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   BGH, 08.05.1980 - X ZB 15/79   

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https://dejure.org/1980,2290
BGH, 08.05.1980 - X ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,2290)
BGH, Entscheidung vom 08.05.1980 - X ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,2290)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 1980 - X ZB 15/79 (https://dejure.org/1980,2290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1980, 843
  • GRUR 1980, 848
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93

    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des

    Der X. Zivilsenat war ihr hinsichtlich der Zulässigkeit der Abweichung im Einzelfall bislang gefolgt (Beschluß vom 8. Mai 1980 - X ZB 15/79, GRUR 1980, 848).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Der erkennende Senat (Beschl. v. 8.5.1980 - X ZB 15/79, GRUR 1980, 848) hat diese Grundsätze im Patentverfahren angewandt und ausgeführt, § 21 g Abs. 2 GVG wolle lediglich verhindern, daß der Vorsitzende die Richterbank im Einzelfall nach seinem persönlichen Belieben zusammensetzen und so die Entscheidung möglicherweise sachwidrig beeinflussen könne.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 52/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der erkennende Senat (Beschl. v. 08.05.1980 - X ZB 15/79, GRUR 1980, 848) hat diese Grundsätze im Patentverfahren angewandt und ausgeführt, § 21 g Abs. 2 GVG wolle lediglich verhindern, daß der Vorsitzende die Richterbank im Einzelfall nach seinem persönlichen Belieben zusammensetzen und so die Entscheidung möglicherweise sachwidrig beeinflussen könne.
  • BVerfG, 09.06.1993 - 1 BvR 380/93

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung durch Stellung

    In älteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs finden sich allerdings Aussagen zur Besetzung von Spruchkörpern der Instanzgerichte, nach denen - auf den Bundesgerichtshof angewendet - die vom Beschwerdeführer behauptete und angegriffene senatsinterne Geschäftsverteilungspraxis wohl nicht zu beanstanden wäre (vgl. BGHSt 21, 250 [254]; BGHSt 29, 162 [163]; BGH, GRUR 1980, 848 f.).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 53/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der erkennende Senat (Beschl. v. 08.05.1980 - X ZB 15/79, GRUR 1980, 848) hat diese Grundsätze im Patentverfahren angewandt und ausgeführt, § 21 g Abs. 2 GVG wolle lediglich verhindern, daß der Vorsitzende die Richterbank im Einzelfall nach seinem persönlichen Belieben zusammensetzen und so die Entscheidung möglicherweise sachwidrig beeinflussen könne.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 63/92

    Beschlussfassung der Berufsrichter über die Mitwirkung an den Verfahren -

    Der erkennende Senat (Beschl. v. 08.05.1980 - X ZB 15/79, GRUR 1980, 848) hat diese Grundsätze im Patentverfahren angewandt und ausgeführt, § 21 g Abs. 2 GVG wolle lediglich verhindern, daß der Vorsitzende die Richterbank im Einzelfall nach seinem persönlichen Belieben zusammensetzen und so die Entscheidung möglicherweise sachwidrig beeinflussen könne.
  • BFH, 22.09.1992 - VII R 41/92

    Anforderungen an eine schlüssige Rüge des Vorliegens eines Verfahrensmangels

    Denn nur die Sitzgruppe als solche, nicht aber der Berichterstatter, ist in diesem Fall Entscheidungsträger und damit als gesetzlicher Richter i.S. von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) anzusehen (Bundesgerichtshof - BGH -, Urteile vom 15. Juni 1967 I StR 516/66, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1967, 1622; vom 8. Mai 1980 X ZB 15/79, Monatsschrift für Deutsches Recht - MDR - 1980, 843; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 14. Aufl., § 4 FGO Tz.27).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 133/79

    Überprüfung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichtes - Entziehung

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter erstreckt sich im übrigen nicht darauf, daß ein bestimmter Richter zum Berichterstatter bestellt wird (BGH Beschluß vom 8. Mai 1980 - X ZB 15/79 - m.w.Nachw.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 21 g GVG Anm. 4; Zöller/Gummer ZPO 12. Aufl. § 21 g GVG Anm. 2 a).
  • BGH, 09.10.1980 - III ZR 134/79

    Beanstandung des Geschäftsverteilungsplans des Berufungsgerichtes - Zurückweisung

    Das Recht auf den gesetzlichen Richter streckt sich im übrigen nicht darauf, daß ein bestimmter Richter zum Berichterstatter bestellt wird (BGH Beschluß vom 8. Mai 1980 - X ZB 15/79 - m.w.Nachw.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 21 g GVG Anm. 4; Zöller/Gummer ZPO 12. Aufl. § 21 g GVG Anm. 2 a).
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