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   BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76   

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https://dejure.org/1978,1890
BGH, 23.01.1978 - I ZR 104/76 (https://dejure.org/1978,1890)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1978 - I ZR 104/76 (https://dejure.org/1978,1890)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1978 - I ZR 104/76 (https://dejure.org/1978,1890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verwendung von Abkürzungen im Rahmen der Werbung eines Juweliers - Abgekürzte Hinweise auf einen Fachverband im Rahmen der Werbung - Besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Edelsteine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1978, 639
  • GRUR 1978, 368
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZR 140/82

    Irreführung durch Werbung mit Anerkennung als Sachverständiger

    Wie der Senat im Urteil "Gemmologe DGemG" vom 23. Januar 1978 (I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364) ausgeführt hat, dem hinsichtlich der Werbung eines Juweliers eine vergleichbare Fallgestaltung zugrundelag, geht ein nicht unerheblicher Teil des Publikums bei Hinweisen solcher Art erfahrungsgemäß davon aus, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertreffe.
  • LG Koblenz, 25.10.2016 - 2 HKO 12/16

    Irreführende Werbung eines Sachverständigen mit der Aussage "anerkannter und

    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368 f. GRUR 1984, 740 f. GRUR 1985, 56 f.).
  • BGH, 28.06.1984 - I ZR 93/82

    Bestellter Kfz-Sachverständiger

    Der Bundesgerichtshof hat bereits wiederholt ausgeführt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine Institution - sei sie auch nur privatrechtlicher Natur - ergibt, regelmäßig entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (Urteile vom 23. Januar 1978 - I ZR 104/76, GRUR 1978, 368, 370 = WRP 1978, 362, 363, 364 - Gemmologe DGemG - und vom 23. Mai 1984 - I ZR 140/82 - Anerkannter Kfz-Sachverständiger, Urteilsabdruck S. 6).
  • OLG Dresden, 04.09.1996 - 12 U 564/96

    Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Aufwendungen des Wettbewerbsverletzer

    Es ist anerkannt, daß der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche oder privatrechtliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, daß der Werbende ein Fachmann sei, dessen Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH, GRUR 1978, 368ff., 369; GRUR 1984, 740f., 740; GRUR 1985, 56ff., 57).
  • LG Braunschweig, 17.07.2009 - 9 O 78/09

    Ergopraktiker und ärztlich geprüfter Schlafberater

    Im Übrigen ist nicht erkennbar, dass der Lehrgang zum Ergopraktiker einen solchen Vorsprung gegenüber anderen Bettenfachverkäufern vermittelt, dass der durch die Worte "ärztlich geprüft" beim Verbraucher hervorgerufene Eindruck eines den Standard anderer Bettenfachverkäufer erheblich überragenden Fachwissens gerechtfertigt wäre (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.1978, Az. I ZR 104/76 - Gemmologe DGemG- Rn 36).
  • LG Düsseldorf, 25.09.2013 - 12 O 161/12

    Hervorrufen des Eindrucks einer Bestellung zum Sachverständigen durch eine

    Es ist anerkannt, dass der Verkehr Hinweisen bei der Berufsbezeichnung, aus denen sich die Anerkennung des Werbenden durch eine staatliche Institution ergibt, in der Regel entnehmen werde, dass der Werbende ein Fachmann sei, dessen durch Prüfung nachgewiesenes - und deshalb von dritter Seite anerkanntes - Fachwissen den Standard seiner Mitbewerber in besonderer Weise übertrifft (BGH GRUR 1978, 368, 369; GRUR 1984, 740; GRUR 1985, 56, 57).
  • OLG Oldenburg, 07.11.1985 - 1 U 67/85

    Führen der Bezeichnung staatlich geprüfter oder anerkannter Blitzableiterbauer;

    Ob eine Angabe irreführend ist, bemißt sich zwar nicht nach einer sprachlich/philologischen Auslegung der Bezeichnung, sondern nach der damit nicht identischen Verkehrsauffassung (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 14. Aufl., § 3 UWG, Rdn. 2), von der jedenfalls, was ausreicht, ein nicht unerheblicher Teil (Hefermehl a.a.O. Rdn. 28; BGH GRUR 1980, 740 f; 1978, 368, 369 f mit zustimmender Anmerkung Malzer) dem Begriff "staatlich" eine besondere Bedeutung beimessen mag.
  • LG Düsseldorf, 04.08.1998 - 4 O 476/96

    RockShox-Federgabel

    Ein andere Frage ist, ob der bloße Weitervertrieb von Ware, bei der ein Dritter die Nummern entfernt hat, gleichfalls wettbewerbswidrig sein und einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen kann (s. dazu OLG Stuttgart, WRP 1977, 822, und Schulze zur Wiesche, GRUR 1978, 368).
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