Rechtsprechung
   BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,532
BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81 (https://dejure.org/1983,532)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - I ZR 75/81 (https://dejure.org/1983,532)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - I ZR 75/81 (https://dejure.org/1983,532)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,532) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Preisangabenverordnung (PAngVP) - Klagebefugnis von Verbänden zur gleichrangigen Förderung sowohl der Interessen von Gewerbetreibenden als auch der Verbraucher - Erklärungen zur gezielten Ansprache des Kunden - Fehlen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2705
  • MDR 1984, 25
  • GRUR 1983, 658
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Der Senat hat mit Urteil vom 14.10.1982 - I ZR 81/81 (GRUR 1983, 129, 130 - WRP 1983, 207, 208 - Mischverband) die Klagebefugnis von Verbinden verneint, die gleichrangig sowohl die Interessen von Gewerbetreibenden als auch der Verbraucher fördern, und hat im Hinblick darauf das vorerwähnte Urteil des Berufungsgerichts vom 20.2.1981 aufgehoben und die Sache an dieses zur Klärung der Frage zurückverwiesen, ob der Kläger, der nach seiner Satzung sowohl der Förderung gewerblicher Interessen (§ 13 Abs. 1 UWG) als auch der Wahrnehmung von Verbraucherinteressen (§ 13 Abs. 1 a UWG) dient, ein nicht klagebefugter Mischverband ist oder ob er ungeachtet seiner Satzungsbestimmungen die Voraussetzungen erfüllt, die an einen Verband i.S. des § 13 Abs. 1 oder Abs. 1 a UWG zu stellen sind.

    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 - WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 - WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    In den Senatsentscheidungen "20 % unter empfohlenem Richtpreis" (BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] = GRUR 1965, 96 - WRP 1964, 370) und "... unter empf.
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305, 306 - WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 - WRP 1982, 411, 412) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff des Anbietens i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht nur förmliche Angebote i.S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 - WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 - WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Preis" (GRUR 1980, 108 - WRP 1980, 72), auf die sich die Revision beruft, ging es - anders als in vorliegender Sache - nicht um die Beurteilung einer Werbung nach Preisordnungsrecht, sondern um die Frage, ob die werbenden Bezugnahmen auf unverbindliche Preisempfehlungen als solche nach § 3 UWG als irreführend oder nach § 1 UWG als unlauter zu beanstanden sind.
  • KG, 20.02.1981 - 5 U 1939/80
    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Auf der Grundlage der vom Berufungsgericht bislang getroffenen Feststellungen kann die Prozeßführungsbefugnis des Klägers - von der das Berufungsgericht entsprechend seinen denselben Kläger betreffenden Ausführungen in WRP 1978, 51, 53, 54, in WRP 1978, 453, 455, 456 und im Urteil vom 20.2.1981 (5 U 1939/80) ausgegangen ist - nicht bejaht werden.
  • BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71

    Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Demgemäß war auch im Streitfall, in dem derselbe Kläger wie im Verfahren I ZR 81/81 auf Unterlassung klagt, das Berufungsurteil - da es um die Frage der Prozeßführungsbefugnis geht: von Amts wegen (BGH GRUR 1971, 516 - WRP 1971, 264, 265 - Brockhaus-Enzyklopädie; GRUR 1973, 78, 79 - WRP 1973, 525, 526 - Verbraucherverband) - aufzuheben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81
    Wie der Senat in den Entscheidungen "Effektiver Jahreszins" (GRUR 1980, 304, 305, 306 - WRP 1980, 328, 329) und "Sonnenring" (GRUR 1982, 493, 494 - WRP 1982, 411, 412) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff des Anbietens i.S. des § 1 Abs. 1 Satz 1 PreisangabenVO nicht nur förmliche Angebote i.S. des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 123/12

    DER NEUE - Wettbewerbsverstoß: Begriff des "Anbietens von Waren"; Verstoß gegen

    Ein Hinweis auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers in einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern stellt nur dann ein Angebot im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 PAngV dar, wenn die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (Fortführung von BGH, Urteil vom 23. Juni 1983, I ZR 75/81, GRUR 1983, 658 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    In der vom Berufungsgericht für seinen Standpunkt angeführten Senatsentscheidung "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung" hat es der Bundesgerichtshof bei einer gemeinsamen Werbeanzeige von Kfz-Händlern, wie sie auch im Streitfall gegeben ist, als entscheidend angesehen, dass die Ankündigung ihrem Inhalt nach so konkret gefasst ist, dass sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluss eines Geschäfts auch aus der Sicht der Kunden ohne weiteres zulässt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Selbst wenn der Durchschnittsverbraucher annehmen sollte, der in der streitgegenständlichen Anzeige angegebene Betrag entspreche "ungefähr" dem letztlich vom Händler geforderten Betrag, rechtfertigte dies noch nicht den Schluss, dass er diesen Betrag als eine "verpflichtende händlerseitige Einzelpreisangabe" im Sinne der Senatsentscheidung "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung" ansähe (vgl. BGH, GRUR 1983, 658, 660 f.).

