Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2109
BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77 (https://dejure.org/1979,2109)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1979 - I ZR 109/77 (https://dejure.org/1979,2109)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1979 - I ZR 109/77 (https://dejure.org/1979,2109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,2109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 1937
  • MDR 1979, 821
  • GRUR 1979, 646
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 109/69

    Anspruch auf Unterlassung von unlauterer Werbung für eine urologische

    Auszug aus BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77
    Auch der gesetzgeberische Zweck, der dem HWG von 1965 zugrunde lag (vgl. hierzu BGH GRUR 1971, 585, 587 - Spezialklinik), vermag zur Lösung wenig beizutragen.
  • Drs-Bund, 28.04.1976 - BT-Drs 7/5091
    Auszug aus BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77
    In der Begründung hierzu führt der Ausschuß aus, wegen der gleichen Gefahrenlage solle die Werbung für diese Mittel den gleichen Einschränkungen unterworfen werden "wie eine Werbung für Schlafmittel" (BT-Drucks. 7/5091 vom 28. April 1976, S. 23).
  • Drs-Bund, 12.04.1976 - BT-Drs 7/5025
    Auszug aus BGH, 21.05.1979 - I ZR 109/77
    Ohne hiergegen Einwendungen zu erheben, hat der BT-Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit lediglich vorgeschlagen, das Werbeverbot auf solche Arzneimittel auszudehnen, die dazu bestimmt sind, psychische Störungen zu beseitigen oder die Stimmungslage zu beeinflussen (BT-Drucks. 7/5025 vom 12. April 1976, S. 86).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 22/09

    Gurktaler Kräuterlikör

    In diesem Zusammenhang ist zum einen zu berücksichtigen, dass es - jedenfalls in Deutschland - als Arzneimittelspezialitäten amtlich registrierte Kräuterdestillate mit Alkoholgehalt gibt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 109/77, GRUR 1979, 646 - Klosterfrau Melissengeist).
  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 212/97

    Johanniskraut-Präparat; Werbeverbot für Psychopharmaka

    Zwar sei seit dem Urteil des Bundesgerichtshofes "Klosterfrau Melissengeist" (v. 21.5.1979 - I ZR 109/77, GRUR 1979, 646) zur ersten Tatbestandsalternative anerkannt, daß als Mittel zur Beseitigung der Schlaflosigkeit i.S. von § 10 Abs. 2 Altern. 1 HWG nur Schlafmittel im pharmakologischen Sinne zu verstehen seien, d.h. solche, die - wie Narkotika und Hypnotika - den Schlaf erzwängen und nicht lediglich die Schlafbereitschaft förderten.

    Auch Sedativa und Hypnotika auf pflanzlicher Basis sind in der "Roten Liste" erfaßt (vgl. Doepner, WRP 1978, 611, 615), ohne daß sie - wie das Sedativ Klosterfrau Melissengeist - als Schlafmittel im pharmakologischen Sinne anzusehen wären (vgl. BGH, Urt. v. 21.5.1979 - I ZR 109/77, GRUR 1979, 646 - Klosterfrau Melissengeist).

    Anders als bei der ersten Tatbestandsalternative (vgl. dazu BGH GRUR 1979, 646, 647 - Klosterfrau Melissengeist) kann bei der Auslegung der hier in Betracht kommenden dritten - ebenso wie bei der zweiten - Tatbestandsalternative nicht auf eine längere, in mehreren Schritten vollzogene Gesetzesentwicklung zurückgeblickt werden.

    In der Gesetzesbegründung, die an eine dem Gefährdungspotential von Schlafmitteln im Sinne der ersten Alternative vergleichbare Gefahrenlage anknüpft, kommt zum Ausdruck, daß es sich nicht nur bei dieser (vgl. dazu BGH GRUR 1979, 646 - Klosterfrau Melissengeist), sondern auch bei der hier einschlägigen dritten Alternative um Psychopharmaka im pharmakologischen Sinne handeln sollte (zur restriktiven Auslegung der dritten Tatbestandsalternative vgl. Ring in Bülow/Ring aaO § 10 Rdn. 25; Hoffmann in Kleist/Hess/Hoffmann aaO § 10 Rdn. 39; Forstmann, WRP 1977, 691, 695; Gröning aaO § 10 Rdn. 67; Hoffmann, Urteilsanm. zu Klosterfrau Melissengeist, PharmaR 1979, Jahrgang 2, Ausgabe 4, 16, 17).

    Handelt es sich nach alledem bei dem beworbenen Mittel nicht um ein Psychopharmakon im pharmakologischen Sinne, so schließt das nicht aus, daß eine Werbung, die dieses Mittel als ein zur Beeinflussung der Stimmungslage bestimmtes Arzneimittel mit pharmakologischen Wirkungen anpreist, gleichwohl gegen das Verbot verstößt (vgl. BGH GRUR 1979, 646, 647 - Klosterfrau Melissengeist; Forstmann, PharmaR 1979, Jahrgang 2, Ausgabe 6, 47, 48; Ring in Bülow/Ring aaO § 10 Rdn. 13).

  • LG München I, 08.12.2009 - 37 O 16059/09

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch gegen eine "Botox-Party" im Rahmen der

    § 10 HWG ist ebenfalls Marktverhaltensregelung i. S. v. § 4 Nr. 11 UWG (OLG-Frankfurt, GRUR 2007, 118 f.; vgl. auch BGH GRUR 1983, 393, 394 - Novodigal/Temagin; GRUR 1979, 646, 647).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht