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   BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75   

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BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75 (https://dejure.org/1977,1249)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1977 - I ZR 49/75 (https://dejure.org/1977,1249)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75 (https://dejure.org/1977,1249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 648
  • GRUR 1977, 602
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1966 - Ib ZR 110/64

    Anforderungen an das ästhetische Erscheinungsbild eines Modells hinsichtlich

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß sich Inhalt und Umfang des Geschmacksmusters bei der Hinterlegung von Abbildungen des Modells danach bestimmen, welche konkrete, das ästhetische Empfinden ansprechende Form die Abbildung erkennbar macht, wobei es auf das Anschauungsvermögen eines durchschnittlichen, auf dem betreffenden Gebiet tätigen Modellgestalters ankommt (BGH GRUR 1967 S. 375, 377 - Kronleuchter).

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).

  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).

    Dies aber wäre mit dem begrenzten Zweck eines Warenkennzeichnungsmittels unvereinbar (BGH GRUR 1962, S. 144, 148).

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Die niedergelegte Abbildung, die zum unstreitigen Sachverhalt gehört, so daß das Revisionsgericht die diesbezügliche Bewertung des Berufungsgerichts nachprüfen kann (BGH GRUR 1965 S. 198, 199, 200 - Küchenmaschine), zeigt vielmehr an der vorderen, vom Betrachter her gesehen rechten Kante im Bereich des Scherkopfes deutlich die Verjüngung der Kantenrundung in Richtung auf das Scherblatt und damit die Verringerung der Radien der Querschnitte der abgerundeten Kanten, derart, daß ihre Bedeutung für den ästhetischen Gesamteindruck des Modells offenbart wird.

    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).

  • RG, 16.11.1926 - II 74/26

    Warenzeichenrecht.

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 94/52

    Ausstattungsschutz

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 09.02.1966 - Ib ZR 13/64

    Beruhen eines Schlusses auf der unvollständigen Würdigung des Ergebnisses der

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Wie bereits das Reichsgericht und sodann mehrfach der Bundes gerichtshof entschieden haben, liegt in dem Vertrieb einer Ware, deren äußeres Erscheinungsbild mit einem geschützten Bildzeichen übereinstimmt oder verwechslungsfähig ist, keine Warenzeichenverletzung, wenn das Erscheinungsbild das Wesen der Ware selbst ausmacht, weil es dann an einem Warenzeichen mäßigen Gebrauch fehlt (RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGHZ 11, 129, 132 - Zählkassette, für Ausstattung; BGH GRUR 1959 S. 423, 424 - Fußballstiefel, für Ausstattung; GRUR 1962 S. 144, 148 - Buntstreifensatin, für Ausstattung; GRUR 1966 S. 681, 685 - Laternenflasche).
  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60

    Moped-Modell

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 16/74

    Geltungsbereich des Geschmacksmustergesetzes - Einordnung von Zwischenfabrikaten

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Denn dieser ist für den Inhalt und Umfang des Geschmacksmusterrechts und für die Frage einer Nachbildung entscheidend (vgl. zuletzt BGH GRUR 1976 S. 261, 263 - Gemäldewand).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63

    Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und

    Auszug aus BGH, 21.01.1977 - I ZR 49/75
    Es ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, daß auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters am Musterschutz selbständig teilnehmen kann, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügt (BGH GRUR 1962 S. 258, 260 - Moped-Modell; GRUR 1965 S. 198, 199 - Küchenmaschine; GRUR 1966 S. 97, 98 - Zündaufsatz; GRUR 1967 S. 375 - Kronleuchter; Furier a.a.O. § 1 Nr. 88; v. Gamm a.a.O. § 5 Nr. 22).
  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

    Der Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes kann sich zwar nur auf diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines Erzeugnisses erstrecken, die anhand seiner Wiedergabe in der Anmeldung eindeutig erkennbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1961 - I ZR 44/59, GRUR 1962, 144, 146 = WRP 1961, 352 - Buntstreifensatin I; Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer; Urteil vom 8. März 2012 - I ZR 124/10, GRUR 2012, 1139 Rn. 16 = WRP 2012, 1540 - Weinkaraffe; Günther in Günther/Beyerlein, DesignG, 3. Aufl., § 11 Rn. 20).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 38 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Zum eingetragenen Geschmacksmuster nach § 1 Abs. 1 GeschmMG aF hat der Senat entschieden, dass ein Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN).
  • BGH, 17.11.2005 - I ZB 9/04

