Rechtsprechung
| BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Rechtsanwälte Peter
Golfrasenmäher
- Jurion
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823 Abs. 1
Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs; Entfernung von zur Überwachung von Geräten dienenden Nummernschildern
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1978, 2548 (Ls.)
- GRUR 1978, 364
- DB 1978, 784
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
Entfernung von Kontrollnummern II
»Entfernung von Kontrollnummern II - a) Zur Frage des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Hersteller und Einzelhändler, wenn der Hersteller sich gegen einen Außenseiter seines - ohne zulässige Vertriebsbindung gehandhabten - Absatzsystems wendet, der Ware vertreibt, bei der die vom Hersteller angebrachten Kontrollnummern entfernt worden sind (Klarstellung zu BGH GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher).Soweit der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 366) etwas anderes.
Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).
- BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86
"KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers dann auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, Urt. v. 10.2.1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher;… Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi).Entstammt der geltend gemachte Anspruch einer Rechtsposition, die als solche oder zusammen mit dem dazugehörigen Geschäftsbetrieb des Berechtigten auf einen Dritten übertragen werden kann, so ist die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung für zulässig zu erachten, wenn bei dem Ermächtigten aufgrund der besonderen Beziehungen zum Rechtsinhaber ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung festzustellen ist (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi; 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher).
- BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86
Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von …
a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 (GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher) die dort umstrittene Entfernung von Nummern- und Typenschildern von importierten Golfrasenmähern ungeachtet dadurch ermöglichter Vertriebsbeschränkungen als unrechtmäßig beurteilt, weil diese Schilder nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für die Abwehr der Allgemeinheit durch den Betrieb solcher Geräte drohender Gefahren von Bedeutung waren.Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).
- BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87
Kein Wettbewerbsverstoß durch Entfernung von Kontrollnummern
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87
Synthesizer
Anders liegt es nur, wenn die Numerierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364, 367). - BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Düsseldorf, 04.08.1998 - 4 O 476/96 Der BGH hat in seiner "Golfrasenmäher"-Entscheidung (GRUR 1978, 364 ff.) dargelegt, daß das Entfernen von Seriennummern unter besonderen Umständen eine Verletzung der Rechtsposition des Herstellers sein kann.
- LG Frankfurt/Main, 14.05.1999 - 3 O 9/99 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers dann auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH GRUR 1990, 361 -Kronenthaler; GRUR 1982, 379, 381 - Geldmafiosi; GRUR 1978, 364, 366 -Golfrasemnäher).
