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   BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75   

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https://dejure.org/1978,647
BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75 (https://dejure.org/1978,647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Herstellers - Unzulässiges Versperren von Bezugsquellen - Entfernung von an Golfrasenmähern vom Hersteller angebrachten Nummernschildern, um den Hersteller daran zu hindern den Lieferanten zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1
    Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs; Entfernung von zur Überwachung von Geräten dienenden Nummernschildern

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2548 (Ls.)
  • MDR 1978, 638
  • GRUR 1978, 364
  • DB 1978, 784
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers in gewillkürter Prozeßstandschaft auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. BGH GRUR 1956, 279, 280 - olivin; BGH GRUR 1961, 635, 636, 637 - Stahlrohrstuhl).
  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Ob die Klage auch deshalb gerechtfertigt ist, weil auf den vom Beklagten entfernten Schildern die Firmenbezeichnung und Anschrift der Firma T. wiedergegeben sind (BGH GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschine), bedarf keiner Erörterung.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Bei der gebotenen Interessenabwägung haben etwaige dem Klagebegehren entgegenstehende Interessen des Beklagten zurückzutreten, da schutzwürdige Interessen der Allgemeinheit auf dem Spiel stehen (vgl. BGH LM § 1 UWG Nr. 90 a; BGHZ 23, 365, 375, 376 [BGH 22.02.1957 - I ZR 68/56]- Süwa; Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 11. Aufl., Einl. UWG Anm. 308).
  • BGH, 27.02.1961 - I ZR 127/59

    Stahlrohrstuhl I

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers in gewillkürter Prozeßstandschaft auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (vgl. BGH GRUR 1956, 279, 280 - olivin; BGH GRUR 1961, 635, 636, 637 - Stahlrohrstuhl).
  • BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 121/64

    Prozessführungsbefugnis als Voraussetzung der Zulässigkeit einer Klage -

    Auszug aus BGH, 10.02.1978 - I ZR 149/75
    Auch ein wirtschaftliches Interesse kann schutzwürdig sein (vgl. BGH NJW 1965, 1962 unter II, 2. Absatz).
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers dann auf Unterlassung klagen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH, Urt. v. 10.2.1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; Urt. v. 17.2.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi).

    Entstammt der geltend gemachte Anspruch einer Rechtsposition, die als solche oder zusammen mit dem dazugehörigen Geschäftsbetrieb des Berechtigten auf einen Dritten übertragen werden kann, so ist die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung für zulässig zu erachten, wenn bei dem Ermächtigten aufgrund der besonderen Beziehungen zum Rechtsinhaber ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung festzustellen ist (BGH GRUR 1983, 379, 381 - Geldmafiosi; 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher).

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

    Zur Frage des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Hersteller und Einzelhändler, wenn der Hersteller sich gegen einen Außenseiter seines - ohne zulässige Vertriebsbindung gehandhabten - Absatzsystems wendet, der Ware vertreibt, bei der die vom Hersteller angebrachten Kontrollnummern entfernt worden sind (Klarstellung zu BGH GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher).

    Soweit der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 366) etwas anderes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).

  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 136/86

    Entfernung von Kontrollnummern I; Wettbewerbswidrigkeit des Entfernens von

    a) Der Senat hat in seinem Urteil vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, GRUR 1978, 364 - Golfrasenmäher) die dort umstrittene Entfernung von Nummern- und Typenschildern von importierten Golfrasenmähern ungeachtet dadurch ermöglichter Vertriebsbeschränkungen als unrechtmäßig beurteilt, weil diese Schilder nach den Feststellungen des Berufungsgerichts für die Abwehr der Allgemeinheit durch den Betrieb solcher Geräte drohender Gefahren von Bedeutung waren.

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH Urt. vom 10. Februar 1978 - I ZR 149/75, aaO).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 20/78

    Generelle Unterwerfung des Markenwarenvertriebs unter das Diskriminierungsverbot

    Dabei kann offen bleiben, ob bereits die Entfernung der Garantiekarten als rechtswidriger Eingriff in den Gewerbebetrieb der Beklagten zu werten ist (vgl. BGH GRUR 1978, 364 = WRP 1978, 364 - Golfrasenmäher zur Entfernung des Hersteller-Serien- und Gerätenummernschilds durch den Händler).
  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

    Anders liegt es nur, wenn die Numerierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364, 367).
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 83/87

    Wettbewerbsverhältnis zwischen Gewerbetreibenden verschiedener Wirtschaftsstufen

    In diesem Zusammenhang ist auch ausgesprochen worden, daß an einer anderen Beurteilung, wie sie etwa der Golfrasenmäher-Entscheidung (GRUR 1978, 364, 367) entnommen werden könnte, nicht festgehalten wird.
  • BPatG, 02.07.2013 - 33 W (pat) 45/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "KNUT - DER EISBÄR/Knud" - zur Geltendmachung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kann ein Dritter aufgrund einer Ermächtigung des Rechtsinhabers Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten geltend machen, wenn er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung hat (BGH GRUR 1990, 361 (362) - Kronenthaler, BGH GRUR 1978, 364 (366) - Golfrasenmäher; GRUR 1983, 379 (381) - Geldmafiosi; vgl. Begr.
  • OLG Naumburg, 23.07.1998 - 7 U (Hs) 4/98

    Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruches;

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  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 238/86

    Wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Entfernung von Kontrollnummern bei Fehlen

    Anders liegt es nur, wenn die Codierung auch Zwecken dient, die im allgemeinen Interesse liegen, wie dies in der Golfrasenmäher-Entscheidung des Senats im Hinblick auf die technische Überwachung gefährlicher Maschinen angenommen worden ist (BGH GRUR 1978, 364).
  • LG Düsseldorf, 04.08.1998 - 4 O 476/96

    RockShox-Federgabel

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