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   BGH, 22.03.1983 - X ZR 9/82   

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https://dejure.org/1983,1942
BGH, 22.03.1983 - X ZR 9/82 (https://dejure.org/1983,1942)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1983 - X ZR 9/82 (https://dejure.org/1983,1942)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1983 - X ZR 9/82 (https://dejure.org/1983,1942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Klagepatents durch den Verletzungsrichter - Einrichtung an Kraftfahrzeugen zum Aufnehmen und Absetzen sowie zum Kippen von über den Boden ziehbaren Behältern von der Größe eines Wagenaufbaus - Beurteilung des Offenbarungsgehalts einer Patentschrift - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1983, 1020
  • GRUR 1983, 365
  • GRUR 1983, 497
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Das Revisionsgericht ist an die Auslegung des Berufungsgerichts nicht gebunden; vielmehr kann es das Klagepatent selbst auslegen (u.a. Sen.Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116, 117 - Prospekthalter m.w.N.).

    In den Tatsachenbereich gehört es, wenn im Rahmen der Ermittlung des in der Patentschrift offenbarten Erfindungsgegenstandes festgestellt wird, wie der Durchschnittsfachmann die in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen versteht und welche konkreten Vorstellungen er mit ihnen und mit dem geschilderten Erfindungsgedanken verbindet (u.a. Sen.Urt. v. 20.12.1979 - X ZR 85/78, GRUR 1980, 280, 281 - Rolladenleiste; Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; vgl. auch Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II).

  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    In diesen Tatsachenbereich gehört es, wenn im Rahmen der Ermittlung des in der Patentschrift offenbarten Erfindungsgegenstandes festgestellt wird, wie der Durchschnittsfachmann die in den Patentansprüchen verwendeten Begriffe unter Berücksichtigung der Beschreibung und der Zeichnungen versteht und welche konkreten Vorstellungen er mit ihnen und mit dem geschilderten Erfindungsgedanken verbindet (vgl. Sen.Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; Urt. v. 26.9.1996 - X ZR 72/94, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; Urt. v. 5.6.1997 - X ZR 73/95, NJW 1997, 3377 - Weichvorrichtung II).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Das kann der Senat selbst feststellen, da die Auslegung des Klagepatents einer uneingeschränkten Prüfung im Revisionsverfahren unterliegt (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.1963 - Ia ZR 8/63, GRUR 1964, 196, 198 Mischer; Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung; st.Rspr.).
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2016 - 2 U 5/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Methode zur Verringerung

    Auch wenn allein der Umstand, dass der Fachmann für die Auslegung auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Fachmanns zum Anmelde- und Prioritätstag zurückgreift (vgl. BGH, GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur; GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; Schulte/Rinken/Kühnen, Patentrecht, 9. Auflage, § 14 Rz. 53 f.), nicht zwingend und nicht in jedem Fall dazu führt, dass der Schutzbereich eines Patents von vornherein auf solche Gegenstände beschränkt ist, die zum Anmelde- bzw. Prioritätszeitpunkt bereits bekannt oder technisch umsetzbar waren (BGH, GRUR 1991, 518, 519 - Polyesterfäden), hatte der Fachmann, der erkennt, dass die Kraftstofflöslichkeit der Sicherstellung einer gleichmäßigen Verteilung der Cer-Zusammensetzung im zu verbrennenden Dieselkraftstoff und der Verhinderung von Ausflockungen und Ablagerungen dient, und dem zugleich bewusst ist, dass sich diese Ziele mit den im Prioritätszeitpunkt allein herstellbaren und verfügbaren Partikelgrößen nicht verwirklichen lassen, mit seinem im Prioritätszeitpunkt vorhandenen Wissen keinen Anlass, den Begriff "kraftstofflöslich" anders zu verstehen als so, dass davon lediglich solche Cer-Verbindungen erfasst sein sollten, die zusammen mit dem Dieselkraftstoff eine nach dem damaligen Kenntnisstand für die Zwecke der Erfindung allein brauchbare molekular-disperse Lösung bilden.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 23/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

    Es ist gleichzeitig der geschützte Gegenstand als Ganzes zu berücksichtigen (BGH, GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr).
  • BGH, 04.02.1997 - X ZR 74/94

    "Kabeldurchführung"; Verletzung eines Gebrauchsmusters; Verteidigung gegen ein

    Da die ausreichende Beurteilung des Klageschutzrechts nach rechtlichen Maßstäben, die sodann zu erfolgen hat, erst einsetzen kann, wenn auf diese Weise die hierfür erforderlichen Grundlagen ermittelt sind, wird das Berufungsgericht außerdem seine eigene Sachkunde dartun müssen, wenn es wiederum auf die Einholung eines Sachverständigengutachtens verzichten will, das der Kläger beantragt hat (vgl. Sen.Urt. v. 22.03.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2013 - 2 U 64/12
    Es fehlt bereits an der für die Bejahung einer Äquivalenz unter anderem erforderlichen objektiven Gleichwirkung (vgl. BGH, GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr), und zwar für jedes der beiden vom Beklagten angeführten Austauschmittel (nämlich 1. den Abschnitt 9" und 2. die Stirnfläche des unteren Schaumstoffelements nach Muster KA).
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 24/93

    Patent über zweistufiges Verfahren zur Herstellung von 4-Hydroxy- und

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 15.4.1975 - X ZR 18/72, GRUR 1975, 484, 486 - Etikettiergerät; Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 499 - Absetzvorrichtung).

    Das kann der Senat selbst feststellen, der das Klagepatent aufgrund der durch das Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen selbst auslegen kann (vgl. Sen.Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497, 498 - Absetzvorrichtung).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 5/00

    Maßgeblicher Inhalt eines Patents für ein Schwangerschaftstestgerät im

    Ist der für diese Auslegung zu berücksichtigende technische Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht noch nicht aufgeklärt, fehlen hierfür ausreichende Grundlagen, so daß die Sache zu deren Nachholung an den Tatrichter zurückzuverweisen ist (BGHZ 40, 332, 333; Sen.Urt. v. 22.3.1983 - X ZR 9/82, GRUR 1983, 497 ff. - Absetzvorrichtung); eine eigene Aufklärung hierzu ist dem Revisionsgericht - wie auch sonst - verwehrt.
  • BGH, 24.10.1986 - X ZR 45/85

    Stand der Technik - Stromwandler - Patent - Schutzumfang

    Die tatrichterliche Feststellung, daß die angegriffene Ausführungsform mit einem verschwenkbaren Haken in Kombination mit einem gehäusefesten Vorsprung sowohl die mit dem Patent angestrebte verbesserte Stabilität gegenüber in Querrichtung auftretenden Kräften (Teilproblem 2) als auch gegenüber in vertikaler Richtung auftretenden Belastungen (Teilproblem 3) in hinreichendem Umfang erreicht, also die patentgemäße Kombinationswirkung im wesentlichen eintritt (BGH GRUR 1983, 497 - Absetzvorrichtung), ist nicht zu beanstanden.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 26/13

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/12

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2013 - 2 U 24/13

    Drospirenon

  • BGH, 23.09.1999 - X ZR 57/97

    Hinzuziehung von Sachverständigen im Verfahren vor dem Patentgericht

  • BGH, 01.10.1991 - X ZR 60/89

    Patentierung eines beschusshemmenden Aluminiumfensters - Konstruktionsähnlichkeit

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