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   BGH, 02.02.1983 - I ZR 191/80   

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https://dejure.org/1983,1935
BGH, 02.02.1983 - I ZR 191/80 (https://dejure.org/1983,1935)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1983 - I ZR 191/80 (https://dejure.org/1983,1935)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1983 - I ZR 191/80 (https://dejure.org/1983,1935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Instituts für Nachhilfeunterricht - Irreführung des Verkehrs bei der Werbung für Nachhilfeunterricht mit der Zusage "Bei Misserfolg Geld zurück" - Wirkung einer Werbeanzeige auf das Publikum - Übernahme einer Garantie für den Erfolg von ...

  • archive.org

    § 3 UWG
    NachhiIfeunterricht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 1327
  • MDR 1983, 646
  • GRUR 1983, 254
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.01.2013 - 4 U 171/12

    Verbraucherschutz - unzulässige Werbung für einen Tanzunterricht mit garantiertem

    Das vom Kläger zitierte Urteil des BGH (GRUR 1983, 254 = NJW 1983, 1327, damit bestätigt: Senat , WRP 1981, 328) konnte ungeachtet der Frage, ob diese Rechtsprechung noch mit dem heutigen Verbraucherleitbild in Einklang steht, schon deshalb der Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits nicht ohne Prüfung der Umstände des Einzelfalls zugrunde gelegt werden, weil der dortige Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Fall nicht hinreichend vergleichbar ist.

    Soweit die Entscheidung des BGH (GRUR 1983, 254) und des Senats (WRP 1981, 328) als mit dem heute maßgeblichen Verbraucherbild nicht mehr vereinbar angesehen wird (Köhler/ Bornkamm, 31. Aufl., § 5 UWG Rn. 7.147; Piper/Ohly/ Sosnitza , 5. Aufl., § 5 UWG Rn. 281), bedeutet das allerdings nicht, dass die Werbung mit einer Erfolgsgarantie in keinem Fall mehr irreführend sein kann.

  • OLG Köln, 20.08.1999 - 6 U 102/97

    Erfolgsrisikobeteiligung bei Arzneimitteln

    Vielmehr kommt es darauf an, ob nach der subjektiven Wirkung, welche die fragliche Werbemaßnahme in den angesprochenen Verkehrskreisen erzielt, der - irreführende - Eindruck oder auch nur Anschein eines sicheren Erfolges erweckt wird ( BGH GRUR 1983, 254/255 - "Nachhilfeunterricht"-; BGH GRUR 1972, 663/664 "Vibrations-Massagekissen"-; Doepner, a.a.O., Rdn. 74 zu § 3 m.w.N.).
  • BPatG, 28.02.2018 - 4 ZA (pat) 59/17

    Akteneinsichtssache in einem Patentnichtigkeitsverfahren - keine oder

    Zwar geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass die Parteien eines Nichtigkeitsverfahrens ein berechtigtes Interesse daran haben können, dass eine im Verletzungsprozess angegriffene und dort technisch näher erläuterte Ausführungsform sowie damit untrennbar verbundene Ausführungen zum Schutzumfang des Streitpatents einem Mitbewerber nicht offenbart werden (vgl. BGH GRUR 2008, 633 - Akteneinsicht XIX; BPatGE GRUR 83, 254).
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