Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,702
BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76 (https://dejure.org/1977,702)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1977 - I ZB 4/76 (https://dejure.org/1977,702)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1977 - I ZB 4/76 (https://dejure.org/1977,702)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,702) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Benutzung - Begrenzung des Begriffs der Benutzung auf verschiedene Verwendungsarten - Einstufung des Gebrauchs eines Warenzeichens zur Benennung einer Arzneimittelspezialität im Registrierungsverfahren beim Bundesgesundheitsamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 70, 143
  • NJW 1978, 1198
  • MDR 1978, 468
  • GRUR 1978, 294
  • DB 1978, 1175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BPatG, 20.11.1975 - 25 W (pat) 31/75
    Auszug aus BGH, 28.09.1977 - I ZB 4/76
    Seinen Ausführungen dahin, daß der Begriff der Benutzung im Sinne des § 5 Abs. 7 WZG nach Sinn und Zweck dieser Vorschrift eigenständig, auch im Hinblick auf die Benutzungsarten, auszulegen ist (vgl. GRUR 1976, 363), ist beizutreten.
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00

    "Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung sind dabei am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten zu messen (BGHZ 70, 143, 149 f. - Orbicin; BGH GRUR 1980, 289, 290 - Trend; BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 107/83, GRUR 1985, 926, 927 - topfitz/topfit; Urt. v. 10.10.2002 - I ZR 235/00, GRUR 2003, 428, 430 = WRP 2003, 647 - BIG BERTHA).
  • OLG Köln, 05.05.1995 - 6 U 114/94

    Markenrechtlicher Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Zeichens wegen

    Soweit in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Beschluß vom 28. September 1977 in GRUR 1978, 294 ff. - "Orbicin" -) ausgeführt sei, daß der Gebrauch eines Warenzeichens zur Benennung einer Arzneimittel-spezialität im "Registrierungsverfahren" beim BGA als rechtserhaltende Benutzung im Sinne des § 5 Abs. 7 Wa-renzeichenG anzuerkennen sei, müsse diese noch auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 1978 gültig gewesenen alten Arzneimittelrechts ergangene Rechtsprechung als überholt angesehen werden.

    Da die arzneimittelrechtliche Zulassung Voraussetzung für das Inverkehrbringen des ein Warenzeichen als Bezeichnung tragenden Arzneimittels ist (§ 21 Abs. 1 AMG) stellt die Verwendung des Zeichens im Rahmen des der Zulassung notwendigerweise vorgeschalteten Verfahrens vielmehr gerade keine Verwendung im Handelsverkehr dar (BGH GRUR 1978, 294/296 -"Orbicin"-).

    Ob danach eine dem Zweck des Benutzungszwangs Rechnung tragende Benutzung vorliegt, kann nur unter Würdigung der den jeweiligen Einzelfall prägenden Umstände beurteilt werden, wobei die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am objektiven Maßstab des für die fragliche Ware jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. von Gamm in GRUR 1980, 390 ff./391; BGH GRUR 1982, 417 ff./418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 f./290 - "Trend" - BGH GRUR 1980, 1075 ff./1076 - "Frisium" - BGH GRUR 1980, 52 f./53 - "Contiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./295 f. - "Orbicin" -).

    Das wiederum setzt voraus, daß die Marke nicht lediglich im innerbetrieblichen Bereich zur Bezeichnung oder in bezug auf die Ware verwendet wird, sondern in der Weise, daß sie in ihrer §/WarenzeichenG entsprechenden Funktion zur Kennzeichnung der Ware aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb stammend Verwendung findet (vgl. BGH GRUR 1982, 417 ff., 418 - "Ranger" - BGH GRUR 1980, 289 ff./290 - "Trend" - Seite 1075 ff./1076 - "Frisium" - Seite 52 ff./53 - "Con-tiflex" - BGH GRUR 1978, 294 ff./296 - "Orbicin" - Busse/Stark, WZG, 6. Aufl., § 54; Althammer, WZG, 4. Aufl., Rdnr. 41).

    Eben dies geht im Ergebnis auch aus dem von den Parteien zitierten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 28. September 1977 - "Orbicin" - (GRUR 1978, Seite 294 ff./296) hervor.

