven Voraussetzungen für die Annahme der Unlauterkeit sind erfüllt; denn nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hat der Vertreter die Zulässigkeit eines Vertragsabschlusses mit der Beklagten bejaht, ohne die Einzelheiten des von O. mit der Klägerin geschlossenen Vertrages zu kennen, und dabei, wie das Berufungsgericht darlegt, bewußt in Kauf genommen, zumindest aber leichtfertig den Gedanken verdrängt, in dem Vertrag sei eine ausschließliche Belieferung durch die Klägerin vorgesehen; der Vertreter hat sich damit zumindest bewußt der Kenntnis der Umstände, hier des Bestehens einer Ausschließlichkeitsklausel verschlossen und entzogen und ist daher so zu behandeln, als ob er die den Vertragsbruch begründenden Umstände gekannt hätte (vgl. BGH GRUR 55, 411, 414 - Zahl 55; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 11. Aufl. Rdn. 100 zu Einl. UWG).
  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54

    - Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs,

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Der Vertreter der Beklagten hat O. zu Zwecken des Wettbewerbs zum Vertragsbruch verleitet und damit zu einem Verhalten, das auch ohne das Hinzutreten weiterer Umstände den Anschauungen eines anständigen Durchschnittsgewerbetreibenden widerspricht und tatbestandsmäßig § 1 UWG erfüllt (vgl. BGH GRUR 56, 273, 275 - Drahtverschluß; GRUR 69, 474 - Bierbezug; GRUR 71, 121, 122 - Gummischutzmittelautomaten).
  • BGH, 19.10.1966 - Ib ZR 156/64

    Wettbewerbswidrigkeit der Anmietung einer Gebäudefläche für Werbezwecke - Abwehr

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 39/74
    Der erkennende Senat hat daher eine Wettbewerbswidrigkeit dann bejaht, wenn zur bloßen Kenntnis von vertraglichen Bindungen weitere Umstände hinzukommen; so dann, wenn der Anmietende die Augen vor der ohne weiteres erkennbaren Tatsache verschlossen hatte, daß eine Gebäudefläche bereits einem Dritten zu demselben Zweck ausschließlich eingeräumt war (BGH GRUR 67, 138 - Streckenwerbung), also das Verbot, einen weiteren Vertrag zu schließen, klar erkennbar war.
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 15/02

    Verleiten zum Vertragsbruch durch Lieferanfrage eines gewerblichen Abnehmers

    In seiner Entscheidung NJW 1975, 1361 stellte der Bundesgerichtshof darauf ab, dass der "Verleitende" den gebundenen Händler durch eine unrichtige Auskunft zum Vertragsbruch bewogen hatte.

    Abgesehen von einer Täuschung über eine andere Tatsache als die über die Händlereigenschaft des Anfragenden (letzteres wäre als Schleichbezug zu qualifizieren; zu einer Täuschung über sonstige Tatsachen s. die Fallgestaltung BGH NJW 1975, 1361) käme etwa die Freistellung des vertragsungetreuen Händlers von Maßnahmen des Lizenzgebers durch den Außenseiter oder übermäßiger wirtschaftlicher Druck in Betracht.

  • OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 69/02

    Alleinvertriebsrecht - kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch

    Allein die Kenntnis vom Bestehen vertraglicher Beziehungen des Umworbenen zu einem Mitbewerber reicht nicht aus, den Werbenden zu verpflichten, sich vor Abschluss eines Vertrages Gewissheit über den Inhalt der mit dem Mitbewerber bestehender Vereinbarung zu verschaffen (BGH GRUR 1975, S. 555, 557 "Speiseeis"; vgl. auch BGH GRUR 1974, S. 97, 98 "Spielautomaten II").
  • BGH, 24.04.1997 - I ZR 210/94

    Wirksamkeit der fristgerechten Kündigung des Pachtvertrages über ein Lokal;

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß ein Wettbewerber in der Regel auch ohne Hinzutreten weiterer Umstände unlauter handelt, wenn er zu Wettbewerbszwecken bewußt darauf hinwirkt, daß der Vertragspartner eines Mitbewerbers seine diesem gegenüber obliegenden vertraglichen Hauptpflichten verletzt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 23.05.1975 - I ZR 39/74, GRUR 1975, 555, 556 = WRP 1975, 441 - Speiseeis, m.w.N.; Urt. v. 24.02.1994.
  • BGH, 15.01.1987 - I ZR 215/84

    Zollabfertigung

    Denn es genügt, daß der Verletzer mit dem Vorliegen wettbewerbswidriger Umstände rechnet oder sich bewußt deren Kenntnis verschließt (vgl. BGH, Urt. v. 27.01.1959 - I ZR 185/55, GRUR 1960, 200, 201 - Abitz II; BGH, Urt. v. 23.05.1975 - I ZR 39/74, GRUR 1975, 555, 557 - Speiseeis).
  • OLG München, 20.03.1997 - 29 U 4573/96

    Sittenwidriges Eindringen in fremde Vertragsbeziehungen; Auftraggeber für die

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  • OLG Hamburg, 18.11.1993 - 3 U 150/92
    Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Umstand des Vertragsbruches aufdrängen oder der Verletzer jedenfalls mit der Möglichkeit rechnen muß (BGH GRUR 1975, 555 - Speiseeis).
  • KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99

    Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen

    Denn anderenfalls würde die Geschäftstätigkeit immer dann, wenn schon vertragliche Beziehungen bestehen, unzumutbar beschränkt (BGH GRUR 1975, 555, 557 - Speiseeis).
  • OLG Stuttgart, 04.03.1988 - 2 U 304/87

    Verpflichtung Gewerbetreibender zur Belehrung über das Widerrufsrecht nach § 2

    Es genügt nämlich, daß der Verletzer mit dem Vorliegen von Umständen rechnet, die sein Verhalten sittenwidrig machen können (von Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 18 Rn. 39; BGH GRUR 1975, 555, 557 - Speiseeis).
  • OLG Stuttgart, 25.05.1990 - 2 U 245/89

    Wettbewerbswidrigkeit des unaufgeforderten Anrufs einer Partnervermittlung und

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