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   BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76   

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https://dejure.org/1978,925
BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76 (https://dejure.org/1978,925)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1978 - I ZR 111/76 (https://dejure.org/1978,925)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1978 - I ZR 111/76 (https://dejure.org/1978,925)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an vergütungsfreie Herstellung "einzelner" Vervielfältigungsstücke von urheberrechtlich geschützten kleinen Teilen - Umfang und Reichweite des Verwertungsrechts des Urhebers - Konkretisierung des Begriffs "persönlicher" Gebrauch im Urheberrecht - ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Vervielfältigungsstücke

    § 54 Abs. 1 Nr. 4a UrhG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Auch im Schulbereich dürfen nur bis zu 7 kostenlose Kopien gefertigt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Urheberrecht - Vervielfältigungen in der Schule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2596
  • MDR 1978, 998
  • GRUR 1978, 474
  • BB 1978, 1222
  • DB 1978, 1222
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76
    Das gelte auch für den Schulbereich, wie vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 7. Juli 1971 (BVerfGE 31, 229, 243) bestätigt worden sei, durch den der im ursprünglichen § 46 UrhG enthaltene Ausschluß der Vergütungsansprüche der Autoren bei Aufnahme der Werke in Sammlungen für Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG für verfassungswidrig erklärt worden sei.

    Die von der Beklagten erstrebte Privilegierung für Schulen würde auch auf die Schranken stoßen, die das BVerfG in seiner Entscheidung vom 7. Juli 1971 (a.a.O. S. 242 ff) für eine Einschränkung des Urheberrechtsschutzes gezogen hat (so Gutachten Ulmer; Weber in seiner Anmerkung zum Berufungsurteil, JZ 1976, 601, 602).

  • BGH, 03.04.1968 - I ZR 83/66

    Kandinsky

    Auszug aus BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76
    Daß der Gesetzgeber unter dem Begriff "einzelne Vervielfältigungsstücke" - wie es auch dem allgemeinen Sprachgebrauch entspricht (vgl. BGHZ 50, 147, 158 - Kandinsky - dort zu dem Begriff "einzelne Werke" in § 51 Nr. 1 UrhG) - nur einige wenige verstanden wissen will, läßt sich aus der Begründung zu § 55 Abs. 1 Nr. 4 des Regierungsentwurfs (§ 54 Abs. 1 Nr. 4 a UrhG), BT-Drucksache IV/270, entnehmen.
  • Drs-Bund, 02.09.1968 - BT-Drs V/3229
    Auszug aus BGH, 14.04.1978 - I ZR 111/76
    In dieser Richtung liegt denn auch die schriftliche Antwort des an der Fassung des Urheberrechtsgesetzes federführend beteiligten Bundesjustizministers Dr. H. vom 16. Juli 1968 (BT-Drucksache V/3229) auf die Frage eines Abgeordneten, ob die Bundesregierung der Auffassung sei, daß das geltende Urheberrecht ausreiche, um die Berechtigten gegenwärtig und in absehbarer Zeit vor einer Beeinträchtigung durch moderne Methoden (Mikroverfilmung, Xerografie, Speicherung und Information mittels EDV-Anlage usw.) zu schützen.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Bei juristischen Personen kommt nur eine Privilegierung des sonstigen eigenen Gebrauchs in Betracht, der in § 53 Abs. 2 UrhG geregelt ist (BGH, Urt. v. 14.4. 1978 - I ZR 111/76, GRUR 1978, 474, 475 - Vervielfältigungsstücke).
  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 206/05

    Kopierstationen

    § 53 Abs. 2 UrhG regelt Vervielfältigungen zum sonstigen eigenen Gebrauch und erstreckt sich damit zwar auch auf Vervielfältigungen durch juristische Personen zu beruflichen und erwerbswirtschaftlichen Zwecken, solange die Vervielfältigungen betriebsintern bleiben (vgl. BGH, Urt. v. 14.4.1978 - I ZR 111/76, GRUR 1978, 474, 475 - Vervielfältigungsstücke; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl., § 53 UrhG Rdn. 17 m.w.N.).
  • OLG München, 27.10.2005 - 29 U 2151/05

    "CD-Kopierstationen"; Vergütungspflicht für CD-Kopierstationen; Höhe der

    Jedenfalls in diesem Rahmen sieht der Senat keine Veranlassung zu einer anderen Bewertung als der des Bundesgerichtshofs, dass die Herstellung von mehr als sieben Vervielfältigungen auf einmal als unzulässig angesehen werden kann (vgl. BGH, GRUR 1978, 474, 476 - Vervielfältigungsstücke).
  • OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92

    Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen

    Nach den glaubhaften Bekundungen der Zeugin St. steht somit fest, daß die Beklagte Beiträge aus den Publikationen der Klägerin weder in einer Datenbank speichert, noch Fotokopien dieser Beiträge "auf Vorrat" vorhält, um damit die Kunden bedienen zu können, so daß aus diesen Gründen eine Privilegierung gemäß § 53 Abs. 2 Ziff. 4 a UrhG nicht ausgeschlossen ist (zur Speicherung in Datenbanken: Das als Anlage zum Schriftsatz vom 23.7.1993 von der Klägerin zu den Akten gereichte Gutachten von Prof. L.; zum Vorhalten mehrerer Kopien: BGH GRUR 1978, 474 ff. - "Vervielfältigungsstücke").

    Daß aber bei den einzelnen Kunden der Beklagten die Voraussetzungen des § 53 Abs. 2 Ziff. 4 a UrhG nicht vorliegen, hat die Klägerin nicht behauptet, wobei in diesem Zusammenhang anzumerken ist, daß die Vervielfältigung zum sonstigen eigenen Gebrauch auch die eigene berufliche oder erwerbswirtschaftliche Verwendung durch den Kunden umfaßt (BGH GRUR 1978, 474, 475 - "Vervielfältigungsstücke"; Schricker/L. a.a.O. § 53 Rdn. 12).

  • LG München I, 18.05.1995 - 7 O 18987/94

    Bibliothekskopien veröffentlichter Fachliteratur auf Anforderung

    Der Kläger verweist insofern auf die Entscheidung im BGH GRUR 1978, Seite 474 ff "Vervielfältigungsstücke".
  • LG Frankfurt/Main, 18.11.1993 - 3 O 338/92
    Hinzu kommt, daß nicht mehr als sieben Kopieexemplare von einem Beitrag gefertigt werden dürfen, da § 53 UrhG nur die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke erlaubt (vgl. BGH in GRUR 1978, 474).
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