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   BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80   

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BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80 (https://dejure.org/1981,311)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1981 - X ZR 36/80 (https://dejure.org/1981,311)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1981 - X ZR 36/80 (https://dejure.org/1981,311)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 82, 310
  • NJW 1982, 1151
  • MDR 1982, 490
  • GRUR 1982, 286
  • DB 1982, 1006
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

    Auszug aus BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80
    Die Umstände des Einzelfalles können es rechtfertigen, bei der Bemessung der Schadenersatzlizenz im Wege der Lizenzanalogie die Vorteile der Stellung des Verletzers gegenüber der Stellung eines Lizenznehmers lizenzerhöhend zu berücksichtigen (Bestätigung von BGHZ 77, 17 [BGH 06.03.1980 - X ZR 49/78] - Tolbutamid); hierbei kann auch in Betracht zu ziehen sein, daß der Verletzer nicht, wie ein Lizenznehmer, in kurzen zeitlichen Abständen abrechnet und zahlt, sondern erheblich später.

    Entgegen deren Ansicht läßt sich aus der Tolbutamid-Entscheidung des Senats (BGHZ 77, 16 f.) nicht der Grundsatz herleiten, die Berücksichtigung eines solchen Minderrisikos des Verletzers als eines die Schadenersatzlizenz erhöhenden Umstandes komme der Zubilligung eines unzulässigen Verletzerzuschlages gleich.

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80
    Der Revision ist zuzugestehen, daß das Berufungsgericht die "aufgelaufenen Zinsen" unter Erwägungen zugesprochen hat, die zu einem Teil auf eine Vermengung der Schadensberechnung nach der Lizenzanalogie mit Grundsätzen eines allgemein billigen Schadensausgleiches abzielen und deshalb nach den Grundsätzen der Rechtsprechung (BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozeßrechner) bei der Festsetzung der Schadenslizenz nicht hätten berücksichtigt werden dürfen.
  • BGH, 08.04.1963 - VIII ZR 219/61
    Auszug aus BGH, 24.11.1981 - X ZR 36/80
    Gegen den bereicherungsrechtlichen Grundsatz, daß für die Bestimmung des Wertersatzes der Zeitpunkt des Bereicherungseintritts maßgebend ist (BGH NJW 1963, 1299 [BGH 08.04.1963 - VIII ZR 219/61]), verstößt die Berücksichtigung aufgelaufener Zinsen nicht.
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Da der Verletzer nicht besser stehen darf als ein vertraglicher Lizenznehmer, muss in einem solchen Fall die Zinspflicht auch für den Verletzer gelten (vgl. BGHZ 82, 299, 309 - Kunststoffhohlprofil II; 82, 310, 322 - Fersenabstützvorrichtung; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 209, 211; Kochendörfer, ZUM 2009, 389, 393).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Abgesehen davon, daß eine solche Berücksichtigung auf die in der Rechtsprechung stets strikt abgelehnte Vermengung unterschiedlicher Berechnungsarten (vgl. dazu vorstehend 11, 2 c) hinausliefe, beachtet die Revision auch nicht hinreichend, daß bei Anwendung der objektiven Berechnungsarten bei der Berechnung des, Schadens im Wege der Lizenzanalogie der Verletzter weder schlechter noch besser gestellt werden darf als ein vertraglicher Lizenznehmer (BGH a.a.O., GRUR 1962, 509, 513 - Dia-Rähmchen II; BGHZ 82, 310, 321 f. - Fernsenabstützvorrichtung; BGH a.a.O. - Lizenzanalogie).
  • OLG Stuttgart, 26.09.2018 - 4 U 2/18

    Anspruch des Kameramanns des Films "Das Boot" auf weitere Beteiligung nach dem

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Verzinsung von Schadensersatzansprüchen im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheberrecht, die nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie berechnet werden, auf die der Kläger in seinem nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 19.09.2018 (S. 3 unter 4.) verweist (BGH GRUR 1982, 286, 288 f. - Fersenabstützvorrichtung ; ferner BGH GRUR 1982, 301, 304 - Grundstoffhohlprofil II - und aus neuerer Zeit BGH GRUR 2010, 239 Rn. 55 - BTK - mit zahlr.
  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

    In der neuen Verhandlung wird das Berufungsgericht bei der Bemessung dieser Vergütung unter Beachtung des § 287 Abs. 2 ZPO darauf abzustellen haben, welches Entgelt vernünftige Vertragspartner in der Lage der Parteien als angemessenes Honorar für die werbemäßige Verwertung des Fotos des Klägers ausgehandelt hätten (BGHZ 30, 7, 17 [BGH 18.03.1959 - IV ZR 18/58]; BGH, Urteil vom 24. November 1981 - X ZR 36/80 - GRUR 1982, 286, 288).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 263/02

    Catwalk

    Dementsprechend werden hierbei alle Umstände zu berücksichtigen sein, die auch bei freien Lizenzverhandlungen auf die Höhe der Vergütung Einfluß gehabt hätten (vgl. BGHZ 30, 7, 17 - Caterina Valente; 82, 310, 321 - Fersenabstützvorrichtung; BGH GRUR 2000, 685, 688 - Formunwirksamer Lizenzvertrag).
  • BGH, 24.11.1981 - X ZR 7/80

    Kunststoffhohlprofil II

    Auch im Rahmen eines Anspruchs auf Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB kann auf Grund der Umstände des Falles unter Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie ein Anspruch auf Zahlung "aufgelaufener Zinsen" gerechtfertigt sein (vgl. auch Urt. vom 24. Nov. 1981 in X ZR 36/80 - Fersenabstützvorrichtung).

    Das hat der Senat in seinem Urteil in der Sache X ZR 36/80 entschieden, das am selben Tag wie das vorliegende verkündet worden ist.

  • OLG Karlsruhe, 05.08.2013 - 6 U 114/12

    Schadensberechnung - Patentverletzung: Schadensersatzberechnung nach den

    Da der Verletzer nicht besser stehen darf als ein vertraglicher Lizenznehmer, muss in einem solchen Fall die Zinspflicht auch für den Verletzer gelten (vgl. BGHZ 82, 299, 309 = GRUR 1982, 301 = NJW 1982, 1154 Kunststoffhohlprofil II; BGHZ 82, 310, 322 = GRUR 1982, 286 = NJW 1982, 1151 Fersenabstützvorrichtung; GRUR 2010, 239, Rn. 55 - BTK).

    (9) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf der Verletzer weder besser noch schlechter gestellt werden als ein redlicher Lizenznehmer (BGH, GRUR 1982, 286, 288 -Fersenabstützvorrichtung; BGH, GRUR 1987, 37, 39 - Videolizenzvertrag; GRUR 2000, 685, 686 - Formunwirksamer Lizenzvertrag).

    Zwar können die jeweiligen Umstände es bei der Bemessung der angemessenen Lizenzgebühr zudem rechtfertigen, die Vorteile der Stellung des Verletzers gegenüber der Stellung eines Lizenznehmers zu berücksichtigen, jedoch dürfen die Verletzervorteile nicht einseitig ohne Abwägung der Verletzernachteile lizenzerhöhend verwertet werden (BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung).

    Ein Verletzerzuschlag kommt danach nur bei überdurchschnittlichen Besonderheiten der Fallgestaltung in Betracht, nämlich wenn das in Verletzungsfällen normalerweise zu beobachtende Verhältnis der Vorteile und Nachteile der Verletzerstellung im Vergleich zur Stellung des Lizenznehmers erheblich verschoben ist (BGH, GRUR 1982, 286, 288 - Fersenabstützvorrichtung).

    Als Nachteil ist die rechtlich ungesicherte und unterbindbare Benutzerstellung des Verletzers zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung).

    Die Frage, ob an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten ist, dass ein Verletzerzuschlag nur dann zu gewähren ist, wenn das in Verletzungsfällen normalerweise zu beobachtende Verhältnis der Vorteile und Nachteile der Verletzerstellung im Vergleich zur Stellung des Lizenznehmers erheblich verschoben ist (vgl. BGH, GRUR 1982, 286, 288 - Fersenabstützvorrichtung), ist - wie dargelegt - nicht entscheidungserheblich.

