Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,205
BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76 (https://dejure.org/1978,205)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1978 - X ZR 42/76 (https://dejure.org/1978,205)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76 (https://dejure.org/1978,205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweisrechtliche Zweifelsfragen im Hinblick auf die Feststellung des Erfindungsbesitzes - Möglichkeit der Führung eines Anscheinsbeweises bei patentrechtlich widerrechtlicher Entnahme - Statthaftigkeit einer Feststellungsklage auf Feststellung der Erfinderschaft als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 72, 236
  • NJW 1979, 269
  • MDR 1979, 225
  • GRUR 1979, 145
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.1963 - Ia ZR 61/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76
    Dabei kann unentschieden bleiben, ob der Tatbestand der widerrechtlichen Entnahme als atypischer Sachverhalt überhaupt einem Anscheinsbeweis zugänglich ist (verneinend Benkard a.a.O., § 5 PatG Rdn. 8 a.E. unter Hinweis auf eine unveröffentlichte Entscheidung des erkennenden Senats vom 21. Februar 1963 - Ia ZR 61/63) oder ob dem Kläger auch bei der Führung des Beweises einer widerrechtlichen Entnahme der erste Anschein zur Seite stehen kann (so Klauer/Möhring a.a.O., § 5 PatG Rdn. 27).
  • RG, 01.11.1916 - I 53/16

    Nichteingetragener Patentträger; Klagebefugnis des Lizenznehmers

    Auszug aus BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76
    Obwohl die Übertragung der Rechte aus der Patentanmeldung der Beklagten zu 1) auf die V. GmbH auf Grund des zwischen diesen geschlossenen Vertrages vom 18. März 1969 materiell-rechtlich wirksam war, ohne daß es dazu noch einer Eintragung der Rechtsänderung bedurfte, ist jedoch die sich aus § 24 Abs. 2 Satz 3 PatG ergebende Legitimation in bezug auf die streitige Anmeldung weiterhin bei der Beklagten zu 1) verblieben (vgl. RGZ 89, 81, 83).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Die Nichtigkeitsklage kann entsprechend § 265 II ZPO auch dann weiter gegen den in der Patentrolle eingetragenen Inhaber gerichtet bleiben, wenn das streitbefangene Patent nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf einen anderen übertragen und der Erwerber inzwischen in die Patentrolle eingetragen ist (Fortführung von BGHZ 72, 236 [BGH 24.10.1978 - X ZR 42/76] = NJW 1979, 269; abweichend von RGZ 72, 242 und RG, GRUR 1938, 581).

    Das Patentgesetz verfolgt mit der Regelung des § 81 Abs. 1 Satz 2 und der in § 99 Abs. 1 erfolgten Verweisung auf die Zivilprozeßordnung (hier auf § 265 Abs. 2 ZPO) den Zweck, daß der Kläger aus einem öffentlichen Register ersehen kann, gegen wen er seine Klage zu richten hat und ihm der Verklagte als Prozeßgegner erhalten bleibt, wenn das Patent im Laufe des Prozesses veräußert wird, weil allgemein die Durchführung eines Rechtsstreits nicht aufgrund der Veräußerung des Schutzrechts durch einen Parteiwechsel belastet werden soll (BGHZ 72, 236, 242 [BGH 24.10.1978 - X ZR 42/76] - Aufwärmvorrichtung).

    Der erkennende Senat hat in dem schon genannten Urteil vom 24. Oktober 1978 (BGHZ 72, 236 [BGH 24.10.1978 - X ZR 42/76]) entschieden, daß die Änderung der Legitimation in bezug auf eine streitbefangene Patentanmeldung nach Eintritt der Rechtshängigkeit auf das Prozeßrechtsverhältnis keinen Einfluß hat.

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

    Bei der Bemessung der Geldbußen für alle Nebenbetroffenen kommen neben der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und dem Vorwurf, der den Täter trifft (vgl. § 17 Abs. 3 Satz 1 OWiG), auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens als gesetzliche Zumessungsgründe in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 24.4.1991 - KRB 5/90, WuW/E BGH 2718, 2720 Rn. 21 - Bußgeldbemessung; BGH, Beschluss vom 27.5.1986 - KRB 13/85, WuW/E BGH 2295, 2296; BGH, Beschluss vom 7.10.1959 - KRB 3/59, WuW/E BGH 352, 353 - Nullpreis II; BGH, Beschluss vom 19.9.1974 - KRB 2/74, NJW 1979, 269).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei

    1996, 16 ff. - Gummielastische Masse I; Urteil vom 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, GRUR 1979, 145, 148 - Aufwärmvorrichtung; RG, Urteil vom 7. Dezember 1932 - I 189/32, RGZ 139, 87, 92 - Kupferseidenfaden).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht