Rechtsprechung
| BGH, 27.01.1978 - I ZR 4/77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1978, 1112 (Ls.)
- GRUR 1978, 302
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79
Rollhocker
Diese Beurteilung unterliegt keinen rechtlichen Bedenken, so daß das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß offen lassen konnte, ob ein inländischer Urheberrechtsschutz nicht schon aus Rechtsgründen zu versagen war, weil der amerikanische Urheber C. für den 1958 in den USA geschaffenen Hocker am 10. Februar 1959 das U.S.-Design-Patent Nr. 184 390 mit einer Schutzdauer von 14 Jahren erwirkt hatte und nach amerikanischem Recht daneben ein Kunsturheberrechtsschutz ausgeschlossen ist (Möhring-Schulze-Ulmer-Zweigert, Quellen des Urheberrechts, USA/I S 12), so daß nach seinem Art XIX S 2 das (für die USA und für die Bundesrepublik Deutschland 1955 in Kraft getretene) Welturheberrechtsabkommen (WUA) dem zweiseitigen Übereinkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vorgeht, mit der Folge, daß der Schutzfristvorbehalt des § 140 UrhG eingreift (vgl BGH Urteile vom 27.1.1978 - I ZR 97/76, Ufita 83 (1978), 208, 211, 212 - Buster-Keaton-Filme - und I ZR 4/77, Ufita aaO S 214, 218, 219 - Wolfsblut -). - OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99
Urheberrechtsschutz für Literatur: Inlandsschutz und Schutzfristverlängerung für …
a)Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 genießt das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).Das hat zur Folge, dass die Schutzfristverlängerung nach dem für die Schutzgewährung anzuwendenden Inlandsrechts den aufgrund des Welturheberrechtsabkommens bzw. aufgrund des bilateralen Übereinkommens von 1892 in Verbindung mit Art. XIX WUA geschützten Werken nur zugute kommt, soweit diese bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 noch nach Inlandsrecht geschützt waren und außerdem auch die Schutzfrist im Ursprungsland noch nicht abgelaufen war (BGH GRUR 1978 302, 304 - Wolfsblut).
- OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00
Urheberrechtsschutz für ein 1939 in den USA erschienenes Buch auf Grund des bei …
Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 besteht für das Werk eines amerikanischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ 70, 268, 270 - Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. - Wolfsblut).Das hat zur Folge, dass die Schutzfristverlängerung nach dem für die Schutzgewährung anzuwendenden Inlandsrechts den aufgrund des Welturheberrechtsabkommens bzw. aufgrund des bilateralen Übereinkommens von 1892 in Verbindung mit Art. XIX WUA geschützten Werken nur dann zugute kommt, soweit diese bei Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 noch nach Inlandsrecht geschützt waren und außerdem auch die Schutzfrist im Ursprungsland noch nicht abgelaufen war (BGH GRUR 1978 302, 304 - Wolfsblut).
- OLG München, 15.03.1990 - 29 U 4346/89
UrhG §§ 2, 24
Dabei kann schon dahinstehen, ob die Beklagte die Serie "Forsthaus Falkenau" beeinflußt vom Exposé der Kläger entwickelt und hergestellt hat, denn allein aus der Benutzung des Konzepts der Kläger läßt sich noch nichts dafür entnehmen, ob diese Benutzung urheberrechtlich unfrei ist oder als freie Benutzung nach § 24 Abs. 1 UrhG urheberrechtlich nicht beanstandet werden kann (BGH GRUR 78, 302, 304 - Wolfsblut).Gegebenenfalls kann schon die Einfügung eines bestimmten Einfalls in einen Handlungsablauf unabhängig von der Wortgestaltung im einzelnen Urheberrechtsschutz erlangen; ebenso der Gang der Handlung mit seinen dramatischen Konflikten und Höhepunkten einschließlich der Charakteristik der handelnden Personen (vgl. BGH in GRUR 1959, 379, 381 - Gasparone, GRUR 1978, 302, 304 - Wolfsblut).
- BGH, 27.01.1978 - I ZR 97/76
Buster-Keaton-Filme
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG München I, 14.01.2010 - 7 O 13628/09
Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit des Konzepts für eine Fernsehsendereihe
86 b. Ein Schutz diese Konzeptes ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer dem Konzept innewohnenden Story (Fabel) - also einer fiktiven Handlung mit ihren dramatischen Konflikten und Beziehungsgeflechten der vom Urheber erfundenen Figuren - zu bejahen (siehe dazu u. a. BGH GRUR 1978, 302, 304 - Wolfsblut, OLG München, ZUM 1999, 149, 151 - Das doppelte Lottchen, OLG München GRUR 1990, 676 - Forsthaus Falkenau). - LG Düsseldorf, 15.11.2006 - 12 O 335/06 Dies gilt auch sowohl für die Charaktere der Figuren als auch für ihre Einbeziehung in das Handlungsgefüge der Sprachwerke (BGH, GRUR 1999, 984, 987; 1978, 302, 304; OLG Karlsruhe, GRUR 1957, 395).
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