  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

    Diese Beurteilung widerspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach als Leistungsangebot Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 201/12

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Preisangabenrichtlinie und der

    Die gesonderte Angabe der Überführungskosten ist nur dann zulässig, wenn der Händler dem Kunden die Wahl zwischen Selbstabholung und Überführung überlässt (BGH, Urteil vom 23. Juni 1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 661 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung) oder wenn die Höhe der Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich ist und ein umfassender Endpreis daher noch nicht angegeben werden kann (Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 1 PAngV Rn. 18).
  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Bedarf es ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zum Abschluß zu bringen, enthält die Werbung noch kein Angebot i.S. von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (vgl. BGHZ 155, 301, 304 - Telefonischer Auskunftsdienst; BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • OLG Köln, 25.05.2012 - 6 U 236/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Fahrzeugmodells mit der unverbindlichen

    Indem die Anzeige für das abgebildete, in der Erläuterung darunter in Bezug auf Motorisierung und Kraftstoffverbrauch spezifizierte, in einer Sonderschau zu besichtigende und gemäß Fußnote 2 streng limitierte individuelle Sondermodell eines neuen Kraftfahrzeugs mit der Angabe "EUR 14.990,- für den Q." wirbt, bietet sie es den Werbeadressaten blickfangmäßig im vorgenannten Sinne an, auch wenn der Kaufinteressent die individuellen Endpreise gemäß dem kleingedruckten Hinweis oberhalb der Händleradressen erst bei den werbenden Händlern erfährt und überdies weiß, dass Kraftfahrzeughändler an die Preisempfehlung des Herstellers oder Importeurs nicht gebunden sind und ihren Preis vielfach selbst bilden (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Beziehen Händler - sei es auch in einer Gemeinschaftsanzeige - die Preisempfehlung des Herstellers in die Werbeaussage einer von ihnen verantworteten Anzeige ein, kann darunter aber auch die Angabe eines ungefähren "Grundpreises" zu verstehen sein, die sich die Händler zu eigen machen (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [660 f.] = WRP 1983, 556 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; GRUR 1989, 606 [608] = WRP 1989, 501 - Unverbindliche Preisempfehlung; GRUR 1990, 1022 [1023] - Importeurwerbung).

    Die Anwendung der Preisangabenverordnung hängt nicht davon ab, ob die Vertragshändler eines Kraftfahrzeugherstellers kartellrechtlich gehindert sind, in einer Gemeinschaftsanzeige einen übereinstimmenden Endpreis anzugeben (vgl. BGH, GRUR 1983, 658 [661] - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

  • OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 182/03

    Zu den Voraussetzungen bei einer Werbung mit "unverbindliche Preisempfehlung des

    Zwar ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Verkehr grundsätzlich von einer Einbeziehung der Überführungskosten in den Endpreis des Händlers (Unterstreichung hinzugefügt) ausgeht, wenn in der Werbung nicht unmissverständlich auf ihre gesonderte Berechnung hingewiesen wird (BGH GRUR 89, 606, 608 - Unverb. Preisempfehlung; BGH GRUR 83, 443, 445 - Kfz-Endpreis; BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

    Eine preisangabenrechtliche Verpflichtung des Beklagten, die Überführungskosten stets in ihren Endpreis mit einzubeziehen, besteht auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO ohnehin nicht (vgl. BGH GRUR 83, 658, 661 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).

  • OLG Köln, 21.09.2012 - 6 U 14/12

    Endpreise bei Autos müssen mit Überführungskosten angegeben werden

    Ein anderes würde gelten, wenn die Höhe der Überführungskosten im Einzelfall unterschiedlich wäre und deswegen ein umfassender Endpreis noch nicht angegeben werden könnte (vgl. dazu näher Köhler a.a.O., Rz 19) oder dem Kunden freigestellt würde, das Fahrzeug bei dem Hersteller - oder einem Auslieferungslager - selbst abzuholen und so die Überführungskosten zu vermeiden (vgl. BGH GRUR 1983, 658, 661 - "Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung"; Köhler a.a.O., Rz. 18).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01

    Telefonischer Auskunftsdienst

    Diese Beurteilung entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach hierfür Ankündigungen genügen, die so konkret gefaßt sind, daß sie nach der Auffassung des Verkehrs den Abschluß eines Geschäfts auch aus der Sicht des Kunden ohne weiteres zulassen (vgl. BGH, Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 109/81, GRUR 1983, 661, 662 = WRP 1983, 559 - Sie sparen 4 000.- DM; vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 25 f. m.w.N.).
  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11

    Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in

    relevant sein mögen (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, juris, Rn. 16 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung zu § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV).

