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   BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78   

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BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,1155)
BGH, Entscheidung vom 28.11.1980 - I ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,1155)
BGH, Entscheidung vom 28. November 1980 - I ZR 182/78 (https://dejure.org/1980,1155)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Schadensersatzanspruch aus § 945 Zivilprozessordnung (ZPO) - Wettbewerbswidrigkeit eines Koppelungsangebotes - Schadensverhütende Durchführung des Verkaufs in der Zeit der Gültigkeit des Verfügungsverbots

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2579
  • MDR 1981, 560
  • GRUR 1981, 295
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.12.1954 - I ZR 262/52

    Progressive Kundenwerbung

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78
    Wird eine materiell teilweise begründete einstweilige Unterlassungsverfügung gemäß § 926 Abs. 2 ZPO aufgehoben, so sind diejenigen Nachteile, die dem von der Verfügung Betroffenen durch die zu weite Fassung des Unterlassungsgebots entstanden sind, als Schaden gemäß § 945 ZPO zu ersetzen (Ergänzung zu BGHZ 15, 356 - Progressive Kundenwerbung).

    Bei seiner materiellen Prüfung geht das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei davon aus, daß ein Schadensersatzanspruch aus § 945 ZPO entfällt, wenn dem von der Vollziehung einer aufgehobenen einstweiligen Unterlassungsverfügung Betroffenen ein Schaden deshalb nicht erwachsen ist, weil er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (Senatsurteil vom 3.12.1954, BGHZ 15, 356, 359 - Progressive Kundenwerbung).

    Zu Unrecht beruft das Berufungsgericht sich insoweit auf das Senatsurteil vom 3. Dezember 1954 (BGHZ 15, 356, 359 - Progressive Kundenwerbung -).

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 199/68

    Schadensersatz nach §§ 945, 717 Abs. 2 ZPO

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78
    Sie steht im Widerspruch nicht nur zum Wortlaut, sondern auch zum Sinn der Schadensersatzregelung des § 945 ZPO; (vgl. zu letzterem BGHZ 54, 76, 80 f) [BGH 26.05.1970 - VI ZR 199/68].
  • BGH, 28.04.1978 - I ZR 157/76

    Unlauterer Wettbewerb durch unsachliche Beeinflussung der Käufer - Anlocken und

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78
    Der Klägerin konnte es, wie der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 (GRUR 1979, 55, 57 f - Tierbuch -) festgestellt hat, grundsätzlich nicht verwehrt werden, außer ihren traditionellen Verkaufsartikeln (Kaffee, Kakao u.a.) auch andere Waren in ihr Sortiment aufzunehmen und zu verkaufen, sofern nicht besondere umstände dieses unzulässig erscheinen ließen.
  • RG, 05.01.1907 - V 2/07

    Kann die Verhandlung des Rechtsstreites, der einen auf Grund des § 945 Z.P.O.

    Auszug aus BGH, 28.11.1980 - I ZR 182/78
    Der Senat verneint darin in Übereinstimmung mit der schon vom Reichsgericht (RGZ 65, 66, 68) vertretenen Auffassung die Möglichkeit eines Schadens, wenn - aber auch nur soweit - das aufgehobene Verbot eine materiell-rechtlich unzulässige Handlung betraf.
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Der Senat hat die umstrittene Frage, ob eine Entscheidung im summarischen Verfahren, durch die eine einstweilige Verfügung (formell rechtskräftig) als unbegründet aufgehoben worden ist, das Gericht im Schadensersatzprozess bindet, bislang offengelassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - I ZR 262/52, BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78, NJW 1981, 2579, 2580 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, BGHZ 126, 368, 374 - Fortsetzungsverbot; Urteil vom 15. Januar 1998 - I ZR 282/95, GRUR 1998, 1010, 1011 = WRP 1998, 877 - WINCAD).
  • BGH, 24.01.2008 - IX ZR 216/06

