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   BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78   

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https://dejure.org/1981,2857
BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78 (https://dejure.org/1981,2857)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1981 - I ZR 170/78 (https://dejure.org/1981,2857)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1981 - I ZR 170/78 (https://dejure.org/1981,2857)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütungsansprüche einer Herstellerin von Tonträgern gegen eine urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft aus Wahrnehmungsvertrag - "Erscheinen" eines Tonträgers bei ausschließlicher Bemusterung von Rundfunkanstalten und Fernsehanstalten - Anbieten von nur für das ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Erscheinen von Tonträgern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 642
  • GRUR 1981, 360
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1972 - I ZR 42/71

    Vorführung eines Filmwerks als Werkveröffentlichung - Eingriff in

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78
    Dies zeigen die in der Amtlichen Begründung zu § 6 UrhG genannten Beispiele, wonach ein Erscheinen auch bei einem Angebot zur Leihe oder zur Miete anzunehmen ist; ein Werk der Musik, dessen Notenmaterial vom Verlag den den Werkgenuß "Vermittelnden" nur leihweise für Aufführungen zur Verfügung gestellt worden ist, gilt ebenso als erschienen wie ein Film, der zum Zwecke der öffentlichen Vorführung in den Verleih gegeben worden ist (vgl. Amtliche Begründung in BT-Drucks. IV/270, S. 40. Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung des Senats, der in seiner Entscheidung vom 19. Mai 1972 vom Erscheinen eines Filmwerkes ausgegangen ist, das in 8 Kopien zum üblichen Vertrieb freigegeben und damit dem breiten Publikum zugänglich gemacht worden ist (vgl. BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

    Zwar erfolgt das Angebot der Vervielfältigungsstücke im Regelfall im herkömmlichen Buch-, Zeitschriften- und Musikalienhandel, nach der Rechtsprechung des Senats ist jedoch nach Werkart, Verwertungsart und Vertriebsform zu differenzieren (BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

    So hat schon das Reichsgericht (aaO) bei der Notausgabe eines Schriftwerkes 7 Exemplare genügen lassen, Der Senat hat für Filmwerke ausgesprochen, daß sich der Filmkopienvertrieb grundsätzlich in weit geringeren Stückzahlen als der Vertrieb von Schriftwerken vollzieht; er hat 8 Filmkopien als hinreichend angesehen (BGH GRUR Int. 1973, 49, 51 - Goldrausch).

  • BGH, 21.03.1975 - I ZR 109/73

    TE DEUM

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78
    In seiner Entscheidung vom 21. März 1975 hat er Aufführungsmaterial eines Chor- und Orchesterwerkes als erschienen angesehen, für das in Musikfachzeitschriften und mit einem Rundschreiben an zahlreiche Orchesterleiter, Rundfunkmitarbeiter und andere Interessenten zur leihweisen Verwendung geworben worden ist (BGHZ 64, 164, 168 - TE DEUM).
  • BGH, 16.04.1975 - I ZR 40/73

    August Vierzehn

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78
    Das ist immer dann anzunehmen, wenn die Werkverbreitung dem interessierten Publikum ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Werkes gibt (vgl. BGHZ 64, 183, 188 - August Vierzehn).
  • RG, 11.05.1925 - I 487/24

    1. Folgen des Beitritts Schwedens zur Revidierten Berner Übereinkunft für den

    Auszug aus BGH, 23.01.1981 - I ZR 170/78
    Welche Anzahl von Vervielfältigungsstücken dafür benötigt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. RGZ 111, 14, 18 f Strindberg).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    aa) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für den Begriff des Erscheinens im Sinne von § 125 Abs. 3 UrhG die Legaldefinition des § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG maßgeblich ist (zu § 86 UrhG vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1981 - I ZR 170/78, GRUR 1981, 360, 361 - Erscheinen von Tonträgern; zu § 71 UrhG Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 19/07, GRUR 2009, 942 Rn. 20 = WRP 2009, 1274 - Motezuma).

