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   BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78   

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BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78 (https://dejure.org/1980,1090)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1980 - I ZR 134/78 (https://dejure.org/1980,1090)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 134/78 (https://dejure.org/1980,1090)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zeichenrechtliche Verwechslungsfähigkeit der Kennzeichnungen "Jägermeister" und "Kräutermeister" - Anerkennung von "Jägermeister" als berühmte Marke - Täuschung des Verkehrs über die Unternehmensidentität durch Annahme einer Zeichenabwandlung - Gewöhnung des Verkehrs an ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Kräutermeister

    § 1 UWG

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 142
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Außerdem steht nach den in den Senatsurteilen vom 11.11.1958 (BGHZ 28, 320, 325 - Quick -) und vom 20.12.1974 (GRUR 1975, 441, 442 - Passion -) entwickelten Grundsätzen der klare Sinngehaltsunterschied der beiden umgangssprachlichen Begriffe "Jäger" und "Kräuter" auch der Gefahr einer Verwechslung der Zeichen nach ihrem Wortklang oder nach dem Bild entgegen.

    Das Berufungsgericht ist zwar mit Recht davon ausgegangen, daß ein sogenannter Verwässungsschutz einer - hier vom Berufungsgericht unterstellt - berühmten Marke ausscheidet, soweit es sich um eine Annäherung der Kennzeichen im Warengleichartigkeitsbereich handelt, aber eine kennzeichnungsrechtliche Verwechslungsgefahr nicht vorliegt (vgl. Senatsurteil vom 11.11.1958, BGHZ 28, 320, 327 - Quick -).

  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Bei diesen Feststellungen wird das Berufungsgericht in erster Linie auf den Zeitpunkt der Anmeldung des prioritätsjüngeren Zeichens "Kräutermeister" abzustellen haben, der in entsprechender Anwendung der Grundsätze aus dem Senatsurteil vom 17. Februar 1961 (BGHZ 34, 299, 303 - Almglocke -) auch für die Frage der wettbewerblichen Unlauterkeit maßgeblich ist.
  • BGH, 14.10.1977 - I ZB 10/76

    Verwechslungsgefahr einer Bezeichnung für Schaumwein mit einer Bezeichnung für

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Im übrigen ist die Tatsachenbehauptung über Gebrauch und Durchsetzung der Bezeichnung "Jägermeister" als Firmenschlagwort, auf die der Revisionsangriff insoweit gestützt wird (vgl. dazu Senatsurteile vom 14.1.1977, GRUR 1977, 491, 493 - Allstar - und vom 14.10.1977, GRUR 1978, 170, 172 - FAN -), erst in der Revisionsinstanz aufgestellt worden.
  • BGH, 14.01.1977 - I ZR 170/75
    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Im übrigen ist die Tatsachenbehauptung über Gebrauch und Durchsetzung der Bezeichnung "Jägermeister" als Firmenschlagwort, auf die der Revisionsangriff insoweit gestützt wird (vgl. dazu Senatsurteile vom 14.1.1977, GRUR 1977, 491, 493 - Allstar - und vom 14.10.1977, GRUR 1978, 170, 172 - FAN -), erst in der Revisionsinstanz aufgestellt worden.
  • BGH, 20.12.1974 - I ZR 12/74
    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Außerdem steht nach den in den Senatsurteilen vom 11.11.1958 (BGHZ 28, 320, 325 - Quick -) und vom 20.12.1974 (GRUR 1975, 441, 442 - Passion -) entwickelten Grundsätzen der klare Sinngehaltsunterschied der beiden umgangssprachlichen Begriffe "Jäger" und "Kräuter" auch der Gefahr einer Verwechslung der Zeichen nach ihrem Wortklang oder nach dem Bild entgegen.
  • BGH, 07.03.1961 - I ZR 22/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Die Täuschung des Verkehrs über die Unternehmensidentität durch Annahme einer Zeichenabwandlung (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1961, GRUR 1962, 241, 242 - Lutin -) setzt voraus, daß dem gemeinsamen Wortstamm der Charakter eines selbständigen Hinweises auf ein bestimmtes Unternehmen zukommt (Senatsbeschluß vom 28.9.1973, GRUR 1974, 93, 94 - Räuber -).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZB 10/72

    Betrachtung der Verwechslungsgefahr aus dem Gesichtspunkt des Serienzeichens bei

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Die Täuschung des Verkehrs über die Unternehmensidentität durch Annahme einer Zeichenabwandlung (vgl. Senatsurteil vom 7.3.1961, GRUR 1962, 241, 242 - Lutin -) setzt voraus, daß dem gemeinsamen Wortstamm der Charakter eines selbständigen Hinweises auf ein bestimmtes Unternehmen zukommt (Senatsbeschluß vom 28.9.1973, GRUR 1974, 93, 94 - Räuber -).
  • BGH, 17.03.1965 - Ib ZR 58/63

    Verwechslungsgefahr bei Marken: "Renta" vs. "Centra"

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Ein solches bewußtes und gezieltes Anhängen an eine durch große und erfolgreiche Werbeanstrengungen und/oder durch die Qualität eines Produkts bekannt oder gar berühmt gewordene fremde Kennzeichnung kann jedoch schon die Wettbewerbswidrigkeit begründen (Senatsurteil vom 17.3.1965, GRUR 1966, 38, 42 - Centra -).
  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 92/63

    Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens - Schutzfähigkeit der

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Das Berufungsgericht hat ebensowenig verkannt, daß auch ohne die Gefahr von Herkunftstäuschungen eine wettbewerbswidrige Annäherung an eine fremde Kennzeichnung vorliegen kann, wenn dadurch für die eigene Ware der Ruf des fremden Erzeugnisses, insbesondere eine damit infolge seiner Qualität oder infolge besonderer Werbeanstrengungen des Herstellers verbundene Gütevorstellung ausgenutzt wird (vgl. Senatsurteile vom 4.7.1963, GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei - vom 14.4.1965, GRUR 1966, 30, 33 - Konservenzeichen I - ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 09.07.1965 - Ib ZR 70/63

    Hersteller von Fruchtsaftgetränken, Limonaden und anderen alkoholfreien

    Auszug aus BGH, 14.11.1980 - I ZR 134/78
    Sollte sich dies bestätigen, so kann für den subjektiven Tatbestand weiter nicht nur der Grad dieser Identifikation von "Jägermeister" mit einer Kräuterspirituose und von "Kräuter" mit "Jägermeister", sondern auch die Frage bedeutsam werden, welcher Grad von Bekanntheit und von Gütevorstellungen im Verkehr dem Zeichen "Jägermeister" tatsächlich zukommt; (vgl. dazu Senatsurteil vom 9.7.1965, GRUR 1965, 601, 605 - roter Punkt -).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

    Denn die Rufausbeutung kann nicht allein auf Täuschung, sie kann auch auf einer offenen oder - wie im Streitfall - verdeckten Anlehnung an die fremde Leistung beruhen (vgl. Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 542, 552 ff.; Sambuc, Der UWG-Nachahmungsschutz, 1996, Rdn. 118, 120 u. 323 ff.; ferner BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; Urt. v. 10.12.1986 - I ZR 15/85, GRUR 1987, 903, 905 - Le-Corbusier-Möbel).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Dies gilt auch für ein Erschleichen von Aufmerksamkeit (vgl. BGH, Beschl. v. 27.4.2000 - I ZR 236/97, GRUR 2000, 875, 877 = WRP 2000, 1142 - Davidoff I; vgl. weiter Ingerl/Rohnke aaO § 14 Rdn. 861; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 14 Rdn. 171; vgl. auch - zum früheren Recht - BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister).
  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Es hätte indessen berücksichtigen müssen, daß die Annäherung an eine fremde Kennzeichnung bei Anwendung des alten Rechts auch ohne Herkunftstäuschung als unlauter zu beurteilen sein kann, wenn dadurch für die eigene Ware der Ruf des fremden Erzeugnisses, insbesondere eine damit infolge seiner Qualität oder infolge besonderer Werbeanstrengungen des Herstellers verbundene Gütevorstellung ausgenutzt wird (vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister).

    Dies kann bereits dadurch geschehen, daß die Assoziation einer Kennzeichnung mit einer bekannten Marke ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit wecken kann, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis weckt, nicht zuteil würde (vgl. dazu näher BGH GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; A. Meyer, Der Begriff bekannte Marke im MarkenG, 1999, S. 158 ff.).

    Für das Revisionsverfahren ist das Vorbringen der Klägerinnen zu unterstellen, daß die (identischen) Klagemarken in ihrer charakteristischen schriftbildlichen Gestaltung bereits im Zeitpunkt der Anmeldung der angegriffenen Marke (am 5.4.1991; vgl. dazu BGH GRUR 1981, 142, 145 - Kräutermeister) im gesamten Bereich von Luxusartikeln weithin bekannte und berühmte Prestige-Marken waren.

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

    Das fremde Erzeugnis - hier das des Beklagten -, an dessen Kennzeichnung sich der Wettbewerber nach dem erhobenen Vorwurf annähern soll, muß dabei einen hohen Grad der Bekanntheit und insbesondere ein solches Ansehen erreicht haben, daß die Ausnutzung der Kennzeichnung durch Anlehnung einerseits für den Konkurrenten lohnend und andererseits wegen des mit der Marke durch besondere Leistungen des Inhabers geschaffenen Werts objektiv unlauter erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; Urt. v. 29.11.1984 - I ZR 158/82, GRUR 1985, 550, 552 - DIMPLE, insoweit in BGHZ 93, 96 ff. nicht abgedruckt; BGHZ 113, 82, 85 - Salomon; BGHZ 113, 115, 126 f. - SL; BGHZ 125, 91 - Markenverunglimpfung I, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Ist aber - wie im Streitfall - im Hinblick auf die leichte begriffliche Erfaßbarkeit der angegriffenen Bezeichnung "BALL" der Grad der kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr trotz der Warengleichartigkeit und der überschneidenden Geschäftsbereiche als gering einzustufen, kann eine Beeinträchtigung des Werbewerts der berühmten Marke nicht angenommen werden (vgl. BGHZ 28, 320, 327 - Quick/ Glück; BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister; BGH-Quelle aaO.).

    Dieser wettbewerbsrechtliche Schutz kann zwar auch eingreifen, wenn eine Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne zu verneinen ist (BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister), erfordert dann aber die Feststellung des Vorliegens sonstiger Umstände, welche die Unlauterkeit des Verhaltens bei der Verwendung der nicht verwechslungsfähigen Kennzeichnung belegen (BGH - Kräutermeister aaO..).

  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82

    DIMPLE

    Marken, deren Bekanntheitsgrad in Verbindung mit ähnlichen Umständen wie im vorliegenden Fall die wirtschaftliche Ausbeutung ihres Rufes ermöglichen würden, sind im Verbandsbereich des Klägers zu 1, in dem es bekanntermaßen auch andere weithin durchgesetzte Marken (vgl. z.B. BGH Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142 - Kräutermeister) gibt, nicht auf den hier zu beurteilenden Fall zu beschränken; Rufausbeutungen sind somit auch in anderen Fällen denkbar und in ihren Auswirkungen gefährlich für die Branche, so daß ein Vorgehen des Klägers zu 1 in deren Interesse liegt.
  • OLG Hamburg, 26.11.2009 - 3 U 201/08

