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   BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79   

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https://dejure.org/1981,756
BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79 (https://dejure.org/1981,756)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1981 - I ZR 10/79 (https://dejure.org/1981,756)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1981 - I ZR 10/79 (https://dejure.org/1981,756)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale - Durchführung und Veröffentlichung als Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs - Anwendbarkeit des Wettbewerbsrechts auf Verbraucherverbände - Irreführung durch Gleichsetzung nicht vergleichbarer Leistungen ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Preisvergleich

    §§ 1, 3 UWG a.F. (vgl. §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 8 ff. UWG n.F.)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 2304
  • MDR 1981, 992
  • GRUR 1981, 658
  • GRUR 1981, 659
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51

    Constanze I

    Auszug aus BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern und wenn zusätzlich in subjektiver Hinsicht die Absicht vorliegt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktritt (RG MuW 1927, 53, 55; MuW 1929, 121, 122; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze _; BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung).

    Es ist zwar als Beweisanzeichen zu werten, schließt aber eine Verneinung der Wettbewerbsförderungsabsicht nicht aus (vgl. BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I m.w.N.).

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79
    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs anzunehmen, wenn in objektiver Hinsicht ein Tun vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder Bezug einer Person zum Nachteil desjenigen einer anderen Person zu fördern und wenn zusätzlich in subjektiver Hinsicht die Absicht vorliegt, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter die eigentlichen Beweggründe zurücktritt (RG MuW 1927, 53, 55; MuW 1929, 121, 122; BGHZ 3, 270, 277 - Constanze _; BGHZ 19, 299, 303 - Kurverwaltung).
  • BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73

    Haftung für Warentest

    Auszug aus BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79
    Allerdings kann dem Berufungsgericht nicht beigetreten werden, wenn es die im Streitfall als solche besonderen Umstände in Betracht kommende Tatsachen unter dem Blickpunkt der in der Warentest II-Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 65, 325) ausgesprochenen Grundsätze, insbesondere des insoweit einzuräumenden Bewertungsspielraums, beurteilt hat.
  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, wäre ein wettbewerbsrechtlich relevantes Verhalten aber selbst dann erst gegeben, wenn besondere Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 1981 - I ZR 10/79, GRUR 1982, 658, 660 = WRP 1981, 457 - Preisvergleich; Fezer/Fezer aaO § 2 Nr. 1 Rn. 185; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 60).
  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

    Sie sind deshalb schutzfähig bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes (vgl. BGH GRUR 1981, 659 - Ausschreibungsunterlagen).
  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 20 U 174/12

    Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung eines Werbetextes im Zusammenhang mit

    Sie sind deshalb schutzfähig bei einer eigenschöpferischen Gedankenformung und -führung des dargestellten Inhalts und/oder der besonders geistvollen Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes (vgl. BGH GRUR 1981, 659 - Ausschreibungsunterlagen).
  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Dies gilt auch für neutrale Waren- oder Preistests durch Verbraucherverbände, Zeitschriftenverlage und andere neutrale Institute (vgl. BGH, GRUR 1981, 658 - Preisvergleichsliste II).
  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Dagegen sind neutrale Waren- oder Preistests durch Verbraucherverbände, Zeitschriftenverlage und neutrale Institute wie die "Stiftung Warentest" grundsätzlich als wettbewerbsrechtlich zulässig angesehen worden, sofern sie, wie regelmäßig, nicht zu Zwecken des Wettbewerbs handeln (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658 = WRP 1981, 457 - Preisvergleich I, betr. den Preisvergleich eines Verbraucherverbandes; Baumbach/Hefermehl aaO § 1 UWG Rdn. 403 ff.; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 400 ff., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

    Das ist nach ständiger Rechtsprechung der Fall, wenn in objektiver Hinsicht ein Verhalten vorliegt, das geeignet ist, den Absatz oder den Bezug einer Person zum Nachteil einer anderen zu begünstigen, und wenn der Handelnde in subjektiver Hinsicht zusätzlich in der Absicht vorgegangen ist, den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil des anderen zu fördern, sofern diese Absicht nicht völlig hinter andere Beweggründe zurücktritt (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGHZ 19, 299, 303 = GRUR 1956, 216, 217 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems; BGH GRUR 1981, 658, 659, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Das Bewußtsein, fremden Wettbewerb zu fördern, kann zwar regelmäßig als Beweisanzeichen für ein Handeln in Wettbewerbsabsicht gewertet werden, steht aber - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - einer Verneinung dieser Absicht nicht notwendigerweise entgegen (BGHZ 3, 270, 277 = GRUR 1952, 410, 413 - Constanze I; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; st. Rspr.).

