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   BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76   

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BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76 (https://dejure.org/1978,1156)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1978 - X ZR 16/76 (https://dejure.org/1978,1156)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1978 - X ZR 16/76 (https://dejure.org/1978,1156)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 136
  • GRUR 1978, 696
  • DB 1979, 83
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Der Senat hat damals die Neuheit des Verfahrens bejaht, weil der Vorveröffentlichung kein unmittelbarer (konkreter) Hinweis auf die Lehre des dort angegriffenen Patents zu entnehmen sei (BGHZ 66, 17, 33).
  • BGH, 29.01.1970 - X ZR 20/68
    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Bei einem Verfahren zur Herstellung chemischer Stoffe werden die vorteilhaften Eigenschaften der Verfahrensprodukte, die sich bei ihrer Verwendung zeigen, nicht in die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe einbezogen (BGH GRUR 1970, 237, 239 - Appetitzügler II; BGHZ 64, 86, 90 - Metronidazol).
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Bei einem Verfahren zur Herstellung chemischer Stoffe werden die vorteilhaften Eigenschaften der Verfahrensprodukte, die sich bei ihrer Verwendung zeigen, nicht in die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe einbezogen (BGH GRUR 1970, 237, 239 - Appetitzügler II; BGHZ 64, 86, 90 - Metronidazol).
  • BGH, 21.09.1976 - X ZR 11/74

    Anforderungen an die Patentfähigkeit - Voraussetzungen einer Nichtigkeitsklage -

    Auszug aus BGH, 30.05.1978 - X ZR 16/76
    Die von der Beklagten dem Ampicillin zugeschriebenen Vorteile müssen hier außerdem schon deshalb bei der Ermittlung der Aufgabe außer Betracht bleiben, weil sie der Fachmann der Patentschrift nicht entnehmen konnte, sondern diese erst nachträglich auf Grund der praktischen Erprobung und Anwendung der Erfindung durch die Patentinhaberin erkannt wurden (vgl. BGH v. 21. September 1976 - X ZR 11/74 - S. 7).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Diese Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGHZ 128, 270, 276 f. - Elektrische Steckverbindung) seien auch im Bereich der Stoffchemie mit der Maßgabe anzuwenden, dass eine chemische Verbindung dann offenbart sei, wenn dem Fachmann ein konkreter Hinweis auf die betreffende Verbindung vermittelt werde, er also diese Verbindung in Gedanken ohne weiteres mitlese und aufgrund dieses Hinweises ohne weiteres in die Lage versetzt werde, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen (BGHZ 103, 150 - Fluoran; Sen.Urt. v. 30.5.1978 - X ZR 16/76, GRUR 1978, 696 - ?-Aminobenzylpenicillin).
  • BGH, 19.05.1981 - X ZB 19/80

    Etikettiermaschine

    Wird die Lösung des technischen Problems, die zum Gegenstand einer Schutzrechtsanmeldung gemacht wird, in einer vorveröffentlichten Druckschrift bereits so beschrieben, daß ein Fachmann danach vorgehen und das erfindungsgemäße Ergebnis erzielen kann, dann ist die Erfindung in der Vorveröffentlichung offenbart (vgl. Senatsentscheidungen vom 30. Mai 1978 - X ZR 16/76 - alpha - Aminobenzylpenicillin - GRUR 1978, 696, 698; vom 17. Januar 1980 - X ZB 4/79 - Terephthalsäure - GRUR 1980, 283, 285).
  • BGH, 26.01.1988 - X ZB 18/86

    Neuheit einer chemischen Verbindung

    Die Verbindung als solche steht vielmehr dem interessierten Fachmann auch ohne diese Angaben bereits dann zur Verfügung, wenn die Vorveröffentlichung einen konkreten Hinweis auf die beanspruchte Verbindung enthält und wenn der Fachmann aufgrund dieses Hinweises und seines allgemeinen Fachwissens in der Lage ist, die Verbindung herzustellen (BGH GRUR 1978, 696, 698 -alpha-Aminobenzylpenicillin).
  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 11/08

    Nebivolol

    Formeln mit variablen Substituenten vermitteln dem Durchschnittschemiker eine klar begrenzte Zahl eindeutig definierbarer chemischer Stoffe, wobei allerdings allein die Tatsache, dass die beanspruchte Verbindung unter eine vorbekannte Formel fällt, noch keine abschließende Bedeutung für die Neuheitsfrage entfaltet; die Neuheit hängt vielmehr davon ab, ob ein Sachverständiger durch die Angaben einer vorveröffentlichten Druckschrift über eine chemische Verbindung ohne weiteres in die Lage versetzt wird, die diese chemische Verbindung betreffende Verbindung auszuführen, das heißt, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen oder nicht (BGHZ 103, 150 - Fluoran; BGH, GRUR 1978, 696, 698 - (-Aminobenzylpenicillin).

    Eine chemische Verbindung mit einem asymmetrischen Kohlenstoffatom ist dann nicht mehr neu, wenn dem Fachmann in einer Vorveröffentlichung ein konkreter Hinweis auf sie gegeben wird und er aufgrund dieses Hinweises und seines allgemeinen Fachwissens in der Lage ist, die Verbindung herzustellen; nicht erforderlich ist, dass der betreffende Stoff bereits hergestellt worden ist (BGH, GRUR 1978, 696, 698 - (-Aminobenzylpenicillin; BPatG, GRUR Int. 1996, 822 - Herbicid wirksames Enantiomer).

    Denn selbst, wenn man letzteres einmal unterstellt, wäre zu beachten, dass das Auffinden bisher nicht erkannter Eigenschaften, Wirkungen und Vorteile die Neuheit eines bekannten, eindeutig identifizierbaren und bereits herstellbaren Stoffs nicht zu begründen vermag (vgl. BGH, GRUR 1978, 696 [699] - α-Aminobenzylpenicillin; vgl. BGHZ 76, 97 [104 f.] - Terephtalsäure; BPatG, GRUR 1991, 819).

  • LG Düsseldorf, 01.04.2008 - 4b O 8/08

    Verletzung eines mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten und in

    Formeln mit variablen Substituenten vermitteln dem Durchschnittschemiker eine klar begrenzte Zahl eindeutig definierbarer chemischer Stoffe, wobei allerdings allein die Tatsache, dass die beanspruchte Verbindung unter eine vorbekannte Formel fällt, noch keine abschließende Bedeutung für die Neuheitsfrage entfaltet; die Neuheit hängt vielmehr davon ab, ob ein Sachverständiger durch die Angaben einer vorveröffentlichten Druckschrift über eine chemische Verbindung ohne weiteres in die Lage versetzt wird, die diese chemische Verbindung betreffende Verbindung auszuführen, das heißt, den betreffenden Stoff in die Hand zu bekommen oder nicht (BGHZ 103, 150 - Fluoran; BGH, GRUR 1978, 696, 698 - (-Aminobenzylpenicillin).

    Eine chemische Verbindung mit einem asymmetrischen Kohlenstoffatom ist dann nicht mehr neu, wenn dem Fachmann in einer Vorveröffentlichung ein konkreter Hinweis auf sie gegeben wird und er aufgrund dieses Hinweises und seines allgemeinen Fachwissens in der Lage ist, die Verbindung herzustellen; nicht erforderlich ist, dass der betreffende Stoff bereits hergestellt worden ist (BGH, GRUR 1978, 696, 698 - (-Aminobenzylpenicillin; BPatG, GRUR Int. 1996, 822 - Herbicid wirksames Enantiomer).

    Denn selbst, wenn man letzteres einmal unterstellt, wäre zu beachten, dass das Auffinden bisher nicht erkannter Eigenschaften, Wirkungen und Vorteile die Neuheit eines bekannten, eindeutig identifizierbaren und bereits herstellbaren Stoffs nicht zu begründen vermag (vgl. BGH, GRUR 1978, 696 [699] - α-Aminobenzylpenicillin; vgl. BGHZ 76, 97 [104 f.] - Terephtalsäure; BPatG, GRUR 1991, 819).

  • BPatG, 04.06.2007 - 3 Ni 21/04
    Nicht erforderlich ist, dass der Stoff tatsächlich bereits hergestellt worden ist (vgl. BGH GRUR 1978, 696, 698 - -Aminobenzylpenicillin; 1988, 447, 449 - Fluoran).
  • BPatG, 31.10.2007 - 3 Ni 36/05
    Es genügt die bloße Möglichkeit ihrer Herstellung und damit ihrer Zugänglichkeit (BGH GRUR 1978, 696, 698 - - Aminobenzylpenicillin; 1988, 447, 449 - Fluoran; BPatG GRUR Int. 1996, 822 - Herbicid wirksames Enantiomer).