    Scherkopf

    Der Kennzeichenschutz war nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs in diesen Fällen zu versagen, weil derartige Merkmale nicht geeignet sind, die betreffende Ware von gleichen Erzeugnissen anderer Hersteller zu unterscheiden, und weil die Anerkennung eines Warenzeichenschutzes an solchen das Wesen der Ware bestimmenden Merkmalen einem Alleinherstellungsrecht an der Ware gleichkäme und sich damit als Sperre gegen den Vertrieb gleicher oder gleichartiger Waren durch andere auswirkte, was mit dem begrenzten Zweck eines Warenkennzeichnungsmittels unvereinbar wäre (zum Warenzeichen vgl. RGZ 115, 235, 239 - Bandmaster; BGH, Urt. v. 8.5.1959 - I ZR 16/58, GRUR 1959, 423, 424 - Fußballstiefel; Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer; zum Ausstattungsschutz gemäß § 25 WZG vgl. BGHZ 5, 1, 6 f. - Hummel; 11, 129, 132 - Zählkassette; 35, 341, 345 - Buntstreifensatin; BGH, Urt. v. 19.3.1971 - I ZR 102/69, GRUR 1972, 122, 123 - Schablonen).

    Dieses Schutzhindernis bestand auch bei Abbildungen der Ware oder von Warenteilen (vgl. BGH GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer).

    Zu den Elementen, die das Wesen der Ware selbst ausmachen und für die Warenkennzeichenschutz - auch bei Verkehrsdurchsetzung - grundsätzlich zu versagen war, wurden solche Merkmale gezählt, die der Ware ihre charakteristische Eigenart verleihen, insbesondere durch den mit ihr verfolgten Zweck technisch bedingt sind (BGH GRUR 1977, 602, 606 - Trockenrasierer; BGHZ 35, 341, 345 - Buntstreifensatin).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Der Gegenstand des Geschmacksmusterschutzes kann sich zwar nur auf diejenigen Merkmale der Erscheinungsform eines Erzeugnisses erstrecken, die anhand seiner Wiedergabe in der Anmeldung eindeutig erkennbar sind (vgl. zum deutschen Recht BGH GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer; BGH, GRUR 2012, 1139 Rnr. 16 - Weinkaraffe).
  • BPatG, 21.10.2021 - 30 W (pat) 805/18
    Das, was sich an äußerer Form aus der Abbildung nicht ergebe, werde auch nicht geschützt (unter Hinweis auf BGH GRUR 1977, 602 - Trockenrasierer).

    Was sich an äußerer Form aus der Abbildung nicht ergibt, wird auch nicht geschützt (BGH GRUR 1977, 602 - Trockenrasierer).

    Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass Bilddarstellungen in der Regel optische Unvollkommenheiten und Reduktionen enthalten (BGH GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer).

  • BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15

    Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß sich Inhalt und Umfang des Geschmacksmusterschutzes, den der Kläger mit seinen Ansprüchen aus § 14 a Abs. 1 GeschmMG geltend macht, danach bestimmen, welchen ästhetischen Gehalt die hinterlegten Abbildungen erkennbar machen (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 604 - Trockenrasierer; v. Gamm, Geschmacksmustergesetz, 2. Aufl., § 7 Rdn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.2007 - 20 U 156/06

    Auslegungsfähigkeit des Antrags zur Geschmacksmusteranmeldung

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2002 - 20 U 120/02

    Verletzung von Markenrechten wegen des Vertriebs von Schaumzuckerware unter dem

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

  • LG Düsseldorf, 12.12.2007 - 14c O 129/07

    Ansprüche aus einem Geschmacksmuster bzgl. einer Taschenlampe

  • BGH, 21.05.1979 - I ZR 116/77

    Notizklötze als Werbeträger - Wettbewerbswidrige Nachahmung - Unzulässiger Schutz

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

  • LG Berlin, 21.03.2006 - 16 O 541/05
  • BPatG, 22.02.2007 - 28 W (pat) 2/02
  • BPatG, 06.05.1998 - 29 W (pat) 61/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

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