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   OLG Köln, 16.03.1983 - 6 U 237/82   

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https://dejure.org/1983,4727
OLG Köln, 16.03.1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4727)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.03.1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4727)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. März 1983 - 6 U 237/82 (https://dejure.org/1983,4727)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1983, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 19.03.1999 - 6 U 68/96

    Widerlegung der Neuheit eines Geschmacksmusters durch Vorlage von

    Auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Verkehr sein Augenmerk mehr auf die Übereinstimmungen als auf die abweichenden Merkmale richtet und seine Beurteilung in aller Regel nur aus dem Erinnerungsbild trifft (vgl. OLG Köln GRUR 1983, 456/457 -"Spülmittelflasche"-) liegt es danach fern, daß ein mehr als nur unbeachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs zumindest auf wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Herkunftsstätten der verschieden gestalteten Produkte beider Parteien schließt.
  • OLG Köln, 27.08.1999 - 6 U 105/97

    Linienleuchten/Langfeldleuchten, betriebliche Herkunftstäuschung

    Selbst bei Zugrundelegen der klägerseits behaupteten Umsatzzahlen sowie des von ihr betriebenen Werbeaufwands, mit dem sie ihr Produkt in der streitegegenständlichen Gestaltungsform in den Markt eingeführt und dort bekannt gemacht haben will, sowie unter weiterer Berücksichtigung des Umstandes, daß der Verkehr sein Augenmerk mehr auf die übereinstimmenden als auf die abweichenden Merkmale richtet und seine Beurteilung in aller Regel nur aus dem Erinnerungsbild trifft (vgl. OLG Köln GRUR 1983, 456/457 -"Spülmittelflache"-) liegt es danach bei der Schwäche der wettbewerblichen Eigenart der Gestaltung des Produkts der Klägerin aber fern, daß ein mehr als nur unbeachtlicher Teil des angesprochenen Verkehrs auf zumindest wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen zwischen den Herkunftsstätten der abweichend gestalteten Produkte beider Parteien schließt.
  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 15/99

    Vermeidbare betriebliche Herkunftstäuschung - Fahrradrahmen

    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Verkehrs, dem die Produkte in aller Regel nicht nebeneinander begegnen, sondern der seine Beurteilung meist aus der Erinnerung trifft, sind eher die Übereinstimmungen, nicht aber die Abweichungen der Produkte (vgl. OLG Köln GRUR 1983, 456 - "Spülmittelflasche" -).
  • OLG München, 09.11.1989 - 29 U 5016/88

    Wettbewerbswidrigkeit einer vermeidbaren Herkunftstäuschung;

    Da für Kennzeichnungsmittel insoweit dieselben Grundsätze gelten, die in ständiger Rechtsprechung für eine nicht unter Sonderrechtsschutz stehende Gestaltung der Ware selbst entwickelt worden sind (BGH GRUR 1963, 423, 428 - coffeinfrei; OLG Köln, GRUR 1983, 456 - Spülmittelflasche), und dementsprechend anerkannt ist, daß Kennzeichnungen, wie beispielsweise die bildliche und farbliche Gestaltung von Warenverpackungen, ihrer Natur nach bestimmt und geeignet sind, als Hinweis auf die Herkunft und damit auch auf die Güte der Ware zu dienen (BGH a.a.O.), kommt der konkreten Produktausstattung der ...-Verpackung der Klägerin auch Herkunftshinweisfunktion zu.
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