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   BGH, 26.03.1976 - I ZR 157/74   

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https://dejure.org/1976,1794
BGH, 26.03.1976 - I ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,1794)
BGH, Entscheidung vom 26.03.1976 - I ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,1794)
BGH, Entscheidung vom 26. März 1976 - I ZR 157/74 (https://dejure.org/1976,1794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag zwischen einem Künstler und der Inhaberin einer Galerie über die Schaffung einer von dem Künstler geschaffenen Serigrafie als Druckvorlage - Herstellung der von der Galeristin zu vertreibenden Abzüge auf ihre Kosten durch einen bestimmten Drucker - Einräumung des ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Serigrafie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrag zwischen einem Künstler und der Inhaberin einer Galerie über die Schaffung einer von dem Künstler geschaffenen Serigrafie als Druckvorlage; Herstellung der von der Galeristin zu vertreibenden Abzüge auf ihre Kosten durch einen bestimmten Drucker; Einräumung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1976, 706
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 61/62

    Anwendbarkeit der Grundsätze des Schweigens auf ein kaufmännisches

    Auszug aus BGH, 26.03.1976 - I ZR 157/74
    Er finde jedoch keine Anwendung (BGHZ 40, 42, 45), wenn der absendende Teil dadurch gegen Treu und Glauben verstoße, daß er dem Bestätigungsschreiben einen so unrichtigen Inhalt gebe, daß er mit dem Einverständnis des Gegners nicht rechnen könne.
  • BGH, 16.06.1969 - VII ZR 119/67

    Frage nach der Anwendbarkeit von deutschem oder norwegischem Recht - Folgen des

    Auszug aus BGH, 26.03.1976 - I ZR 157/74
    Das gilt auch hinsichtlich der nach italienischem Recht vorzunehmenden Vertragsauslegung (BGH WM 1969, 1140).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2006 - 6 U 174/05

    Urheberrecht: Erstreckung der Nichtigkeit eines Vertrages zwischen einem

    Der BGH hat dort lediglich für eine bestimmte Vertragsform, nämlich einen Wiederverfilmungsvertrag, eine analoge Anwendung des § 9 Abs. 1 VerlG verneint, eine solche analoge Anwendung aber ansonsten durchaus für möglich erachtet und später für andere Vertragsarten auch entsprechend entschieden (etwa BGH GRUR 1982, 308, 309 - Kunsthändler, für den Wahrnehmungsvertrag und BGH GRUR 1976, 706 für einen Vertrag über die Vervielfältigung von Serigrafien).
  • LG Hamburg, 15.01.1999 - 308 O 229/98

    Unterlassungsanspruch eines schaffenden Künstlers bezüglich der von ihm nicht

    Diese Auffassung der Kammer entspricht der (wohl.) herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH GRUR 1982, 308, 309 "Kunsthändler"; BGH GRUR 1976, 706, 708, - "Serigrafie"; BGH GRUR 1966, 567, 569 - "GELU"; OLG Hamburg, GRUR Int. 1998, 431, ff., 435 "Feliksas Bajoras"; Fromm/Nordemann, Rdn. 10 vor § 31; Schricker, Rdn. 61 vor §§ 28 ff.; Ulmer: Urheber- und Verlagsrecht, § 92, Ziff. 3; Wente/Härle: Rechtsfolgen einer außerordentlichen Vertragsbeendigung auf die Verfügungen in einer Rechtekette, in GRUR 1997., 96 ff.).
  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 249/97

    Anforderungen an ein deklaratorisches Anerkenntnis der Urheberschaft an

    In einer solchen Situation fällt das Nutzungsrecht an den Urheber zurück (vgl. auch BGH, GRUR 1976, 706).
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