    Vielmehr genügt es, dass Vervielfältigungsstücke in für die Öffentlichkeit genügender Anzahl hergestellt worden sind und die Öffentlichkeit das Werk auf der Grundlage dieser Vervielfältigungsstücke mit Auge oder Ohr wahrnehmen kann (vgl. BGH, GRUR 1981, 360, 361 f. - Erscheinen von Tonträgern; GRUR 2009, 942 Rn. 34 - Motezuma).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 19/07

    Motezuma

    Für den Begriff des Erscheinens im Sinne des § 71 UrhG ist die Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG maßgebend (vgl. Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. IV/270, S. 40; vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1981 - I ZR 170/78, GRUR 1981, 360, 361 - Erscheinen von Tonträgern zu §§ 86, 78 Abs. 2 [§ 76 Abs. 2 a.F.] UrhG).

    Dabei kommt es wesentlich auf die Art des Werkes und seine Verwertung an (BGH, Urt. v. 23.1.1981 - I ZR 170/78, GRUR 1981, 360, 362 - Erscheinen von Tonträgern).

    Dies zeigen die in der Begründung zu § 6 UrhG genannten Beispiele, wonach ein Film, der für öffentliche Vorführungen in den Verleih gegeben worden ist, ebenso als erschienen gilt wie ein Werk der Musik, dessen Notenmaterial vom Verlag leihweise für öffentliche Aufführungen zur Verfügung gestellt worden ist (vgl. BT-Drucks. IV/270, S. 40; BGH GRUR 1981, 360, 361 f. - Erscheinen von Tonträgern).

    Entscheidend ist, ob der Berechtigte mit der Übergabe des Werkes an den Werkvermittler alles seinerseits Erforderliche getan hat und es nur noch von der Leistung des Vermittlers und dem Interesse des Publikums abhängt, dass das Werk der angesprochenen Öffentlichkeit bekannt wird (vgl. BGH GRUR 1981, 360, 362 - Erscheinen von Tonträgern).

    Der Senat hat daher die Bemusterung von Sendeanstalten, Filmproduzenten und Werbeunternehmen mit mehr als 50 Tonträgern als ausreichend für ein Erscheinen des auf dem Tonträger verkörperten Werkes erachtet (BGH GRUR 1981, 360, 362 - Erscheinen von Tonträgern).

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 145/02

    Götterdämmerung

    Das Erscheinen eines Bild- oder Tonträgers setzt entsprechend § 6 Abs. 2 Satz 1 UrhG voraus, daß mit Zustimmung des Berechtigten Vervielfältigungsstücke des Tonträgers nach ihrer Herstellung in genügender Anzahl der Öffentlichkeit angeboten oder in Verkehr gebracht worden sind (BGH, Urt. v. 23.1.1981 - I ZR 170/78, GRUR 1981, 360, 361 - Erscheinen von Tonträgern).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2005 - 20 U 123/05

    Motezuma

    Ob ein Werk unter dem Gesichtspunkt eines ausreichenden Angebots an die Öffentlichkeit bzw. Inverkehrbringens von Vervielfältigungsstücken erschienen ist, ist für jeden Einzelfall unter Beachtung der Werkart, der Verwertungsart und Vertriebsform zu entscheiden; "dem interessierten Publikum (muss) ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme des Werkes" gegeben werden (BGH GRUR 1981, 360 [362] - Erscheinen von Tonträgern; Katzenberger, a.a.O., § 6 Rn. 38f.; Schiefler, a.a.O., S. 96; vgl. aber auch Hubmann, a.a.O., S. 540f.).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 106/79

    Schadensersatzanspruch wegen Eingriffs in das urheberrechtliche

    Eine Verbreitung erfordert nicht, daß die Vervielfältigungsstücke von der Öffentlichkeit unmittelbar erworben werden (vgl. BGH GRUR 1981, 360 ff - Erscheinen von Tonträgern).
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