Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.11.1982

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.1983 - X ZB 13/82   

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https://dejure.org/1983,1382
BGH, 18.01.1983 - X ZB 13/82 (https://dejure.org/1983,1382)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1983 - X ZB 13/82 (https://dejure.org/1983,1382)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1983 - X ZB 13/82 (https://dejure.org/1983,1382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 86, 264
  • NJW 1983, 1792
  • MDR 1983, 487
  • GRUR 1983, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1981 - X ZB 3/81

    Anmeldung eines Gebrauchsmusters - Umwandlung einer europäischen Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 18.01.1983 - X ZB 13/82
    Art. 8 Abs. 2 b PCT erstreckt zwar den Begriff des Prioritätsrechts auch auf inländische Anmeldungen, überläßt aber die Regelung der "inneren Priorität" dem nationalen Gesetzgeber (vgl. Senatsentscheidung vom 20. Oktober 1981 - X ZB 3/81 - BGHZ 82, 88, 95/96 - Roll- und Wippbrett).
  • BPatG, 26.01.2006 - 10 W (pat) 719/03

    Probenkopf

    In der Entscheidung "Drucksensor" (BGHZ 86, 264) hat der Bundesgerichtshof die Möglichkeit einer entsprechenden Anwendung des § 40 PatG im Gebrauchsmusterrecht verneint und dabei ausdrücklich die Argumentation des 5. Senats des Bundespatentgerichts in seiner Beschwerdeentscheidung gebilligt (BPatGE 25, 74).

    Der Gesetzgeber ist nicht daran gehindert, auf einem der Rechtsgebiete Regelungen zu treffen, ohne sie in das andere zu übernehmen (vgl. BGHZ 86, 264, 265 f. - Drucksensor).

    a) Art. 8 Abs. 2 b PCT erstreckt zwar den Begriff des Prioritätsrechts auch auf inländische Anmeldungen, überlässt aber die Bestimmung der Voraussetzungen und Wirkungen der inneren Priorität dem nationalen Recht (BGHZ 82, 88, 95 f. - Roll- und Wippbrett; BGHZ 86, 264, 267 - Drucksensor).

  • BGH, 04.10.1983 - KVR 5/82

    Bedeutung einer von den Vertragsparteien vereinbarten Beendigungsklausel -

    Sollten sich aus der Gesetzgebungsgeschichte Anhaltspunkte dafür ergeben, daß Mitglieder der gesetzgebenden Körperschaften die Vorstellung gehabt haben, die Übergangsvorschrift stelle ein allmähliches Auslaufen der Freistellungen sicher, dann ist dies für die Auslegung der Vorschrift gleichwohl unbeachtlich, denn diese Vorstellung hat jedenfalls im Gesetz keinen Niederschlag gefunden (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - Drucksensor).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81   

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https://dejure.org/1982,1910
BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81 (https://dejure.org/1982,1910)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1982 - I ZB 15/81 (https://dejure.org/1982,1910)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1982 - I ZB 15/81 (https://dejure.org/1982,1910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anmeldung eines Zeichens zur Eintragung in die Zeichenrolle - Verbindung von zwei selbstständig nicht schutzfähigen Bestandteilen ("BEKA" und "Robusta") - Durchsetzung eines Zeichenbestandteils im Verkehr - "Lautschriftliche" Schreibweise

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 554
  • GRUR 1983, 243
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1978 - I ZB 2/77
    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
    Zur Frage, ob die "Besitzstandswahrung" eines vor der KABE-Entscheidung des BGH (GRUR 1978, 591) eingetragenen Buchstabenzeichens einen Anspruch auf Eintragung eines Kombinationszeichens gibt, das als einzig unterscheidungskräftiges Element dieses Buchstabenzeichen enthält.

    Die Inschrift "BEKA" stelle lediglich die bloße Lautschrift der Buchstaben "BK" dar und unterliege somit nach neuerer Rechtsprechung dem unmittelbaren Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1, 2 - Alternative WZG (BGH GRUR 1978, 591 "KABE").

