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   BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80   

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https://dejure.org/1982,1699
BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80 (https://dejure.org/1982,1699)
BGH, Entscheidung vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 (https://dejure.org/1982,1699)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 1982 - I ZR 106/80 (https://dejure.org/1982,1699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme eines Schlußverkaufs oder als unzulässige Sonderveranstaltung - Vorliegen einer in den regelmäßigen Geschäftsverkehr einzuordnende Preisherabsetzung - Maßgeblichkeit des beim angesprochenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 556
  • GRUR 1983, 184
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.

    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).

  • BGH, 04.12.1981 - I ZR 9/80

    Wettbewerbswidriger Eindruck eines verfrüht begonnenen Schlussverkaufs - Hinweise

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Dies ist im Ansatz rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Sie enthält weder die dabei weithin üblichen Preisherausstellungen noch auffällige optische oder schlagwortartige Hervorhebungen (vgl. dazu BGH GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

  • BGH, 23.06.1961 - I ZR 124/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).

    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.

  • BGH, 25.03.1958 - I ZR 38/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Wie der Bundesgerichtshof in früheren Urteilen (vgl. GRUR 1958, 395, 397 = WRP 1958, 185 - Sonderveranstaltung I - GRUR 1962, 36, 37 = WRP 1961, 882 - Sonderangebot - GRUR 1962, 42, 43 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II -) entschieden hat, bestimmt sich die Frage, ob eine Verkaufsveranstaltung unter § 1 Abs. 1 AO fällt, unabhängig von § 1 Abs. 2 AO u.a. danach, ob sie außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs stattfindet.
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 43/73

    Ermittlung des Gegenstandes des Hauptantrages - Werberechtliche Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • BGH, 09.01.1976 - I ZR 24/75

    Werbung mit "Sparpreisen" als Verlängerung eines Abschnittsschlussverkaufs -

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Das Berufungsgericht geht allerdings zutreffend davon aus, daß es für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme des Schlußverkaufs entscheidend darauf ankommt, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen den Eindruck erwecken konnte, es handele sich um eine aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr des Werbenden herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 275 - Sonderangebot - GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis - GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218 - Sonderangebot in der Karenzzeit -).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 5/77
    Auszug aus BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
    Diese wird - wie der Bundesgerichtshof bereits wiederholt ausgeführt hat - einerseits davon beeinflußt, ob ähnliche Verkaufsveranstaltungen in der Branche des Veranstalters häufig vorkommen und daher als üblich erscheinen (BGH GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1982, 56, 57 - WRP 1982, 22 - Sommerpreis -); andererseits spielt für die Bewertung der Veranstaltung auch die Art ihrer Ankündigung eine nicht unerhebliche Rolle, da vielfach erst letztere den Eindruck einer nicht zum regelmäßigen Geschäftsverkehr gehörigen Sonderveranstaltung vermittelt (BGH GRUR 1962, 42, 44 = WRP 1961, 275 - Sonderveranstaltung II - GRUR 1979, 402, 404 = WRP 1979, 357 - Direkt ab Lkw - GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle (bzw. Radikale) Preissenkungen -).
  • OLG Köln, 18.08.1995 - 6 U 77/95

    Wettbewerbsverstoß durch Ankündigung eines vorweggenommenen Schlußverkaufs

    Für die Annahme einer unzulässigen Vorwegnahme eines bevorstehenden Schlußverkaufes kommt es nach gefestiger Rechtsprechung des BGH, von der abzuweichen kein Anlaß besteht und von der auch die Antragstellerin selbst ausgeht, entscheidend darauf an, ob die Werbung in den angesprochenen Verkehrskreisen nach den gesamten Umständen den Eindruck erweckt, es handele sich um eine aus dem Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebs herausfallende, bereits dem Schlußverkauf zuzuordnende Veranstaltung (vgl. BGH GRUR 82, 241,242 ,Sonderangebote in der Karenzzeit"; 83, 184,185 ,Eine Fülle von Sonderangeboten"; 83, 448,449 ,Sonderangebote außerhalb der Karenzzeit", jew. m.w.N.).

    Sonderangebote sind, worauf auch der BGH bereits hingewiesen hat (a.a.O., GRUR 83, 184,185) heutzutage eine alltägliche Erscheinung, die auch bei einer gewissen Häufung nicht ohne weiteres den Eindruck erweckt, als werde eine aus dem normalen Geschäftsverkehr herausfallende Veranstaltung angeboten.

  • BGH, 17.03.1983 - I ZR 198/80

    Zulässigkeit von Sonderangeboten außerhalb so genannter Karenzzeiten von 14 Tagen

    Im Hinblick darauf können Sonderangebote, insbesondere in den sog. Karenzzeiten von 14 Tagen vor und nach der Wende eines Verkaufsabschnitts, umso eher den Eindruck einer vorweggenommenen oder verlängerten Schlußverkaufsveranstaltung hervorrufen, je näher sie dem Anfangs- oder Endtermin einer Schlußverkaufsaktion liegen (BGH GRUR 1959, 544, 547 = WRP 1959, 348, 350 - Modenschau; GRUR 1962, 36, 40, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; s. auch das zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten; vgl. ferner "Merkblatt für die Werbung vor den Schlußverkäufen" des Deutschen Industrie- und Handelstages und anderer Spitzenverbände der Wirtschaft, WRP 1981, 295).