    Handelt es sich dagegen nicht um solche höchstpersönlichen Rechte, die ihrem Wesen nach allein von demjenigen, dem sie erwachsen sind, geltend gemacht werden können, sondern um Rechte oder rechtlich geschützte Positionen, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie beispielsweise der Gewerbebetrieb zusammen mit dem Unterlassungsanspruch zum Schutz vor Kreditgefährdung oder vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb -, haben Rechtsprechung und Literatur, auch wenn die geltend zu machenden Ansprüche für sich allein nicht übertragbar sind, die Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung von Rechten zugunsten des materiell Berechtigten stets für zulässig erachtet unter der Voraussetzung, daß der Ermächtigte an der Rechtsverfolgung ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse hat (RGZ 86, 252, 254 = GRUR 1916, 69, 70 - Geschäftsübergang; RG MuW 1940, 32, 33 - Patent-Bremsbelag; BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1978, 364, 366 = WRP 1978, 364, 366 - Golfrasenmäher; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

    Klagt - wie hier - ein Verband i.S. des § 13 Abs. 1 UWG oder eine vergleichbare Vereinigung, ist nach der Rechtsprechung ein rechtsschutzwürdiges Interesse an der Rechtsverfolgung anzuerkennen, wenn die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs den satzungsgemäßen Zwecken des Verbandes, die geschäftlichen Belange der Mitglieder zu wahren, entspricht (BGH GRUR 1956, 279, 280 - Olivin; BGH GRUR 1960, 240 - Süßbier; BGH GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich).

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90

    Bauausschreibungen - Anschwärzung

    a) Die in dem Schreiben enthaltenen Behauptungen waren objektiv geeignet, die wettbewerbliche Situation auf dem relativ kleinen Markt der in Rede stehenden Fachbetriebe zum Nachteil der Klägerin und zugunsten der Beklagten zu beeinflussen (vgl. BGH, Urt. v. 26.1.1951 - I ZR 19/50, GRUR 1951, 283 - Möbelbezugsstoffe; Urt. v. 15.5.1959 - VI ZR 98/58, GRUR 1960, 135 = WRP 1959, 304 - Druckaufträge; Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 - WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; Urt. v. 16.12.1982 - I ZR 163/80, GRUR 1983, 374, 375 = WRP 1983, 387, 388 - Spendenbitte).

    b) Die Feststellungen des Berufungsgerichts tragen auch seine Annahme, die Beklagte habe subjektiv in Wettbewerbsabsicht gehandelt, nämlich hier in der Absicht, den eigenen Wettbewerb zum Nachteil der Klägerin zu fördern (vgl. BGH, Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79 aaO., S. 659 f. - Preisvergleich; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., Einl. UWG Rdn. 235 f. m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

    Der vom Landgericht im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Begründung der Verneinung einer geschäftlichen Handlung im Beschluss 14.12.2010 (S. 5 unter II. 1. a) a. E. der Gründe) angeführte Grundsatz, eine geschäftliche Handlung liege nicht vor, wenn sich ein Verbraucherverband im Rahmen seiner satzungsmäßigen Aufgaben halte und sich um eine objektive Information der Verbraucher bemühe, wurde in Fallkonstellationen entwickelt, in denen es um den Inhalt der Veröffentlichungen von Verbraucherverbänden ging, welche für die klagenden Unternehmen nachteilig war; die Rechtsprechung hat in diesen Fällen einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch hinsichtlich des beanstandeten Inhalt schon mangels Wettbewerbsverhältnis, nämlich mangels Förderung fremden Wettbewerbs verneint, ohne allerdings in der Begründung diese Verneinung auf diese Konstellation zu beschränken (vgl. BGH GRUR 1976, 268, 269 - Warentest II ; BGH GRUR 1981, 658, 660 - Preisvergleich -, wo der BGH betont, das Tatbestandsmerkmal des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs diene der Abgrenzung der Anwendbarkeit des in mehrfacher Hinsicht strengeren Wettbewerbsrechts von derjenigen des allgemeinen Zivilrechts und in diesem Zusammenhang der Vermeidung einer Beeinträchtigung der Meinungs- und Informationsfreiheit).