    Eintragungsverbot unterliegt (GRUR 1978, 591, 592).

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
    Soweit der Antrag nicht auf Verkehrsdurchsetzung gestützt ist, geht das Bundespatentgericht zutreffend von dem in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannten Grundsatz aus, daß eine bloße Verbindung an sich schutzunfähiger Bestandteile im Hinblick auf § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG nicht als Warenzeichen eintragbar ist, es sei denn, es entstünde durch die Kombination ein eindrucksfähiges eigenartiges Gesamtbild (vgl. BGHZ 19, 367, 375 - W 5 m.w.N.).

    Es gilt vielmehr auch in solchen Fällen der Grundsatz, daß ein schutzunfähiger Bestandteil eines Warenzeichens unter Umständen zwar als Element eines Kombinationszeichens mit eingetragen werden kann, nicht aber lediglich im Zusammenhang mit einem ebenfalls schutzunfähigen Element, sofern dadurch nicht ein eigenartiges Gesamtbild entsteht (BGHZ 19, 367, 375 - W 5).

  • BGH, 07.02.1975 - I ZB 1/74

    Löschung eines Warenzeichens, dass nach einem BGH-Urteil in einem anderen Fall

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
    Die Rechtsbeschwerde wendet sich ferner gegen die Auffassung des Bundespatentgerichts, die Anmelderin könne keinen Anspruch auf Eintragung der vorliegenden Anmeldung aufgrund der - vor der "KABE"-Entscheidung entsprechend der früheren Amtspraxis erfolgten und nach der "Elzym"-Entscheidung (BGH GRUR 1975, 368) weiterhin rechtsbeständigen - Eintragung ihres mit dem "BEKA"-Bestandteil der vorliegenden Anmeldung identischen Warenzeichens Nr. 871 620 geltend machen.
  • BGH, 22.05.1968 - I ZB 12/67

    Polyestra

    Auszug aus BGH, 11.11.1982 - I ZB 15/81
    Solche Zeichen, die nach den Grundsätzen der "Polyestra"-Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. Mai 1968 (BGHZ 50, 219) nicht mehr eingetragen werden dürfen, unterliegen, wenn sie vor Erlaß dieser Entscheidung ordnungsgemäß eingetragen worden sind, nicht deshalb der Löschung nach § 10 Abs. 2 Nr. 2 WZG, weil sie nunmehr nicht mehr eingetragen werden könnten.
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Ist die schriftbildliche Wiedergabe eigenartig und prägnant, steht sie der Schutzversagung wegen mangelnder Unterscheidungskraft grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - Beka Robusta; BGH - MSI aaO.).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Denn das Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG erstreckt sich auch auf die Verbindung schutzunfähiger Bestandteile, seien es Zahlen mit Buchstaben und/oder sonstige schutzunfähige, weil beschreibende Angaben (BGH, Urt.v. 20.1.1956 - I ZR 146/53 - GRUR 1956, 219, 221 - W-5; Beschl.v. 18.12.1968 - I ZB 3/68, GRUR 1969, 345, 347 - red white; Beschl.v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl.v. 13.10.1983 - I ZB 3/82, Bl.f. PMZ 1984, 113 - MSI).
  • BPatG, 10.01.2012 - 27 W (pat) 114/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ZVS Zertifizierter Vorsorge-Spezialist" - zur

    Der Verweis der Anmelderin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs zu "BEKA Robusta" (GRUR 1983, 243) gehe fehl, weil die Schutzfähigkeit des Markenbestandteils BEKA allein aufgrund einer Verkehrsdurchsetzung angenommen worden sei und so kein vergleichbarer Sachverhalt vorliege.

    Sie trägt vor, aus mehreren Elementen gebildete Kombinationszeichen seien schutzfähig, wenn zumindest ein Element für sich betrachtet schutzfähig sei und dieses im Gesamtzeichen nicht untergehe (vgl. BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8 Rn. 55).

