Rechtsprechung
   BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1788
BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74 (https://dejure.org/1976,1788)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1976 - I ZR 69/74 (https://dejure.org/1976,1788)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1976 - I ZR 69/74 (https://dejure.org/1976,1788)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1788) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr bei Beachtung des Klangbilds von "Boxin" und "Froxi" - Beurteilung, wenn die Produkte in unterschiedlichen Verkehrskreisen angeboten werden - Gefahr einer betrieblichen Herkunftstäuschung bei unterschiedlichen Warenarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 356
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.11.1972 - I ZR 97/71

    Anspruch auf Löschung eines Zeichens - Begriff "Box" als typische

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
    Eine von der Beklagten gegen das Zeichen "Boxin" gerichtete Löschungsklage (wegen angeblich irreführenden Charakters dieses Zeichens) blieb in allen Instanzen erfolglos (siehe Urteil des erkennenden Senats vom 17. November 1972 - I ZR 97/71).

    - Die Klägerin habe zwar in dem Revisionsverfahren I ZR 97/71 die Auffassung vertreten, zwischen ihrem "Boxin"-Material und der Auslegeware der Beklagten bestünden überhaupt keine Berührungspunkte.

    Wie die Meinungsumfrage im Löschungsstreit (I ZR 97/71) ergeben habe, verbinde der Verkehr mit "Boxin" keinen eindeutigen Sinngehalt, der wie im Fall "Quick/Glück" (BGHZ 28, 320, 324) - eine Erinnerung an das andere Zeichen von vorneherein verdränge; das gelte in verstärktem Maße für "Froxi".

    Die beiderseitigen Waren sind von ihrer Zweckbestimmung her so unterschiedlich, daß sie nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung keine wettbewerblichen Berührungspunkte haben; darauf hat im übrigen die Klägerin selbst bereits im Löschungsstreit hingewiesen (I ZR 97/71).

  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 22/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
    Für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist nur eine im Bereich des Wahrscheinlichen liegende Betonung beachtlich (vgl. BGH GRUR 1962, 241, 242 - Lutin).
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
    Wie die Meinungsumfrage im Löschungsstreit (I ZR 97/71) ergeben habe, verbinde der Verkehr mit "Boxin" keinen eindeutigen Sinngehalt, der wie im Fall "Quick/Glück" (BGHZ 28, 320, 324) - eine Erinnerung an das andere Zeichen von vorneherein verdränge; das gelte in verstärktem Maße für "Froxi".
  • BGH, 10.04.1968 - I ZR 15/66

    Verwechslungsgefahr bei Arzneimittelwarenzeichen

    Auszug aus BGH, 23.01.1976 - I ZR 69/74
    Es ist anerkannt, daß - auch wenn die Vergleichswaren als gleichartig anzusehen sind - eine Wechselwirkung zwischen dem wirtschaftlichen Abstand der Waren und dem Grad der Ähnlichkeit der Bezeichnungen besteht (BGH GRUR 1968, 550, 551, 552 - Poropan m.w.N.).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Maßgeblich ist dabei der klangliche Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Firmenbestandteile (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1976 - I ZR 69/74, GRUR 1976, 356, 357 - Boxin).
  • BPatG, 19.04.2021 - 26 W (pat) 524/17
    (3) Da die angesprochenen Verkehrskreise beide Marken als Fantasiebegriffe auffassen, sind die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT).
  • BGH, 20.01.2000 - I ZB 50/97

    Micro-PUR; mündliche Verhandlung im Beschwerdeverfahren vor dem

    Daß eine klangliche Zeichenähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr begründen kann, entsprach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1976 - I ZR 69/74, GRUR 1976, 356, 357 - Boxin; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 114/84, GRUR 1995, 50, 52 - Indorektal/Indohexal).
  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 29/01
    Abzustellen ist dabei stets auf den klanglichen Gesamteindruck (BGH GRUR 1976, 356, 357 - Boxin).
  • BPatG, 28.09.2020 - 26 W (pat) 62/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "KANANA/NANA (Unionsmarke)" - Einrede mangelnder

    cc) Da auch bei Kunstwörtern nur die nach den allgemeinen Sprachgepflogenheiten wahrscheinlichen Möglichkeiten der Aussprache zugrunde zu legen sind (vgl. BGH GRUR 1976, 356, Juris-Tz. 19 - Boxin; GRUR 1962, 241, 242 - Lutin; BPatG 30 W (pat) 502/17 - Jooby/OBI; 28 W (pat) 536/16 - cangoo bikes/KANGAROO BIKE; a. a. O. - DIMESO/dynexan; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2001, 49, 51 - combit/ComIT), überwiegen, ausgehend von der maßgeblichen Betonung der beiden Vergleichsmarken auf der zweiten Silbe, die Übereinstimmungen.
  • BPatG, 20.05.2003 - 27 W (pat) 126/02
    Denn der klangliche Gesamteindruck, auf den allein abzustellen ist (vgl BGH GRUR 1976, 356, 357 - Boxin), wird maßgeblich auch durch die Wortanfänge bestimmt, welche die angesprochenen Verkehrskreise erfahrungsgemäß stärker als die übrigen Wortbestandteile beachten (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht