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   BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78   

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https://dejure.org/1979,1059
BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78 (https://dejure.org/1979,1059)
BGH, Entscheidung vom 19.10.1979 - I ZB 5/78 (https://dejure.org/1979,1059)
BGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1979 - I ZB 5/78 (https://dejure.org/1979,1059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze der Polyestra-Entscheidung - Eintragungsfähigkeit von Abwandlungen von INNs (International nonproprietary names) - Warenzeichen für Arzneimittel - Verwechselbarkeit eines Zeichenworts - International nonproprietary names - Beschaffenheitsangaben - Von der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1391
  • MDR 1980, 201
  • GRUR 1980, 106
  • GRUR Int. 1980, 231
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 19.10.1979 - I ZB 5/78
    Die Grundsätze der Polyestra-Entscheidung (BGHZ 50, 219) gelten auch für die Eintragungsfähigkeit von INN-Abwandlungen.

    Dem Bundespatentgericht ist darin zuzustimmen, daß die der "Polyestra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (GRUR 1968, 694) zu entnehmenden Grundsätze auch für die Beurteilung von Abwandlungen von INN anzuwenden sind.

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Dem werden Fälle gleichzustellen sein, in denen aus besonderen Gründen, z.B. wegen internationaler Vereinbarungen, an die Erkennbarkeit des Fachworts geringere Anforderungen gestellt werden müssen (vgl. BGH GRUR 1980, 106 - Prazepamin) oder in denen ein Begriff noch nicht zum Fachwort geworden ist, aber sichere Anhaltspunkte dafür bestehen, daß es als solches künftig benötigt werden wird und daher bereits bei Anmeldung einer offensichtlichen Abwandlung das Freihaltebedürfnis abzusehen ist.
  • BGH, 25.01.1990 - I ZR 83/88

    "L-Thyroxin"; Herkunftsweisende Funktion einer Wirkstoffangabe in einem

    Denn der Mangel kennzeichnungsrechtlicher Unterscheidungskraft einer Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG wird nicht dadurch aufgehoben, daß deren Bedeutung nicht von jedermann verstanden wird (vgl. auch BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/79, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPAMIN).
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Daß diese Grundsätze gleichermaßen für Anlehnungen an INN gelten (BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPA-MIN), kann angesichts von deren Charakter als international empfohlene warenbeschreibende Angabe nicht zweifelhaft sein, wenn der INN im Zeitpunkt der Zeichenanmeldung und/oder im Zeitpunkt der Eintragung des Zeichens (vgl. BGH, Beschl. v. 13.5.1993 - I ZB 8/91, GRUR 1993, 744, 745 - MICRO CHANNEL) als solcher registriert oder jedenfalls von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorgeschlagen war.
  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

    b) Das Bundespatentgericht hat daher zu Recht geprüft, ob es sich bei dem eingetragenen Zeichen "Alphaferon" - das nach den insoweit unangegriffenen Feststellungen des Bundespatentgerichts selbst kein eigenständiger Fachbegriff bzw. keine unmittelbar warenbeschreibende Angabe ist - um eine als solche ohne weiteres erkennbare eng angelehnte Abwandlung eines Fachbegriffs (vgl. BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) handelt, der seinerseits entweder als solcher allgemein bekannt ist, an dessen Erkennbarkeit als Fachwort aus besonderen Gründen - etwa wegen internationaler Vereinbarungen - geringere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 91, 262, 271 - Indorektal I) oder der ein sogenannter "International nonproprietary name", abgekürzt "INN", ist (vgl. BGH, Beschl. v. 19.10.1979 - I ZB 5/78, GRUR 1980, 106 f. - Prazepamin; BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

    Nach der Rechtsprechung zum WZG wurde das Schutzhindernis für Bezeichnungen bejaht, die als ohne weiteres erkennbare Abwandlungen freihaltebedürftiger Angaben zu bewerten waren (vgl zB BGH GRUR 1980, 106 - PRAZEPAMIN), wobei es nicht erforderlich war, daß die Fachbezeichnung und die Abwandlung wesensgleich waren im Sinne der Rechtsprechung zu Stammbestandteilen bei der Prüfung der mittelbaren Verwechslungsgefahr (vgl etwa BGH GRUR 1984, 815, 817 "Indorektal I" und GRUR 1985, 1053, 1054 "ROAL").
  • LG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 O 430/99

    Anforderungen an das Vorliegen urheberrechtlicher Ansprüche aus der geschützten

    "X" ist ein Fachwort, und für den Bereich der Fachwörter hat der Bundesgerichtshof für das Recht der deutschen Marke anerkannt, daß derartige Beschaffenheitsangaben ihren beschreibenden Charakter nicht dadurch verlieren, daß nicht jedermann ihre Bedeutung versteht (BGH GRUR 1980, 106, 107 - PRAZEPAMIN); anderenfalls wäre die Durchsetzung solcher Worte als Beschaffenheitsangabe überhaupt in Frage gestellt.
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 101/00
    Das bloße Erkennen einer inhaltlichen Bezugnahme auf den Fachbegriff ohne Verständnis als dessen Wiedergabe sollte jedoch einer Bejahung der Schutzfähigkeit weder unter dem Gesichtspunkt mangelnder Unterscheidungskraft noch einer beschreibenden freihaltungsbedürftigen Angabe entgegenstehen (vgl BGH GRUR 1995, 48, 49 "Metoproloc" mwN; BGH GRUR 1980, 106 - PRAZEPAMIN; BGH GRUR 1984, 815 - Indorektal; BGH GRUR 1985, 1053 - ROAL).
  • BPatG, 12.12.1991 - 25 W (pat) 53/90
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragbarkeit von an Beschaffenheitsangaben angelehnten Bezeichnungen (BGH GRUR 1968, 694 "Polyestra«; GRUR 1984, 815 "Indorektal«; GRUR 1985, 1053 "ROAL«) gelten auch für INN-Abwandlungen (im Anschluß an BGH GRUR 1980, 106 "PRAZEPAMIN«).
  • BPatG, 06.08.1992 - 25 W (pat) 91/89
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Eintragbarkeit von an Beschaffenheitsangaben angelehnten Bezeichnungen (Vergleiche BGH, 1968-05-22, I ZB 12/67, GRUR 1968, 694, "Polyestra"; BGH, 1984-05-23, I ZB 6/83, GRUR 1984, 815, "Indorektal"; und BGH, 1985-04-18, I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, "ROAL") gelten auch für INN-Abwandlungen (Anschluß BGH, 1979-10-19, I ZB 5/78, GRUR 1980, 106, "PRAZEPAMIN").
  • BPatG, 27.04.1992 - 25 W (pat) 506/88
    Die Grundsätze der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Eintragbarkeit von an Beschaffenheitsangaben angelehnten Bezeichnungen (Vergleiche BGH, 1968-05-22, I R 12/67, GRUR 1968, 694, "Polyestra"; BGH 1984-05-23, I ZB 6/83, GRUR 1984, 815, "Indorektal" und BGH, 1985-04-18, I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, "ROAL") gelten auch für INN-Abwandlungen (Anschluß an BGH, 1979-10-19, I ZB 5/78, GRUR 1980, 106, "PRAZEPAMIN").2.
  • BPatG, 23.04.1992 - 25 W (pat) 163/90
  • BPatG, 06.04.1992 - 25 W (pat) 162/90
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