    Andererseits können - da die Verkehrsbeteiligten vielfach keine klare Vorstellung von den Terminen und Zeiträumen der Sommer- und Winterschlußverkäufe haben - auch Werbe- und Verkaufsaktionen außerhalb einer solchen 2-wöchigen Zeitspanne eine unzulässige Vorwegnahme eines Schlußverkaufs sein, wenn nach den gesamten Umständen des Falles der Eindruck erweckt wird, daß es sich um eine solche aus dem Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebs herausfallende vorweggenommene Verkaufsveranstaltung handele (BGH GRUR 1962, 36, 41 = WRP 1961, 277, 282, 283 - Sonderangebot/Sonderveranstaltung I; GRUR 1976, 702 = WRP 1976, 174 - Sparpreis; GRUR 1982, 241, 242 = WRP 1982, 218, 219 - Sonderangebot in der Karenzzeit; Senatsurteil vom 02.12.1982 - I ZR 106/80 - Eine Fülle von Sonderangeboten).

  • OLG Köln, 11.02.2000 - 6 U 111/99

    Ankündigung unzulässiger Sonderveranstaltung durch Sportfachgschäft -

    Es ist für den Verkehr nämlich zumindest offen, ob es sich schon um eine Werbung für den bevorstehenden Schlußverkauf oder doch noch um eine Ansammlung von mehreren Sonderangeboten handelt (vgl. dazu auch den deutlich abweichenden Fall BGH GRUR 83, 184 - "Eine Fülle von Sonderangeboten").
  • BGH, 13.04.1989 - I ZR 147/87

    "Nur wenige Tage im SB-Warenhaus"; Ankündigung einer zeitlich befristeten

    a) Für die Beurteilung, ob eine Verkaufsveranstaltung in den regelmäßigen Geschäftsverkehr des werbenden Unternehmens einzuordnen ist, kommt es entscheidend auf den Eindruck an, den das Publikum aus der Branchenübung und der konkreten werbemäßigen Anpreisung gewinnt (BGH, Urt. v. 12.11.1974 - I ZR 43/73, GRUR 1975, 144 - Vorsaison-Preis; Urt. v. 28.9.1979 - I ZR 139/77, GRUR 1980, 112, 113 f. - Sensationelle Preissenkungen; Urt. v. 24.10.1980 - I ZR 114/78, GRUR 1981, 279, 280 - Nur drei Tage; Urt. v. 2.12.1982 - I ZR 106/80, GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten).
  • OLG Bamberg, 04.03.1998 - 3 U 165/97
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die beanstandete Ankündigung sämtliche Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 UWG erfüllt hätte (vgl. z.B. BGH GRUR 1983, 184 f.; 1977, 794 f.; 1973, 659 f.; von Gamm a.a.O., 45. Kap., Rdnr. 13).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2001 - 2 W 4/01

    Sonderveranstaltungen - "Wintermode" als Sonderangebot - Unterbrechung des

    Auch wenn die Veranstaltung der Antragsgegnerin bereits im Dezember angekündigt und durchgeführt und bis in den Januar hinein fortgeführt wird, ist sie insbesondere aufgrund der beschriebenen Art ihrer Ankündigung in der Anzeige doch geeignet, den Eindruck einer Vorverlagerung des Schlußverkaufs zu verschaffen (vgl. einerseits BGH GRUR 1983, 449 - Sonderangebote außerhalb der Karenzzeit, andererseits GRUR 1983, 184 - Eine Fülle von Sonderangeboten).
  • BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81

    Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel

    Das Urteil des Senats (LM § 1 UWG Nr. 379 = GRUR 1983, 184 = WRP 1983, 266 - Eine Fülle von Sonderangeboten) steht dem nicht entgegen.
  • KG, 20.01.2004 - 5 U 185/03

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Rabatt-Coupons in einer Tageszeitung

    Maßgebend insoweit sind die Art und Weise der Ankündigung, insbesondere die Intensität der Werbung und die Umstände der Durchführung des Verkaufs nach dessen Anlass, Umfang, Zeitdauer, Zeitpunkt (z. B. Nähe zum Schlussverkauf) und Preisgestaltung (BGH, GRUR 1958, 395, 397 - Sonderveranstaltung I; GRUR 1962, 42, 44 - Sonderveranstaltung II; GRUR 1975, 491, 492 - Schräger Dienstag; GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen; GRUR 1983, 184, 185 - Eine Fülle von Sonderangeboten; Köhler/Pieper, UWG, § 7 Rdnr. 20).
  • OLG Köln, 14.04.1999 - 6 U 8/99

    Sonderveranstaltung

    Ungeachtet des Umstandes, dass die §§ 1, 3 UWG neben § 7 Abs. 1 UWG anwendbar sind, liegt ein Verstoß gegen das selbständige, vom Antragsteller von Anfang an verfolgte Verbot der Ankündigung von Sonderveranstaltungen im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG auch dann vor, wenn sich die Veranstaltung ihrem gesamten Erscheinungsbild nach aus der Sicht des durch die Werbung sowie die Branchenübung beeinflussten Verkehrs als "Sonderveranstaltung" darstellt (vgl. BGH a.a.O., - "Lagerverkauf"; BGH GRUR 1983, 184/185 - "eine Fülle von Sonderangeboten" - Baumbach/Hefermehl, a.a.O., Rdnr. 11 zu § 7 UWG und Köhler/Piper, a.a.O., Rdnr. 6 und 7 zu § 7 UWG).
  • OLG Stuttgart, 22.02.1991 - 2 U 192/90

    Zulässigkeit einer Zeitungswerbung mit Ankündigung einer

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  • OLG Köln, 26.05.1993 - 6 U 214/92
  • KG, 14.10.2003 - 5 U 149/03

    Wettbewerbsverstoß: Ankündigung einer unzulässigen Sonderveranstaltung durch

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