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 136/95

    Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens durch Angabe als besondere

    An den Grundsätzen der "Orbicin"-Rechtsprechung (BGHZ 70, 143), wonach die Angabe eines Warenzeichens als besondere Bezeichnung im arzneimittelrechtlichen Registrierungsverfahren als rechtserhaltende Benutzung anzusehen ist, wird auch nach der Änderung des Arzneimittelrechts durch das AMG 1976 festgehalten.

    Die Klägerin hat geltend gemacht, nach der mit Wirkung vom 1. Januar 1978 herbeigeführten Neuordnung des Arzneimittelrechts durch das AMG 1976 bestehe kein Grund mehr, an der "Orbicin"-Rechtsprechung (BGHZ 70, 143 ff.) festzuhalten, wonach die Verwendung eines Warenzeichens im Rahmen des arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahrens eine zeichenerhaltende Benutzung darstelle.

    Dafür kommen in erster Linie diejenigen Verwendungsarten in Betracht, die in § 15 WZG als dem Zeicheninhaber vorbehaltener bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Warenzeichens beschrieben sind, nämlich das Versehen von Waren mit dem Warenzeichen und deren Verbringung in den geschäftlichen Verkehr sowie der Gebrauch auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen usw. (BGHZ 70, 143, 146 ff. - Orbicin).

    Dementsprechend wird die Verwendung eines Warenzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens für ein Arzneimittel als eine rechtserhaltende Benutzung anerkannt (BGHZ 70, 143, 146 ff. - Orbicin).

  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Danach war anerkannt, daß ein Warenzeichen durch die Verwendung im Rahmen eines Registrierungsverfahrens für eine Arzneimittelspezialität benutzt werden kann (BGHZ 70, 143, 148 - Orbicin).
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Begriff der Benutzung in § 5 Abs. 7 S. 1 und § 11 Abs. 1 Nr. 4 WZG nach seinem Sinn und Zweck eigenständig auszulegen (BGHZ 70, 143, 146 - Orbicin; 75, 150, 157 - Contiflex; BGH, Urt. v. 24.11.1983 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 357 - Tina-Spezialversand II; Urt. v. 18.5.1995 - I ZR 99/93, GRUR 1995, 583, 584 = WRP 1995, 706 - MONTANA).
  • OLG Hamburg, 05.02.2009 - 3 U 105/05

    Markenrecht: Verkaufspräsentation als rechtserhaltende Benutzung der Marke

    Die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung sollten dabei am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden (BGH GRUR 1978, 294 - Orbicin; BGH GRUR 1980, 289, 290 - Trend; BGH GRUR 1985, 926, 927 - topfitz/topfit; BGH GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BGH GRUR 2003, 428, 430 - BIG BERTHA; BGH GRUR 2003, 1047, 1048 - Kellogg"s/Kelly"s).

    Dafür kämen in erster Linie diejenigen Verwendungsarten in Betracht, die in § 15 WZG als dem Zeicheninhaber vorbehaltener bestimmungsgemäßer Gebrauch eines Warenzeichens beschrieben seien, nämlich das Versehen von Waren mit dem Warenzeichen und deren Verbringung in den geschäftlichen Verkehr sowie der Gebrauch auf Ankündigungen, Preislisten, Geschäftsbriefen usw. (BGH GRUR 1978, 294 - Orbicin).

    Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass schon in diesem Stadium das Warenzeichen in einer Weise verwendet werden könne, die nicht als bloß formal zu beurteilen sei (BGH GRUR 1998, 570, 571 - Sapen; BGH GRUR 1978, 294, 295 f. - Orbicin).

  • BGH, 19.12.1979 - I ZB 4/78

    Räumlich und zeitlich begrenzter Verkaufstest mit einer Zigarettenmarke -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Benutzung im Sinn des § 5 Abs. 7 WZG eigenständig auszulegen (BGHZ 70, 143, 148 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin; BGH Beschluß vom 29. Juni 1979 - I ZB 24/77 - Contiflex).