  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr.
  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05

    AOL I

    Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).
  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

    Demnach ist es der Bundesrepublik Deutschland als Verbandsstaat verwehrt, ein im Ursprungsland eingetragenes, international registriertes Buchstabenzeichen schon deshalb als schutzunfähig anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 22.1.1974 I ZB 12/72, GRUR 1974, 777, 779 - Lemonsoda; Bodenhausen aaO, S. 97) und ihm nur dann im Inland Schutz zuzubilligen, wenn - wie das Bundespatentgericht es entsprechend herkömmlichen nationalen Rechtsgrundsätzen (BGH, Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BE Robusta; Beschl. v. 13.10.1983 - I ZB 3/82, Bl. f. PMZ 1984, 113 - MSI) erwogen hat - die graphische Gestaltung der Marke geeignet ist, den Eindruck als Buchstabenzeichen aufzuheben.
  • BPatG, 05.11.2018 - 29 W (pat) 554/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "topprint (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Die mangelnde Unterscheidungskraft des Anmeldezeichens kann nur durch Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden werden, wobei auch ein zusammengesetztes Zeichen in seiner Gesamtheit schutzfähig sein kann, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 10/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Ist die schriftbildliche Wiedergabe eigenartig und prägnant, steht sie der Schutzversagung wegen mangelnder Unterscheidungskraft grundsätzlich entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - Beka Robusta; BGH - MSI aaO).
  • BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86

    "OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens

    Denn es ist in der Rechtsprechung anerkannt worden, daß z.B. Bestandteile von durchgesetzten Kombinationszeichen je nach Lage des Falles auch dann selbständig gemäß § 4 Abs. 3 WZG als Warenzeichen eingetragen werden können, wenn sie in Alleinstellung noch nicht verwendet worden sind (BGH GRUR 1983, 243, 245 - BEKA Robusta; vgl. dazu auch BGH GRUR 1970, 75, 77 a.E. - Streifenmuster; BGH GRUR 1970, 77, 79 - Ovalumrandung).
  • BPatG, 09.03.2023 - 28 W (pat) 550/19
    Ein zusammengesetztes Zeichen kann zwar in seiner Gesamtheit schutzfähig sein, wenn sich (nur) eines der von Haus aus schutzunfähigen Elemente im Verkehr durchgesetzt hat (vgl. BGH GRUR 1983, 243 - BEKA; BPatG Beschluss vom 24.09.2003, 29 W (pat) 115/03 - XtraClever).
  • BPatG, 25.02.2021 - 30 W (pat) 18/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "SPECTROCHECK" - fehlende Unterscheidungskraft

  • BPatG, 07.03.2018 - 28 W (pat) 541/17

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung ins Register als Marke angemeldeten

  • BPatG, 28.10.2010 - 26 W (pat) 115/06

    POST II - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "POST II" - zum

  • BPatG, 11.02.2010 - 26 W (pat) 6/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "freenet iPhone" - verkehrsdurchgesetzter

  • BPatG, 08.02.2018 - 28 W (pat) 540/17

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schutzfähigkeit des angemeldeten

  • BPatG, 24.01.2018 - 28 W (pat) 539/17

    Unterscheidungskraft des zur Eintragung als Marke angemeldeten Wortzeichens und

  • BPatG, 05.10.2015 - 29 W (pat) 45/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handelsblatt (Wort-Bild-Marke)" -

  • BPatG, 07.02.1992 - 24 W (pat) 278/89

    Schutzfähigkeit der Bezeichnung "FLEUR"; Freihaltebedürfnis des französischen

  • BGH, 13.10.1983 - I ZB 3/82

    Prägnantes Schriftbild - Eintragungsfähige Buchstabenfolge - Firmenkennzeichen -

  • BPatG, 22.02.2007 - 25 W (pat) 167/04
  • BPatG, 15.05.1991 - 26 W (pat) 88/90
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