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   BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77   

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https://dejure.org/1979,1504
BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1979 - I ZB 25/77 (https://dejure.org/1979,1504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit dem auf dem pharmazeutischen Gebiet bereits benutzten selbständigen Grundzeichen "Flexiole" - Unbeachtlichkeit eines dem Warenzeichen beigefügten Zusatzes - Vorliegen der zeichenrechtlichen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 28
  • GRUR 1979, 856
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1963 - Ib ZB 24/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Kraft seiner Eintragung und so lange diese besteht, genießt das Zeichen den vollen Schutz (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; 1974, 220 - Club-Pilsener).
  • BGH, 19.10.1973 - I ZB 3/72

    Bedeutung der Worte "Pilsner" und "Pilsener" im Rahmen einer Anmeldung beim

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Kraft seiner Eintragung und so lange diese besteht, genießt das Zeichen den vollen Schutz (BGH GRUR 1963, 630, 632 - Polymar; 1974, 220 - Club-Pilsener).
  • BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Das gilt auch in dem hier vorliegenden Fall, in dem das Zeichen mit einem Zusatz benutzt wird (BGH GRUR 1978, 642 - SILVA).
  • BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen

    Auszug aus BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, werden im allgemeinen nur geringfügige Abweichungen der Benutzungsform von dem eingetragenen Zeichen unschädlich sein (zuletzt BGH vom 16. Februar 1979 - I ZB 8/77 - audio 1).
  • BGH, 17.08.2011 - I ZR 84/09

    PROTI

    Der Senat hat insoweit jedoch nur geringfügige Abweichungen der Benutzungsform von dem eingetragenen Zeichen als unschädlich angesehen, weil eine ausdrückliche gesetzliche Bestimmung im Warenzeichengesetz zur rechtserhaltenden Benutzung durch von der Eintragung abweichende Zeichenformen fehlte (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 1974  I ZR 28/73, GRUR 1975, 135, 137  KIM-Mohr; Beschluss vom 13. Juli 1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82

    Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil

    Wird ein Warenzeichen in gegenüber der Eintragung unveränderter Form, aber zusammen mit einem nicht eingetragenen Zusatz verwendet, so kommt es für die Frage der rechtserhaltenden Benutzung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darauf an, ob der Verkehr den dem Warenzeichen beigefügten Zusatz als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat ansieht, den betrieblichen Herkunftshinweis also ausschließlich dem mitbenutzten eingetragenen Warenzeichen entnimmt, oder, umgekehrt, den Zusatz als einen den Gesamteindruck des Widerspruchszeichens wesentlich mitprägenden Bestandteil ansieht (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 643 = WRP 1978, 814 - Silva; GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole m.w.N.).

    Diese besondere Sorgfalt war auch deshalb nahegelegt, weil die Rechtsprechung bereits mehrfach zu der Feststellung gelangt ist, daß der Verkehr sogar Zusätze zu Zeichenworten, die weit weniger glatt warenbeschreibend sind, nicht als Zeichenbestandteil verstehe (vgl. BGH GRUR 1978, 642 = WRP 1978, 814 - Silva: Zusatz "Long"; BGH GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786 - Flexiole: Zusatz "Corti"; BPatGE 19, 175 - Cosy-Issy: Zusatz "Cosy" als beschreibend für ein weiches Stofftier).

  • BPatG, 17.06.2003 - 24 W (pat) 243/01
    Etwas weiter ab liegt die vom Deutschen Patent- und Markenamt in einem anderen Verfahren (vgl. Anlage 11 zum Schriftsatz vom 12. Juni 2003) herangezogene Entscheidung "Flexiole" des Bundesgerichtshofs (GRUR 1979, 856 "Flexiole").

    Diese Würdigung beruhte auf den besonderen Bezeichnungsgepflogenheiten der Arzneimittelhersteller und der konkreten (in der Veröffentlichung der Entscheidung nicht wiedergegebenen) graphischen Ausgestaltung (vgl. BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole").

  • OLG Köln, 17.05.2013 - 6 U 208/12

    Ansprüche wegen Verletzung der Wortmarke "PINAR"

    Denn für die rechtserhaltende Benutzung reicht das Verständnis derjenigen Verkehrskreise aus, über die der Vertrieb auf dem einschlägigen Markt überwiegend stattfindet (vgl. BGH GRUR 1979, 856 [858] - Flexiole).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 107/83

    "topfitz/topfit"; Benutzung eines Warenzeichens bei geringen Umsätzen

    13.7.1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 1886 - Flexiole).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 292/88

    Anforderungen an die Benutzung einer im Inland eingetragenen Marke ausschließlich

    Denn das Berufungsgericht hat keine Feststellungen dahin getroffen, daß das Zeichen "Silenta" durch die gleichzeitige Mitverwendung der Bezeichnung "Belvedere" seine Eigenständigkeit verloren haben und der Verkehr die beiden Bezeichnungen als eine Kombination auffassen könnte, bei der zu prüfen wäre, ob die nicht eingetragenen beigefügten Teile dem Verkehr als zeichenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat oder als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element erscheinen (vgl. BGH, Beschl. v. 13.7.1979 - I ZB 25/77, GRUR 1979, 856, 858 = WRP 1979, 786 - Flexiole; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 60/82, GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 60/82

    Benutzungsform - Warenzeichen - Herkunftszeichnung - Gesamteindruck -

    Es konnte nämlich in der Erklärung der Beklagten vor dem Landgericht, sie lasse die Einrede der mangelnden Benutzung fallen, weder ein Geständnis i. S. des § 288 Abs. 1 ZPO noch ein wirksames Nichtbestreiten i. S. des § 138 ZPO sehen; denn als Tatsache, die unstreitig gestellt werden konnte, hatte die Klägerin bis dahin selbst ausschließlich die Benutzung des Zeichens in der emblemartigen Umrandung, nicht auch in isolierter, der Eintragung in die Waren zeichenrolle selbst ganz entsprechender Form vorgetragen« Ob aber in dieser Form eine Benutzung i« S« des § 1 1 Abs« 1 Nr« 4 WZG gesehen werden kann, ist weitgehend eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die sich dem Zugeständnis einer Partei entzieht« b) Das Berufungsgericht hat angenommen, daß es für die Frage, ob eine abgewandelte Benutzungsform als Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens anerkannt werden kann, darauf ankommt, ob der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein- und dasselbe Zeichen ansieht« Das ist im Ergebnis nicht zu beanstanden« Denn hier liegt nicht ein Fall der Abwandlung eines Warenzeichens i« S« des Senatsurteils vom 4« Juli 1980 - I ZR 56/78GRUR 1981, 53, 54 f - Arthrexforte) vor, bei dem sich die Frage der Verkehrsanschauung erst dann stellt, wenn die Abwandlung eine (objektiv) bestimmungsgemäße und verkehrsübliche oder durch den praktischen Gebrauch gebotene Art der Benutzung ist« Vielmehr geht es hier ebenso wie in dem vom Bundesgerichtshof (Arthrexforte aaO S 55) erörterten Fall des Beschlusses vom 13 Juli 1979 ( I ZB 25/77 GRUR 1979, 856 WRP 1979, 786 - Flexiole) um eine unveränderte Verwendung der eingetragenen Zeichen form, Jedoch zusammen mit nicht eingetragenen Zusätzen« Für diese Fälle kommt es darauf an, wie der Verkehr die Kombination auffaßt, insbesondere ob er die beigefügten Teile als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat oder als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element ansieht (BGH-Flexiole aaO S. 858 r«Sp«)« Das Berufungsgericht hat zu dem Gesamteindruck, den die Benutzungsform vermittelt, keine ausdrücklichen Feststellungen getroffen, eine Eigenwirkung des Gesamteindrucks jedoch ersichtlich mit der Begründung verneinen wollen, daß die wappenartige Umrandung ebenso wie die farbliche Gestaltung für den Verkehr nur ein Mittel der graphischen Darstellung, nämlich den Untergrund des Zeichens 867 076 bedeute.
  • BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84

    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

    Wird der weitere Bestandteil dagegen vom Verkehr als den Gesamteindruck des verwendeten Zeichens wesentlich mitprägend angesehen, so ist eine Benutzung der eingetragenen Form zu verneinen (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole; GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).
  • KG, 11.12.2001 - 5 U 152/01

    Zu den Voraussetzungen der Benutzung einer eingetragenen Marke i.S.d. § 26 Abs.3

    Aus denselben Gründen führt auch die Hinzufügung rein beschreibender Angaben nämlich "(R)" als (üblicher) Hinweis auf die Markenregistierung und "50" als (üblicher) Hinweis auf die Dosierung nicht zu einer Veränderung des kennzeichnenden Charakters der streitgegenständlichen Marke (vgl. auch BGH GRUR 1979, 856 ff. - "Flexiole").
  • BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS

    Davon ist auszugehen, wenn es sich um eine unveränderte Verwendung der eingetragenen Zeichenform handelt und die Zusätze als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat, beispielsweise als schmückendes Beiwerk, und nicht als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element aufgefasst werden (BGH GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 1986, 892 f. - Gaucho; GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle; GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole).
  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

  • BGH, 04.07.1980 - I ZR 56/78

    Anspruch auf Einwilligung zur Löschung eines Warenzeichens - Von der

  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke

  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

  • BPatG, 02.09.1998 - 32 W (pat) 89/97

    Markenschutz - Geringer Schutzumfang eines nach WZG schutzfähigen vor dem

  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

  • BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der

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