    Dabei ist das Bundespatentgericht mit Recht davon ausgegangen, daß die Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am objektiven Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. BGHZ 70, 143, 149, 150 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76]- Orbicin; BGH Beschluß vom 29. Juni 1979 - I ZB 24/77 - Contiflex).

    Gegenüber dem Vorbringen der Widersprechenden, sie habe für die Vorbereitung der Einführung der Zigarettenmarke "Trend" erhebliche Kosten für Marktanalysen und Werbekonzeptionen aufgewandt, hat bereits das Bundespatentgericht mit Recht darauf verwiesen, daß es für den Benutzungszwang des § 5 Abs. 7 WZG grundsätzlich auf die tatsächliche Verwendung des Zeichens als Herkunftshinweis im geschäftlichen Verkehr ankommt (vgl. BGHZ 70, 143, 147 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin; BGH GRUR 1979, 551 - lamod; 1979, 707 - Haller).

  • BGH, 29.06.1979 - I ZB 24/77

    Contiflex

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Begriff der Benutzung im Sinn dieser Vorschrift eigenständig auszulegen (BGHZ 70, 143, 148 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin).

    Ebensowenig, wie die als Benutzung im Sinne des § 5 Abs. 7 WZG in Betracht kommenden Verwendungsarten auf die in § 15 WZG genannten beschränkt sind (vgl. BGHZ 70, 143, 148 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76] - Orbicin), kann ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß die in § 15 WZG genannten Benutzungsarten im Blick auf § 5 Abs. 7 WZG in Jeder Hinsicht gleich zu bewerten sind.

  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

    Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die für eine Benutzung im Sinne der genannten Vorschrift zu stellenden Anforderungen an Art, Umfang und Dauer der Benutzung am Maßstab des jeweils Verkehrsüblichen und wirtschaftlich Angebrachten gemessen werden müssen (vgl. BGHZ 70, 143, 149, 150 [BGH 28.09.1977 - I ZB 4/76]- Orbicin; BGH Beschl. v. 19.12.1979 - I ZB 4/78, GRUR 1980, 289, 290 - Trend).
  • BPatG, 19.11.2002 - 27 W (pat) 4/01
    Dieser bedarf vielmehr - wie schon in der Rechtsprechung zu § 5 Abs. 7 WZG anerkannt war (vgl ua BGH GRUR 1978, 294, 296 - Orbicin; 1980, 52, 53 - Contiflex; 1984, 354, 357 - Tina-Spezialversand II) - der eigenständigen Auslegung und Abgrenzung gegenüber dem Begriff der rechtsverletzenden Benutzung (BGH GRUR 2000, 1038, 1039 - Kornkammer), allerdings mit der Einschränkung, daß bei der Beurteilung jedenfalls keine strengere Maßstäbe anzulegen sind als bisher (vgl BGH GRUR 1995, 583, 584 - MONTANA).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 151/83

    "Darcy"; Begriff der Benutzung eines Warenzeichens

  • BGH, 24.11.1983 - I ZR 124/81

    Zeichenmäßigen Benutzung der Firmenbezeichnung eines Versandhandelsunternehmens

  • BGH, 02.03.1979 - I ZB 3/77

    Erforderlichkeit der Benutzung eines Zeichens durch die Zeicheninhaberin - Nach

  • KG, 11.12.2001 - 5 U 152/01

    Zu den Voraussetzungen der Benutzung einer eingetragenen Marke i.S.d. § 26 Abs.3

  • BGH, 27.11.1981 - I ZR 194/79

    Anforderungen an Annahme einer Benutzung eines Warenzeichens - Anspruch auf

  • BGH, 27.06.1980 - I ZB 5/79

    Anmeldung des Wortes "FIRIUM" als Warenzeichen für "Arzneimittel für Menschen und

  • BPatG, 20.05.1999 - 25 W (pat) 130/97

    Verwendung einer Marke im arzneimittelrechtlichen Zulassungsverfahren als

  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

  • BPatG, 25.09.2000 - 30 W-(pat) 23/95

    Konzentrat für Prophylaxe und Behandlung von Blutgerinnungsstörungen ;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht