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   BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80   

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BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80 (https://dejure.org/1982,1882)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1982 - I ZR 70/80 (https://dejure.org/1982,1882)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1982 - I ZR 70/80 (https://dejure.org/1982,1882)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Buchvertrieb und Warenvertrieb über eine Buchgemeinschaft - Anbieten von Büchern zu niedrigen Preisen - Verkauf über Verkaufsstellen ("Club-Center") - Ausgabe von Mitgliedsausweisen ("Club-Ausweisen") als unerlaubter Kaufscheinhandel - Irreführung von Verbrauchern über ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2317
  • MDR 1983, 30
  • GRUR 1982, 613
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77

    Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es Sinn und Zweck des § 6 b UWG, die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre vermeintliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise, die zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Preiskonditionen berechtigen, zu verhindern (vgl. den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 5/4035, S. 1, 4 = GRUR 1969, 338, 340; BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136 = WRP 1971, 527 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II), Um einen solchen Kaufscheinhandel geht es aber bei dem Buch- und Warenvertrieb durch eine Buchgemeinschaft wie die Beklagte regelmäßig nicht.

    Wenn die Beklagte, wie der Kläger behauptet, unberechtigten Nichtmitgliedern lediglich auf Vorlage eines Mitgliedsausweises den Einkauf gestattete, würde allein der Besitz eines solchen Ausweises, losgelöst von den Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft in der Buchgemeinschaft, seinen Inhaber zum Einkauf berechtigen und damit wie bei einem Kaufschein die typische Irreführungsgefahr begründen, der § 6 b UWG entgegenwirken will (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

    Auch in diesen Fällen würde entgegen § 6 b UWG allein der Besitz des Ausweises mit der sich daraus ergebenden Irreführungsgefahr den Ausweisbesitzer zum Einkauf berechtigen (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; 1978, 311, 312 - BSW III; 1978, 370, 372 - BSW IV; 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

  • BGH, 28.02.1975 - I ZR 42/74
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Wenn die Beklagte, wie der Kläger behauptet, unberechtigten Nichtmitgliedern lediglich auf Vorlage eines Mitgliedsausweises den Einkauf gestattete, würde allein der Besitz eines solchen Ausweises, losgelöst von den Rechten und Pflichten einer Mitgliedschaft in der Buchgemeinschaft, seinen Inhaber zum Einkauf berechtigen und damit wie bei einem Kaufschein die typische Irreführungsgefahr begründen, der § 6 b UWG entgegenwirken will (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

    Auch in diesen Fällen würde entgegen § 6 b UWG allein der Besitz des Ausweises mit der sich daraus ergebenden Irreführungsgefahr den Ausweisbesitzer zum Einkauf berechtigen (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; 1978, 311, 312 - BSW III; 1978, 370, 372 - BSW IV; 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).

  • BGH, 06.06.1958 - I ZR 33/57

    Irreführende Werbung

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Im Unterschied zum Sortimentsbuchhandel, bei dem jedermann ohne Übernahme irgendwelcher weiterer Verpflichtungen jedes von ihm gewünschte Buch käuflich erwerben kann, handelt es sich bei Buchgemeinschaften um einen Warenabsatz, für den Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, der Abonnementsgedanke, ein bestimmter Abnehmerkreis und die Beschränkung des Bezugs von Waren auf die Mitglieder wesentlich sind (BGHZ 28, 1,4 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] = GRUR 1959, 38, 40, 41 = WRP 1958, 337 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof).
  • BGH, 21.11.1958 - I ZR 98/57

    Der Heiligenhof

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Im Unterschied zum Sortimentsbuchhandel, bei dem jedermann ohne Übernahme irgendwelcher weiterer Verpflichtungen jedes von ihm gewünschte Buch käuflich erwerben kann, handelt es sich bei Buchgemeinschaften um einen Warenabsatz, für den Mitgliedschaftsrechte und -pflichten, der Abonnementsgedanke, ein bestimmter Abnehmerkreis und die Beschränkung des Bezugs von Waren auf die Mitglieder wesentlich sind (BGHZ 28, 1,4 [BGH 06.06.1958 - I ZR 33/57] = GRUR 1959, 38, 40, 41 = WRP 1958, 337 - Buchgemeinschaft II; BGH GRUR 1959, 200, 202 - Der Heiligenhof).
  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 19/71

    Kaufscheine

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es Sinn und Zweck des § 6 b UWG, die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre vermeintliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise, die zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Preiskonditionen berechtigen, zu verhindern (vgl. den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 5/4035, S. 1, 4 = GRUR 1969, 338, 340; BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136 = WRP 1971, 527 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II), Um einen solchen Kaufscheinhandel geht es aber bei dem Buch- und Warenvertrieb durch eine Buchgemeinschaft wie die Beklagte regelmäßig nicht.
  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Mit Rücksicht auf die vom Kläger bereits in der Berufungsbegründung angetretenen Zeugenbeweise und die unstreitige Tatsache, daß hinsichtlich der Mitgliedschaft in den Einkaufscentern der Beklagten keine Kontrollen stattfinden, hätte das Berufungsgericht von Amts wegen, also auch ohne ausdrücklichen Beweisantrag von Seiten des Klägers nach pflichtgemäßem Ermessen prüfen und entscheiden müssen, ob der Sachverständigenbeweis - dessen Geeignetheit zum Nachweis der behaupteten Tatsache das Berufungsgericht ausdrücklich offengelassen hat - zu erheben ist (vgl. § 144 ZPO; BGHZ 66, 62, 68).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Der Warenvertrieb der Beklagten in den Club-Centern wäre zwar nicht zu beanstanden, wenn es sich, wie die Beklagte behauptet, bei der mißbräuchlichen Verwendung von Mitgliedsausweisen durch Nichtmitglieder nur um Einzelfälle im Rahmen einer der Beklagten zuzubilligenden Toleranzgrenze handelte (vgl. BGHZ 70, 18, 29, 30, 31 = GRUR 1978, 173, 176 = WRP 1978, 43 - Metro I).
  • BGH, 21.02.1978 - KZR 6/77

    Verhältnis des Wettbewerbsverbots gem. § 112 HGB zu § 1 GWB

    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Auch in diesen Fällen würde entgegen § 6 b UWG allein der Besitz des Ausweises mit der sich daraus ergebenden Irreführungsgefahr den Ausweisbesitzer zum Einkauf berechtigen (vgl. BGH GRUR 1975, 382, 383 = WRP 1975, 299 - Kaufausweis III; 1978, 311, 312 - BSW III; 1978, 370, 372 - BSW IV; 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II).
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 29.04.1982 - I ZR 70/80
    Wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat, ist es Sinn und Zweck des § 6 b UWG, die mit dem Kaufscheinhandel typischerweise verbundene, im Einzelfall aber nur schwer nachweisbare Irreführung der Verbraucher über ihre vermeintliche Vorzugsstellung durch an jedermann ausgegebene Kaufausweise, die zum Einkauf zu angeblich besonders günstigen Preiskonditionen berechtigen, zu verhindern (vgl. den schriftlichen Bericht des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, BT-Drucks. 5/4035, S. 1, 4 = GRUR 1969, 338, 340; BGHZ 57, 216, 218 = GRUR 1972, 135, 136 = WRP 1971, 527 - Kunden-Einkaufsdienst; BGH GRUR 1979, 411, 412 = WRP 1979, 298 - Metro II), Um einen solchen Kaufscheinhandel geht es aber bei dem Buch- und Warenvertrieb durch eine Buchgemeinschaft wie die Beklagte regelmäßig nicht.
  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 55/87