    Rechtstellung der Nachbarn bei Grenzverwirrung

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, die Nachprüfung der materiellen Rechtslage auch unter dem Gesichtspunkt möglich, dass dem Betroffenen durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen sein kann, wenn er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (RGZ 65, 66, 68; BGHZ 15, 356, 358; 126, 368, 374; BGH, Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 182/78, NJW 1981, 2579, 2580; v. 13. April 1989 - IX ZR 148/88, NJW 1990, 122, 125; Gero Fischer in Festschrift für Franz Merz, S. 81, 88, 90; Gehrlein MDR 2000, 687, 688 f; Zöller/Vollkommer, ZPO 26. Aufl. § 945 Rn. 14 c).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Der Beklagten wäre durch die Vollziehung einer mangels eines Verfügungsgrundes von Anfang an ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn sie materiell-rechtlich ohnehin verpflichtet gewesen wäre, die ihr durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1954 - I ZR 262/52, BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78, GRUR 1981, 295, 296 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 63/92, BGHZ 126, 368, 374 f. - Fortsetzungsverbot, mwN).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Ein solcher Vollziehungsschaden setzt voraus, dass der Antragsgegner von einer Handlung Abstand nimmt, die durch den gerichtlichen Titel untersagt war (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78, GRUR 1981, 295, 296 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I; Urteil vom 28. November 1991 - I ZR 297/89, GRUR 1992, 203, 206 - Roter mit Genever).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 65, 66, 68; JW 1937, 2224, 2235) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 15, 356, 358; Urt. v. 28. November 1980 - I ZR 182/78, NJW 1981, 2579, 2580) ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, dem Verfügungsbeklagten durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen.
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 63/92

    Fortsetzungsverbot - Räumungsverkauf/Geschäftsaufgabe; Schadensersatzanspruch

    Denn nach ständiger Rechtsprechung ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, die Nachprüfung der materiellen Rechtslage auch unter dem Gesichtspunkt möglich, daß dem Betroffenen durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen sein kann, wenn er ohnehin materiell-rechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen (RGZ 65, 66, 68; BGHZ 15, 356, 358 f. - Progressive Kundenwerbung; BGH, Urt. v. 28.11.1980 - I ZR 182/78, GRUR 1981, 295, 296 - Fotoartikel I; Urt. v. 13.4.1989 - IX ZR 148/88, WRP 1989, 514, 519; Urt. v. 28.11.1991 - I ZR 297/89, GRUR 1992, 203, 206 - Roter mit Genever; zustimmend Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 25 Rdn. 110; v. Gamm, UWG, 3. Aufl., § 25 Rdn. 8; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 6. Aufl., Kap. 36 Rdn. 30; Zöller/Vollkommer, ZPO, 18. Aufl., § 945 Rdn. 14; G. Fischer, FS Merz, S. 81, 88; a.A. Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 945 Rdn. 28).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZR 297/89

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzhaftung wegen ungerechtfertigter

    Das Schadensersatzbegehren der Klägerin erweist sich ungeachtet eines von der Beklagten für ihr Wirtschaftsgebiet beanspruchten Ausstattungsschutzes demnach schon insoweit als begründet, als die Klägerin, deren Verbreitungsgebiet über das der Beklagten hinausgeht, infolge der Vollziehung der räumlich unbeschränkt erwirkten einstweiligen Verfügung die beanstandeten Vertriebshandlungen außerhalb des Wirtschaftsraums der Beklagten unterlassen hat; es sind diejenigen Nachteile zu ersetzen, die dem von der Verfügung Betroffenen durch die zu weite Fassung des Unterlassungsgebots entstanden sind (BGH, Urt. v. 28.11.1980 - I ZR 182/78, GRUR 1981, 295, 296 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel I).
  • BGH, 19.12.1984 - I ZR 148/82

    Ersatz des durch die Vollziehung einer zu weit gefaßten Verbotsverfügung

    Ob ein Schaden, der durch Befolgung einer inhaltlich zu weit gehenden einstweiligen Verbotsverfügung entstanden ist, bei Erlaß einer Verfügung mit begründetem engerem Inhalt vermeidbar gewesen wäre, ist im Verfahren gemäß § 945 ZPO aufgrund der seinerzeit real gegebenen - und hypothetisch ex post zu bestimmenden - Möglichkeiten zu beurteilen; dabei kann es auf konkrete Behauptungen des Klägers im Schadensersatzprozeß darüber, wie er sich im einzelnen verhalten haben würde, nicht allein und jedenfalls solange nicht ankommen, als der genaue Umfang und Inhalt eines lediglich hypothetisch "richtigen" Verbots nicht feststeht (Ergänzung zu BGH GRUR 1981, 295 = WRP 1981, 269 -Fotoartikel).

    Auf ihre Revision hat der erkennende Senat durch Urteil vom 28. November 1980 - I ZR 182/78 (GRUR 1981, 295 = WRP 1981, 269 - Fotoartikel) das erste Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06

    Ausschließliche Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie die Einräumung

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 15, 356, 358; NJW 1981, 2579, 2580) ist in den Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung ein auf einem Unterlassungsanspruch beruhendes Verbot zum Gegenstand hatte, dem Verfügungsbeklagten durch die Vollziehung der einstweiligen Verfügung kein nach § 945 ZPO zu ersetzender Schaden erwachsen, wenn er ohnehin materiellrechtlich verpflichtet gewesen wäre, die ihm durch die einstweilige Verfügung untersagte Handlung zu unterlassen.
  • OLG Naumburg, 23.09.2008 - 9 U 41/08

    Umfang des Schadensersatzanspruches bei nur teilweise ungerechtfertigter

    Erweist sich eine erlassene einstweilige Verfügung als teils gerechtfertigt, aber auch teils unbegründet, so kann der Schuldner nur Ersatz der Nachteile verlangen, die ihm erwachsen sind, weil er die einstweilige Verfügung - auch - in ihrem rechtswidrigen Teil befolgt hat (Gehrlein, Schadensersatz aus § 945 ZPO in Wettbewerbssachen, MDR 2000, 688, 689 unter Hinweis auf die auch von der Berufung [BB S. 4 - Bl. 12 II] zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.11.1980 - I ZR 182/78 [z.B. NJW 1981, 2579 = MDR 1981, 560 ] -).
  • BGH, 20.04.1989 - IX ZB 20/89

    Begründung des Rechtsanspruchs eines Antragstellers auf Zuerkennung von

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.1981 - 1 BvR 1364/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7456
BVerfG, 30.01.1981 - 1 BvR 1364/78 (https://dejure.org/1981,7456)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.1981 - 1 BvR 1364/78 (https://dejure.org/1981,7456)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 (https://dejure.org/1981,7456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1981, 295
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    bb) Weiter ist geklärt, dass in den Fällen, in denen die verfassungskonforme Auslegung von Regelungen über den Zugang zur Revisionsinstanz in Zivilsachen die Prüfung der Erfolgsaussicht des Rechtsmittels erfordert, die Vornahme dieser Prüfung - wenn auch nur knapp und unter Verweis auf den Umstand als solchen - in den Gründen der Entscheidung zu dokumentieren ist (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 1989 - 2 BvR 1059/89 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 2000 - 1 BvR 12/00 -, juris, Rn. 2 f.).

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen beider Vorschriften an die Erfolgsprüfung der Revision (zu § 554b ZPO a.F. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 54, 277 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.) decken sich in der hier zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO beschriebenen Konstellation des Wegfalls des Zulassungsgrundes vor Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (daher nicht übertragbar BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358).

    Dieser Verstoß gegen den Justizgewährungsanspruch führt zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an den Bundesgerichtshof (vgl. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295).

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