Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2442
BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80 (https://dejure.org/1983,2442)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1983 - I ZR 170/80 (https://dejure.org/1983,2442)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1983 - I ZR 170/80 (https://dejure.org/1983,2442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung einer Werbung wegen Irreführung des Publikums - Verständnis des Satzes über eine Ersparnis bei Büchern von bis zu 40% - In einem Gutachten enthaltende Meinungsumfrage als nicht ausreichende Grundlage einer Feststellung im Sinne der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 644
  • GRUR 1983, 257
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
    Auszug aus BGH, 10.02.1983 - I ZR 170/80
    Zur Frage, ob der nicht schlagwortartige Werbehinweis einer Buchgemeinschaft "... spare ich bis zu 40 % gegenüber ..." wettbewerbswidrig ist (Ergänzung zu BGH GRUR 1966, 382 - Jubiläum).

    Bei dieser Sachlage durfte sich das Berufungsgericht unter dem Gesichtspunkt des § 3 UWG darauf beschränken zu prüfen, ob die im Urteil des Senats vom 16. Februar 1966 (GRUR 1966, 382, 384 - Jubiläum -) aufgeführten Irreführungstatbestände vorliegen, die vom Klageantrag ebenfalls umfaßt werden.

  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 52/05

    Irreführende Werbung durch assoziative Verknüpfung von Bild- und

    Von den angesprochenen Verkehrskreisen wird nämlich durchaus bei dieser Werbeäußerung erwartet, dass die höchste Verbilligung von 40 % - entsprechend dem Wortlaut der Ankündigung - von verschiedenen Produkten erreicht wird, und zwar nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebotes nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (vgl. BGH GRUR 1983, 257, 258).

    Nicht irreführend sind in diesem Zusammenhang mithin nur dann entsprechende Werbeaussagen über Preissenkungen oder Ersparnisse "bis zu ... Euro" oder "bis zu... %", wenn sämtliche Waren, auf die sich die Ankündigung bezieht, herabgesetzt worden sind und der genannte Höchstsatz nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebotes nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257, 258; Bornkamm in Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl., § 5 UWG Rdn. 7.103).

  • OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 4 W 49/04

    Wettbewerbswidrige Mondpreiswerbung: Beweislast des Werbenden für realistische

    Außerdem wird er erwarten, dass das Höchstmaß der Herabsetzung von 30% nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Leistungen, erreicht wird und das Ausmaß der Herabsetzung bei den übrigen Leistungen nicht erheblich hinter diesem Hundertsatz zurückbleibt (BGH GRUR 1966, 382 - Jubiläum; GRUR 1983, 257 - bis zu 40%; Baumbach/Hefermehl/Bornkamm, UWG, 23. Aufl., § 5 Rdn. 7.88).

    Eine möglicherweise fehlende Transparenz des Rabattangebots ist nicht Gegenstand des Unterlassungsbegehrens (vgl. dazu Harte/Denning/Bruhn, a.a.O. § 4 Nr. 4 Rdn. 45 ff.: BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40%).

  • BGH, 07.07.1988 - I ZR 230/87

    Schilderwald; Preisgegenüberstellung; Ankündigung einer Preissenkung

    Auch wenn jede Spannenangabe notwendig eine fixe Ober- und/oder Untergrenze enthält, trifft sie doch eine Aussage über eine größere Zahl unterschiedlicher Vomhundertsätze und eben gerade nicht über einen bestimmten einzelnen Vomhundertsatz (vgl. BGH, Urt. vom 10. Februar 1983 - I ZR 170/80, GRUR 1983, 257 - »bis zu 40 %«).
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 161/07

    Irreführende Werbung für einen Pre-Selection-Vertrag mit 52%-iger Kostenersparnis

    Im Allgemeinen erwartet der Kunde bei einer Werbung mit einer Preisreduzierung "bis zu ...", dass einerseits jedenfalls der genannte Höchstsatz (hier "50 %") nicht nur bei einem unbedeutenden, im Rahmen des Gesamtangebots nicht ins Gewicht fallenden Teil der Waren (bzw. Dienstleistungen) erreicht wird (vgl. BGH GRUR 1983, 257 - bis zu 40 %, betr. Buchhandel) und dass andererseits die übrigen Preisherabsetzungen nicht beträchtlich hinter der beworbenen Höchstreduzierung zurückbleiben (BGH GRUR 1966, 382, Jubiläum; OLG Stuttgart WRP 1996, 469, betr. Möbelhandel).
  • KG, 28.05.2004 - 5 W 74/04

    Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung mit mehrdeutigem Bezugspreis

    Dass die Preise der Antragsgegnerin für Design-Möbel nicht in einem hinreichenden Umfang "bis zu 35 %" (vgl. zur "bis zu-Preisangaben" maßgeblichen Verkehrserwartung: BGH, GRUR 1983, 257, 258 - bis zu 40 %; GK-UWG (Lindacher, § 3 Rdn. 903) unter den Preisempfehlungen der Hersteller oder den Preisen der Konkurrenz lägen, hat der Antragsteller - insoweit ist dem Landgericht zu folgen - nicht glaubhaft gemacht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht