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BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirkung eines nach Schluss der mündlichen Verhandlung eingereichten Schriftsatzes beim Patentgericht - Fehlen einer Begründung bei Nichtwiedereröffnung der Verhandlung als patentgerichtlicher Verfahrensfehler - Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes - Verstoß gegen die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 398
- GRUR 1979, 219
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
Denn mit diesen Rügen wird lediglich geltend gemacht, daß die Gründe des angefochtenen Beschlusses sachlich unvollständig, unzureichend, unrichtig oder sonst rechtsfehlerhaft seien, weil wesentliches Vorbringen der Einsprechenden übergangen sein soll (vgl. BGHZ 39, 333, 338 - Warmpressen). - BGH, 16.07.1964 - Ia ZB 214/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
Ein Verstoß gegen den Üntersuchungsgrundsatz des § 41 b Abs. 1 PatG allein kann nach der gesetzlichen Regelung den Weg der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde nicht eröffnen (BGH GRUR 1964, 697 - Fotoleiter). - BGH, 07.03.1978 - X ZB 1/77
Anforderungen an eine Patentanmeldung - Inanspruchnahme einer Priorität aus …
Auszug aus BGH, 28.11.1978 - X ZB 15/77
Ein Beschluß ist vielmehr erst dann "nicht mit Gründen versehen", wenn die in ihm enthaltenen einander widersprechenden Angaben nicht mehr erkennen lassen, welche Überlegungen für die Entscheidung schließlich maßgebend waren (BGH GRUR 1978, 423 - Mähmaschine).
- BGH, 22.04.1998 - X ZB 5/97
"Alkyläther"; Zulässigkeit einer zulassungsfreien Rechtsbeschwerde
Der Katalog der zulassungsfreien Rechtsbeschwerdegründe in § 100 Abs. 3 PatG macht schließlich auch deutlich, daß diese Vorschrift nicht der Durchsetzung von verfahrensrechtlichen Pflichten dient, die für das Bundespatentgericht aufgrund von §§ 87, 91 PatG bestehen bzw. sich aus diesen Vorschriften ergeben mögen (vgl. Sen.Beschl. v. 28.11.1978 - X ZB 15/77, GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis m.w.N.). - BFH, 15.12.1982 - I B 41/82
Wiedereröffnung - Mündliche Verhandlung - Anfechtung
Ein Rechtsanspruch auf Wiedereröffnung besteht grundsätzlich nicht (BGH-Beschluß vom 28. November 1978 X ZB 15/77, MDR 1979, 398). - BPatG, 29.03.2008 - 3 Ni 57/05
Anforderungen an eine erfinderische Tätigkeit (hier: Bereitstellung von …
Dem rechtlich als Anregung zu wertenden Antrag der Klägerin auf Wiedereröffnung der am 18. Dezember 2007 geschlossenen mündlichen Verhandlung (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis) war nicht stattzugeben. - BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 156/04 Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).
- BPatG, 14.11.2006 - 33 W (pat) 157/04 Die nachträglich eingereichte Beschwerdebegründung verpflichtet lediglich zur Prüfung der Frage, ob die mündliche Verhandlung gemäß § 76 Abs. 6 Satz 2 MarkenG wieder zu eröffnen ist (vgl. BGH GRUR 1979, 219 - Schaltungschassis).