    Dies scheidet hier bereits deshalb aus, weil der Vertrieb derartiger Ratgeber Teil der Verbraucherinformation ist und damit der Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Beklagten dient: denn wie sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entnehmen lässt (BGH GRUR 1976, 268, 270 f. - Warentest II ; BGH GRUR 1981, 658, 660 - Preisvergleich ) kann der Inhalt von Veröffentlichungen von Verbraucherverbänden einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nicht begründen, auch wenn er für die inhaltlich betroffenen Unternehmen (hier: die betroffene Branche) nachteilig ist, solange sich der Verbraucherverband um eine objektive Information der Verbraucher bemüht und er nicht gezielt zu Gunsten einzelner Unternehmen in den Wettbewerb eingreift oder mit unsachlichen Mitteln und Methoden Einfluss auf den Wettbewerb nimmt (BGH, ebenda; zum Ganzen: Fezer-Fezer, a.a.O., § 2 Nr. 1 Nr. 185; Harte/Henning-Keller, a:a.O., § 2 Rn. 89; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 60) - nur ausnahmsweise gegebene Voraussetzungen, die hier nicht einmal behauptet werden.

  • OLG Dresden, 25.08.1998 - 14 U 3276/97

    Anonymisierte Krankenkassen-Preis-/Leistungsvergleiche

    Es genügt, wenn sie hinter anderen Beweggründen nicht völlig zurücktritt (st. Rspr. BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; BGHZ 14, 163, 171 - Constanze II; BGH, Urt. v. 26.2.1960 - I ZR 166/58, GRUR 1960, 384, 386 - Mampe Halb und Halb I; BGH, Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 659 - Preisvergleich; BGH, Urt. v. 13.2.1992 - I ZR 79/90, GRUR 1992, 450, 452- Beitragsrechnung).

    Denn diese Förderung ist unvermeidbar und kann deshalb als Nebenwirkung die Veröffentlichung des Tests noch nicht zu einer Wettbewerbshandlung machen (BGH, Urt. v. 20.3.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658 - Preisvergleich, m. Anm. Schulze zur Wiesche).

  • BGH, 22.05.1986 - I ZR 72/84

    "Frank der Tat"; Wettbewerbsförderungsabsicht eines Redakteurs

    Das Bewußtsein, fremden Wettbewerb zu fördern, kann zwar Beweisanzeichen für ein Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs sein, zieht aber die Feststellung, daß diese Absicht gegeben sei, nicht ohne weiteres nach sich (BGHZ 3, 270, 277 - Constanze I; BGH, Urt. v. 20.03.1981 - I ZR 10/79, GRUR 1981, 658, 660 = WRP 1981, 457, 459 - Preisvergleich; BGH, Urt. v. 17.02.1983 - I ZR 194/80, GRUR 1983, 379, 381 = WRP 1983, 395, 397 - Geldmafiosi, st. Rspr.).
  • BGH, 19.05.1988 - I ZR 170/86

    Benzinwerbung; Klagebefugnis des ADAC

  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 167/85

    "Leichenaufbewahrung"; Förderung des Wettbewerbs durch ein Altenheim

  • KG, 30.11.2004 - 5 U 55/04

    Wettbewerbs- und Arzneimittelwerberecht: Handeln im geschäftlichen Verkehr zu

  • BGH, 16.12.1982 - I ZR 163/80

    Anspruch auf Unterlassung eines "Spendenaufrufs" gegenüber den Lieferanten -

  • LG Bonn, 04.09.2003 - 14 O 110/03

    Unterlassungsanspruch betr. Hauptpflicht aus Vertrag; Universaldienstleistung;

  • OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92

    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Wohn-/Nutzfläche" in Immobilienanzeigen

  • OLG Hamm, 26.10.2000 - 4 U 112/00
  • OLG Hamm, 25.10.2000 - 4 U 112/00

    Rücknahme von Arzneimitteln und Weiterverteilung durch einen Arzt - rechtmäßig

  • OLG Köln, 10.04.1992 - 6 U 218/91

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen eine Anzeigenwerbung für

  • OLG Hamburg, 24.10.1991 - 3 U 250/90

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche eines Arzneimittelherstellers gegen die

  • KG, 10.07.1990 - 5 U 4356/88

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

  • LG Düsseldorf, 16.10.2018 - 14c O 88/18
  • OLG Stuttgart, 18.06.1999 - 2 U 11/99

    Unzulässige Förderung fremden Wettbewerbs zum Nachteil eines Dritten durch ein

  • LG Bonn, 17.01.1995 - 18 O 176/93

    Vorliegen eines Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs; Annahme eines

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