  • BGH, 24.09.1992 - IX ZR 195/91

    Gesamtschuld bei Bürgschaft und Grundschuld

    Eine isolierte Abtretung der Bürgschaftsforderung ohne gleichzeitige Abtretung der Hauptforderung ist jedoch nur möglich, wenn der Hauptschuldner infolge Vermögensverfalls untergegangen ist (BGHZ 82, 322, 326 ff) [BGH 24.11.1981 - X ZR 36/80].
  • OLG Frankfurt, 15.07.2014 - 11 U 115/13

    Zur Höhe von Schadenersatz und Abmahnkosten bei illegalem Filesharing

    Im Wege der Lizenzanalogie hat der Verletzer dasjenige zu zahlen, was vernünftige Parteien bei Abschluss eines Lizenzvertrages in Kenntnis der wahren Rechtslage und der Umstände des konkreten Einzelfalls als angemessene Lizenzgebühr vereinbart hätten (Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 97 Rn. 61), wobei in jedem Einzelfall die besonderen Vor- und Nachteile zu berücksichtigen sind, welche die Stellung des Verletzers von derjenigen eines normalen Lizenznehmers unterscheiden (BGH GRUR 1982, 286 - juris).
  • LG Düsseldorf, 20.04.1999 - 4 O 295/95

    Erbin eines Patentinhabers kann Schaden desselben nach der sog Lizenzanalogie

    Umgekehrt ist auch zu prüfen, ob sich ein Verletzernachteil feststellen lässt, der im Verhältnis zum rechtstreuen Lizenznehmer zu einer pauschalen Minderung der angemessenen Lizenzgebühr führt (vgl. BGH, GRUR 1982, 286 - Fersenabstützvorrichtung).

    Lizenzerhöhend kann sich in diesem Zusammenhang auswirken, dass der Patentverletzer im Unterschied zu einem vertraglichen Lizenznehmer kaum der Gefahr ausgesetzt ist, für eine letztlich nicht schutzfähige Erfindung Lizenz zahlen zu müssen (vgl. BGH, GRUR 1982, 286 - Fersenabstützvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 49 - Absatzhebel).

    Die Erhöhung der Lizenz wegen dieses Minderrisikos ist dabei keine Zubilligung eines unzulässigen Verletzerzuschlages (BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung).

    Demgegenüber kann in diesem Zusammenhang die im Verhältnis zu einem vertraglichen Lizenznehmer ungesicherte und jederzeit unterbindbare Benutzererstellung des Patentverletzers als nachteilig und lizenzmindernd zu berücksichtigen sein (BGH, GRUR 1980, 841, 844 - Tolbutamid; GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung).

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, GRUR 1982, 286, 287 - Fersenabstützvorrichtung) ist hierfür ein Zuschlag zuzubilligen, da die Beklagte nicht dem Risiko eines ordentlichen Lizenznehmers ausgesetzt ist, für ein Schutzrecht vertraglich vereinbarte Lizenzen zu zahlen, bei dem ungewiss ist, ob es nicht widerrufen bzw. für nichtig erklärt werden kann, und sie sich als Verletzerin auf die mangelnde Schutzfähigkeit des Patents berufen und dessen Nichtigerklärung betreiben kann.

    Dabei ist davon auszugehen, daß vernünftige Lizenzvertragsparteien eine jährliche Abrechnung und für den Fall, daß die Lizenzgebühren nicht bis zum 1. Februar des folgenden Jahres bezahlt werden, eine Verzinsung der im zurückliegenden Jahr angefallenen Beträge vereinbart hätten (vgl. BGH, GRUR 1982, 286, 288, 289 - Fersenabstützvorrichtung; OLG Düsseldorf, GRUR 1981, 45, 52, 53 - Absatzhebel; Mitt. 1998, 27, 33 - Schadensersatz nach der Lizenzanalogie).

