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   BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75   

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https://dejure.org/1977,1820
BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75 (https://dejure.org/1977,1820)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1977 - I ZR 122/75 (https://dejure.org/1977,1820)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1977 - I ZR 122/75 (https://dejure.org/1977,1820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach dem Rabattgesetz - Zeitbegrenzung bei Preisnachlässen zur Geschäftseröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1977, 730
  • GRUR 1977, 791
  • DB 1977, 1134
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 106/71

    Verein zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    Besondere Kaufvorteile werden nicht nur durch kurzfristige Angebote gewährt; auch Angebote, die durch eine zeitliche Begrenzung von längerer Dauer gekennzeichnet sind, sind geeignet, den Eindruck zu erwecken, es würden vorübergehend besondere Kaufvorteile gewährt (vgl. auch BGH GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis).
  • BGH, 12.01.1973 - I ZR 103/71

    Betreiben eines Photoversandhauses neben Einzelhandelsgeschäften -

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    Der Sachverhalt, der der Entscheidung des Senats vom 12. Januar 1973 (GRUR 1973, 477, 478 - Für den Osterkauf) zugrunde lag, die die Revision zur Begründung ihrer Auffassung heranzieht, ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    Mit dieser Anzeige kündigte sie somit gleichsam auch den von ihr allgemein geforderten Preis an (vgl. auch BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper).
  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    Eine solche Begrenzung liegt nicht nur dann vor, wenn das Angebot durch eine nach dem Kalender bestimmte Zeitdauer befristet ist, sie kann sich auch aus Formulierungen der Ankündigung oder sonstigen Umständen ergeben (BGH GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III).
  • BGH, 13.06.1973 - I ZR 61/72

    Vorliegen einer Sonderveranstaltung bei Ankündigung eines gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 AO vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; GRUR 1975, 491, 492 - schräger Dienstag); denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • BGH, 14.07.1965 - Ib ZR 81/63

    Verbot des Anbietens einer Zugabe - Voraussetzungen für das Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    Der erkennende Senat hat diese Frage in seiner von der Revision zitierten Entscheidung (GRUR 1966, 214, 217 II am Ende - Einführungsangebot) offengelassen.
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 107/72

    Anspruch auf Unterlassung der Werbung in Tageszeitungen mit den Schlagworten:

    Auszug aus BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings anerkannt, daß im Einzelfall auch unübliche Maßnahmen mit § 1 Abs. 1 AO vereinbar sein können, wenn sie als eine wirtschaftlich vernünftige Fortentwicklung anzuerkennen sind und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele halten (BGH GRUR 1973, 658 - Probierpreis; GRUR 1975, 491, 492 - schräger Dienstag); denn die AO soll der Bekämpfung von Mißbräuchen dienen, nicht aber einer vernünftigen Entwicklung im Wege stehen.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 201/95

    Geburtstags-Angebot - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Dies schließt es nicht aus, daß auf der einen Seite je nach Branchenübung und Größe des Gesamtsortiments auch eine Werbung mit massierten Angeboten zulässig ist (vgl. BGH, Urt. v. 13.7.1979 - I ZR 128/77, GRUR 1979, 781 = WRP 1979, 715 - radikal gesenkte Preise; Urt. v. 23.6.1961 - I ZR 124/60, GRUR 1962, 36, 38 = WRP 1961, 277 - Sonderangebot; Urt. v. 8.2.1980 - I ZR 58/78, GRUR 1980, 722, 723 = WRP 1980, 540 - Einmalige Gelegenheit) und sich auf der anderen Seite schon die Werbung für einzelne Waren ausnahmsweise als Ankündigung einer den normalen Geschäftsbetrieb unterbrechenden Sonderveranstaltung darstellt (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1977 - I ZR 122/75, GRUR 1977, 791, 793 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • BGH, 08.02.1980 - I ZR 22/78

    Auslegung des Berufungsantrages - Umfang der Rechtskraftwirkung des

    Dementsprechend hat das Gericht, wenn es die Voraussetzungen des § 1 AO feststellt und der Klageantrag entsprechend gefaßt ist, auch den Vertrieb der davon betroffenen Waren als Teil der Abhaltung der Sonderveranstaltung (§ 2 AO) zu verbieten (vgl. BGH GRUR 1974, 341 = WRP 1974, 149 - Campagne; BGH GRUR 1977, 791 = WRP 1977, 399 - Filialeröffnung).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Vor allem bei der Herausstellung von Preisvorteilen erweckt eine zeitliche Begrenzung regelmäßig den Eindruck besonderer, nicht wiederholbarer Vorteile, was die Annahme des Außergewöhnlichen der Aktion nahe legt (vgl. BGH, GRUR 1972, 125, 126 - Sonderveranstaltung III; GRUR 1973, 653, 654 - Ferienpreis; GRUR 1977, 791, 792 - Filialeröffnung; Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29).
  • OLG Köln, 27.03.1998 - 6 U 142/97

    Lagerverkauf

    Da einer Eröffnungsankündigung aber stets eine zeitliche Begrenzung immanent ist (vgl. BGH GRUR 1977, 791 - "Filialeröffnung" -)ruft dies die Vorstellung einer nur vorübergehenden, besonders günstigen Einkaufsgelegenheit hervor, die so bald nicht wiederkehrt und mit der daher besondere Kaufvorteile in Aussicht gestellt werden (vgl. Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdn. 17 zu § 7 UWG m.w.N.).
  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Die Eigenschaft des Sonderpreises ergibt sich hier schon aus der Art der Ankündigung (vgl. BGH GRUR 1967, 433; BGH GRUR 1977, 791, 793).
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