    Diesen Bewertungen, denen ein sehr enger - mitunter plakativ als "photographisch" bezeichneter - Neuheitsbegriff zugrunde liegt (vgl. z. B. T 181/82 ABl 1984, 401 - Spiroverbindungen/CIBA GEIGY; T 7/86 GRUR Int. 1989, 226 - Xanthine/DRACO; T 286/87 ABl. 1990, 195 - Enantiomere/HOECHST; T 81/85 - v. 17. März 1989 - Isochinoline/HOECHST), der im Übrigen auch vom Europäischen Patentamt nicht durchgängig angewandt wird (vgl. z. B. EPA T 12/81 ABl. 1982, 296 - Diastereomere/BAYER; T 12/90 EPOR 1991, 312 - Amino acid derivatives/BAYER), kann sich der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Neuheit chemischer Verbindungen (vgl. GRUR 1978, 696 - -Aminobenzylpenicillin; GRUR 1988, 447 - Fluoran; GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung) nicht anschließen.

  • BPatG, 06.04.2009 - 15 W (pat) 353/05
    Vielmehr ist entscheidend, dass die Druckschrift (19) alle erforderlichen Verfahrensschritte enthält, die es dem Fachmann ermöglichen, danach zu arbeiten (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

    Darüber hinaus ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dem Inhalt der Frage der Rechtsbeschwerde bereits ausführlich Stellung genommen (vgl. hierzu BGH GRUR 1980, 283 - Terephthalsäure; BGH GRUR 1978, 696 - alpha-Aminobenzylpenicillin).

  • BPatG, 18.03.2008 - 3 Ni 25/06
    Erforderlich ist es dabei nicht, dass diese Verbindung zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits hergestellt war, vielmehr ist es ausreichend, wenn in der Vorveröffentlichung die Ausgangsstoffe für die Herstellung des Stoffes angegeben sind, die zwangsläufig zum gewünschten Stoff führen (vgl. Schulte PatG 7. Aufl. § 1 Rdn. 345, 346 sowie BGH GRUR 1978, 696, 697 II. 1. b - "-Aminobenzylpenicillin").

    Bereits anhand einer Strukturformel vermag der Fachmann nämlich vorhandene stereochemische Zentren einer chemischen Verbindung ohne weiteres zu erkennen und diesen die jeweils entsprechende Raumform zuzuordnen (vgl. Hansen/Hirsch: "Protecting Inventions in Chemistry", Wiley-VCH Verlag GmbH, Weinheim 1997, S. 113 bis 118, insb. S. 113/114 übergreifender Absatz, S. 115 Abs. 4 bis S. 116 Abs. 1, S. 116/117 übergreifender Absatz, BGH GRUR 1978, 696, 697 II.1.b) - "-Aminobenzylpenicillin"; EPA T 12/81 GRUR.

  • BPatG, 21.06.2007 - 3 Ni 36/05
    Es genügt die bloße Möglichkeit ihrer Herstellung und damit ihrer Zugänglichkeit (BGH GRUR 1978, 696, 698 - α- Aminobenzylpenicillin; 1988, 447, 449 - Fluoran; BPatG GRUR Int. 1996, 822 - Herbicid wirksames Enantiomer).

    Diesen Bewertungen, denen ein sehr enger - mitunter plakativ als "photographisch" bezeichneter - Neuheitsbegriff zugrunde liegt (vgl. z. B. T 181/82 ABl 1984, 401 - Spiroverbindungen/CIBA GEIGY; T 7/86 GRUR Int. 1989, 226 Xanthine/DRACO; T 286/87 ABl. 1990, 195 - Enantiomere/HOECHST; T 81/85 - v. 17. März 1989 - Isochinoline/HOECHST), der im Übrigen auch vom Europäischen Patentamt nicht durchgängig angewandt wird (vgl. z. B. EPA T 12/81 ABl. 1982, 296 - Diastereomere/BAYER; T 12/90 EPOR 1991, 312 - Amino acid derivatives/BAYER), kann sich der Senat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Neuheit chemischer Verbindungen (vgl. GRUR 1978, 696 - α-Aminobenzylpenicillin; GRUR 1988, 447 - Fluoran; GRUR 2000, 296, 297 - Schmierfettzusammensetzung) nicht anschließen.

  • BPatG, 24.04.2007 - 3 Ni 9/05
  • BPatG, 08.07.2014 - 3 Ni 17/13

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

  • BPatG, 02.02.2009 - 15 W (pat) 366/04
  • BGH, 14.05.1985 - X ZB 19/83
  • BPatG, 12.09.2006 - 5 W (pat) 442/05
  • BGH, 14.03.1989 - X ZR 30/87

    Versagung der Patentfähigkeit mangels Erfindungshöhe - Patentierbarkeit einer

  • BPatG, 25.10.2000 - 14 W (pat) 55/99
  • BPatG, 27.04.2004 - 3 Ni 49/02
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