  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 365/06

    Kantenleimmaschine II

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2017 - 2 U 17/15
  • LG Köln, 10.08.2011 - 28 O 117/11

    Urheberrecht bei Karnevalskostümen - Pippi Langstrumpf

  • LG Köln, 19.08.2021 - 14 O 487/18
  • LG Hamburg, 22.01.2013 - 310 O 27/12

    Urheberrechtsverletzung: Verantwortlichkeit für das öffentliche Zugänglichmachen

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 21/14

    Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union betreffend die Höhe der

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

  • LG München I, 25.03.2010 - 7 O 17716/09

    Patentverletzungsverfahren: Berechnung des Schadensersatzanspruchs nach den

  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 100/99

    Kondensatableiter

  • LG Düsseldorf, 05.10.2010 - 4a O 406/97

    Koksofentür II

  • OLG Hamm, 25.06.2009 - 4 U 8/09

    Umfang des Schadensersatzes wegen Verletzung einer Marke; Berechnung nach der

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

  • LG Oldenburg, 05.06.2013 - 5 O 3989/11

    Urheberrechtsverletzung: Ermittlung des Schadenersatzanspruchs des Planers eines

  • LG Köln, 21.12.2023 - 14 O 292/22

    Anwendbarkeit Deutschen Rechts nach Fotonutzung auf ausländischer Website

  • LG Köln, 25.04.2013 - 14 O 500/12

    Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast bei einer Inanspruchnahme wegen

  • LG Mannheim, 08.03.2013 - 7 O 139/12

    Seitenaufprall-Schutzeinrichtung - Patentverletzungsverfahren: Ansprüche gegen

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97

    Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines

  • BGH, 25.05.1993 - X ZR 19/92

    Rechnungslegung durch Patentverletzer - Darlegungs- und Beweislast - Mogul-Anlage

  • LG Köln, 13.07.2023 - 14 O 237/22

    Ghostwriterin hat Anspruch auf Nennung bei autobiographischem Buch

  • LG Düsseldorf, 25.07.1996 - 4 O 217/95

    Winkelprofil III

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

  • LG Düsseldorf, 23.04.1996 - 4 O 255/95

    Pizzaschachtel

  • LG Hamburg, 15.02.2024 - 310 O 221/23

    Fiktives Lizenzhonorar bei Nutzung von Fotografien

  • OLG Köln, 28.10.2016 - 6 U 206/15
  • LG Mannheim, 05.03.2010 - 7 O 142/09

    Patentverletzung: Berechnung des Schadenersatzes bei der Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 07.02.2008 - 4b O 129/07

    Absperrschieber

  • LG Köln, 20.10.2022 - 14 O 414/21
  • LG Köln, 29.06.2017 - 14 O 348/15

    Lizenzschadensersatzanspruch durch Veröffentlichung und Verwertung von fremden

  • OLG Hamburg, 10.12.1998 - 3 U 88/98

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unautorisierter

  • LG München I, 26.07.1995 - 21 O 18884/93

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Fotografien unter Überschreitung der

  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36A C 181/05

    Abmahnkosten iHv. 6.000,- Euro bei privater Homepage

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

  • OLG Köln, 01.04.2022 - 6 U 149/21
  • LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 3/12

    Kapmargariten (3) (Sortenschutz)

  • OLG Rostock, 06.09.2000 - 9 U 4/99

    Beanspruchung abgetretener Bereicherungsansprüche auf Grund einer vertragslosen

  • AG Hamburg, 28.03.2006 - 36 A 181/05

    Boxenluder

  • OLG München, 15.01.1998 - 29 U 4361/97

    Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung einer Videoaufzeichnung eines

  • LG Düsseldorf, 20.05.1999 - 4 O 295/95

    Teigportioniervorrichtung

  • LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 16/16

    Schadenersatz- und Unterlassungsbegehren wegen behaupteter Verletzung des

  • LG Düsseldorf, 04.05.2004 - 4 O 258/98

    Ozon II (Arbeitnehmererf.)

  • LG Düsseldorf, 05.09.2002 - 4 O 439/01

    Verpackungsbeutel für Hygieneartikel (Arbeitnehmererf.)

  • VGH Hessen, 28.02.1986 - 4 TJ 199/86

    Kostenerstattung für Zeitversäumnis anläßlich Terminswahrnehmung

  • LG Düsseldorf, 20.01.2005 - 4 O 229/95

    Bäckereimaschine

  • LG Düsseldorf, 04.05.2004 - 4 O 25/98

    Anforderungen an das Vorliegen des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Zahlung

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