    Markenrechtsverletzung: Unlautere Ausnutzung der Ähnlichkeit mit der bekannten

    Eine solche Ausnutzung liegt insbesondere dann vor, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Anspielung auf die bekannte Klagemarke erkennen, denn hierdurch wird die besondere Aufmerksamkeit ausgenutzt, die die Assoziation mit einer bekannten Marke wecken kann; die Erregung von Aufmerksamkeit durch Anlehnung an eine dem Verkehr bereits bekannte Marke kann gerade bei einem neuen Produkt eine wesentliche Vorstufe des Verkaufserfolgs darstellen und mithin eine Ausnutzungswirkung erzielen, die einer neuen Kennzeichnung, die diese Erinnerung an eine bekannte Marke nicht weckt, gerade fehlte (BGH, Urteil v. 3.2.2005, Az. I ZR 159/02, juris-Rz. 20 - Lila-Postkarte; zu § 1 UWG: BGH GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister).

    Je höher der Grad der Bekanntheit und der Gütevorstellung des Verkehrs ist, umso eher kann angenommen werden, dass sie dem Verletzer geläufig und für sie bestimmend waren (vgl. zu § 1 UWG BGH GRUR 1981, 142, 145 - Kräutermeister).

  • OLG Köln, 29.10.2004 - 6 U 79/01

    Untersagung markenidentischer Zeichen - Darlegungslast zur Ausnutzung bekannter

    Diese Verletzungsvariante war schon in der bisherigen Rechtsprechung namentlich des Bundesgerichtshofs zu § 1 UWG a. F. anerkannt, wenn die Assoziation einer Kennzeichnung mit einer bekannten Marke ein besonderes Maß an Aufmerksamkeit wecken konnte, das einer anderen (neuen) Kennzeichnung, die nicht die Erinnerung an ein dem Verkehr bekanntes Erzeugnis weckt, nicht zuteil würde (vgl. hierzu Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdnr. 861 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, insbesondere die Entscheidung "Davidoff I" - BGH GRUR 2000, 875, 877 - und - zum alten Recht - die Entscheidung "Kräutermeister" - BGH GRUR 1981, 142, 144).
  • BGH, 08.03.1990 - I ZR 65/88

    "Schwarzer Krauser"; Verkehrsdurchsetzung einer Beschaffenheitsangabe;

    b) Eine wettbewerbswidrige Rufausnutzung, die auch ohne die Gefahr einer Herkunftstäuschung das Klagebegehren aus § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt der Annäherung an eine fremde Kennzeichnung rechtfertigen könnte (BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142, 144 - Kräutermeister, m.w.N.), hat das Berufungsgericht ebenfalls rechtsfehlerfrei nicht für gegeben erachtet.
  • BGH, 29.11.1984 - I ZR 149/82

    Ausgleichsanspruch des Tankstellenhalters

    Marken, deren Bekanntheitsgrad in Verbindung mit ähnlichen Umständen wie im vorliegenden Fall die wirtschaftliche Ausbeutung ihres Rufes ermöglichen würden, sind im Verbandsbereich des Klägers zu 1, in dem es bekanntermaßen auch andere weithin durchgesetzten Marken (vgl. z. B. BGH, Urt. v. 14.11.1980 - I ZR 134/78, GRUR 1981, 142 - Kräutermeister) gibt, nicht auf den hier zu beurteilenden Fall zu beschränken; Rufausbeutungen sind somit auch in anderen Fällen denkbar und in ihren Auswirkungen gefährlich für die Branche, so daß ein Vorgehen des Klägers zu 1 in deren Interesse liegt.
  • OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 282/99

    Unterlassungsanspruch des Inhabers einer registrierten Marke

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 5/97

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • OLG Hamburg, 05.08.2004 - 5 U 96/03

    Mögliche unlautere Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 210/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 211/96

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

  • BPatG, 10.08.2011 - 26 W (pat) 576/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "ROMAN EMPIRE/EMPIRE" - Warenidentität - zur

  • LG Düsseldorf, 10.04.2002 - 12 O 17/99
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