    Metro III

    Die Beklagte begibt sich mit dem festgestellten Verhalten der Möglichkeit, dem Mißbrauch von Einkaufsausweisen durch nicht einkaufsberechtigte Letztverbraucher entgegenzuwirken, die sich durch die tatsächlich oder vermeintlich gebotenen Preisvorteile eines Selbstbedienungsgroßhandels erfahrungsgemäß verleitet sehen, sich Zutritt zu einem solchen Geschäftslokal zu verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 29.04.1989 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 615 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

    § 6 b UWG ist nach seinem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem sogenannten Kaufscheinhändler, sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (BGH, Urt. v. 12.01.1972 - I ZR 84/70, GRUB 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II; Urt. v. 29.04.1982 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 184/88

    Befugnis der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels zur Verfolgung von

    Die Beklagte begibt sich mit dem festgestellten Verhalten der Möglichkeit, dem Mißbrauch von Einkaufsausweisen durch nicht einkaufsberechtigte Letztverbraucher entgegenzuwirken, die sich durch die tatsächlich oder vermeintlich gebotenen Preisvorteile eines Selbstbedienungsgroßhandels erfahrungsgemäß verleitet sehen, sich Zutritt zu einem solchen Geschäftslokal zu verschaffen (vgl. BGH, Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 615 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

    § 6 b UWG ist nach seinem Sinn und Zweck auch dann anwendbar, wenn der Kaufschein nicht von einem sogenannten Kaufscheinhändler, sondern vom Verkäufer selbst ausgegeben wird (BGH, Urt. v. 12.1.1972 - I ZR 84/70, GRUR 1972, 555, 557 - Kaufausweis I; Urt. v. 11.10.1974 - I ZR 72/73, GRUR 1975, 375 - Kaufausweis II; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 70/80, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).

  • OLG Oldenburg, 02.06.1999 - 2 U 37/99

    Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über pauschalierten

    So ist es bei Klauseln, die Formulierungen wie "auf jeden Fall", "mindestens" oder "wenigstens" enthalten (BGH NJW 1982, 2317; BGH NJW 1985, 632; BGH NJW 1988, 1374 [BGH 27.01.1988 - VIII ZR 155/87] ), nach OLG Oldenburg (NJW-RR 1987, 1000) auch bei Verwendung der Formulierung "ist zu zahlen".
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02

    Preisnachlass; Kaufschein

    Würde allein der Besitz des Personalkaufausweises auch Dritten, die dem bestimmten Personenkreis nicht angehören, einen Einkauf ermöglichen, könnte der Personalkaufausweis erst dadurch die Eigenschaft eines Kaufscheins erlangen (vgl. BGH, GRUR 1982, 613, 614 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis).
  • OLG Hamburg, 23.01.1992 - 3 U 151/86

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bezeichnung eines Handelsunternehmens als

    Die besondere Zwangslage befragter Ausweisinhaber schließt danach auch bei einer anders angelegten Umfrage aussagekräftige Ergebnisse aus, die geeignet wären, die Erkenntnis zu erschüttern, dass ein Selbstbedienungsgroßhandel wie der der Beklagten aufgrund der tatsächlich oder vermeintlich gebotenen Preisvorteile erfahrungsgemäß zum Missbrauch der Einkaufsausweise durch nicht einkaufsberechtigte Letztverbraucher verleitet (vgl. BGH, GRUR 1982, 613, 615 - Buchgemeinschafts-Mitgliedsausweis; auch Revisionsurteil S. 25).
  • LG Düsseldorf, 09.02.1994 - 12 O 470/93

    Unzulässigkeit einer Kostenklausel bei Nichtabschluss des Kaufvertrages in den

    Es genügt vielmehr, daß die Klausel durch ihre Fassung für den rechtsungewandten Kunden den Eindruck einer endgültigen, einen Gegenbeweis ausschließenden Festlegung erweckt (BGH NJW 1982, 2317; 1983, 1322).
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