    (a) Maßgeblich für die Frage, ob in der Werbeanzeige eines Händlers, die auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers Bezug nimmt, eine händlerseitige Preisangabe zu erblicken ist oder lediglich eine neutrale Information über den Inhalt einer Hersteller-Preisempfehlung, ist die Auffassung des Verkehrs, wie sie sich anhand des Gesamteindrucks der Anzeige bildet (vgl. BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, juris, Rn. 23 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung ).

  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 209/86

    Qm-Preisangaben II; Werbung für Immobilien mit Quadratmeterpreisen

    Wie der Bundesgerichtshof zur früheren Fassung der Preisangabenverordnung wiederholt entschieden hat, umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (1. Alternative) entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch über förmliche Angebote nach § 145 BGB hinaus auch solche Erklärungen eines Kaufmanns, die dem Kunden, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich aber schon gezielt auf den Erwerb einer Ware oder Leistung ansprechen und inhaltlich so konkret gefaßt sind, daß sie vom Kunden als Aufforderung zur unmittelbaren Abgabe eines bindenden Vertragsangebots verstanden werden (Urt. v. 16.1.1980 - I ZR 25/78, GRUR 1980, 304, 305 f. = WRP 1980, 328, 329 - Effektiver Jahreszins; Urt. v. 4.3.1982 - I ZR 30/80, GRUR 1982, 493, 494 = WRP 1982, 411, 412 - Sonnenring; Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 659 f. = WRP 1983, 556, 557 - Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • OLG Köln, 11.08.2000 - 6 U 10/00

    Preisangabe in Werbeanzeige eines Autohändlers - Endpreis ohne Überführungskosten

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87

    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne

  • LG Dortmund, 09.08.2016 - 25 O 34/16

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines Fernwärmeversorgungsvertrags im

  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 25/94

    Anforderungen an die Klagebefungis eines satzungsgemäß für die Aufklärung und

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 97/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 103/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Hamburg, 11.09.2003 - 5 U 69/03

    Zur Frage einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung nach § 13 Abs. 5 UWG bei

  • OLG Koblenz, 29.12.1986 - 6 U 1469/86

    Berufung; Preisangabe; Werbung; Preisangabenverordnung; Unzulässige

  • OLG Hamburg, 06.11.2003 - 5 U 48/03

    Sofortige Preisansicht als Voraussetzung für die Werbung eines Internethändlers

  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 146/88

    Incl. MwSt. I - Werbung mit Selbstverständlichkeiten

  • OLG Köln, 07.05.2004 - 6 U 19/04

    Fehlender Barzahlungspreis bei Händlerwerbung mit Konditionen einer

  • OLG Hamburg, 24.06.2004 - 3 U 201/03

    Maßgeblichkeit der Umstände des Einzelfalles für die Anwendung der PAngV

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 211/88

    Importeurwerbung - Vorsprung durch Rechtsbruch; Endpreis

  • BGH, 18.11.1986 - KZR 41/85

    Aktion Rabattverstoß; Verfolgung unzulässiger Rabattangebote und Rabattverstöße

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

  • OLG Düsseldorf, 04.09.2007 - 20 U 178/06

    Bei der Bewerbung von Kraftfahrzeugen muss der Endpreis die Überführungskosten

  • OLG Hamburg, 27.07.2007 - 5 U 147/06

    Zitrus-Aktiv-Formel

  • OLG Düsseldorf, 09.11.2000 - 2 U 49/00

    Unzulässige Preisangaben bei Buchung von Flugreisen im Internet

  • OLG Hamburg, 18.11.2011 - 9 U 108/11

    Ratenzuschläge in Versicherungsbedingungen- OLG Hamburg weist Klagen der

  • OLG Köln, 09.03.2005 - 6 U 219/04

    Anspruch auf Unterlassung der Bewerbung eines finanzierten Kaufs unter Angabe

  • OLG Koblenz, 15.10.2002 - 4 U 239/02

    Werbung mittels Zeitungsanzeige für einen Pkw unter einer Preisangabe und dem

  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 22/82

    Vereinbarkeit von § 1 Abs.1 S. 1 1. Alt. Preisangabenverordnung (PangV) mit Art.

  • LG Frankfurt/Main, 27.02.2009 - 12 O 185/08

    Zum Preisvergleich in Werbeanzeigen aus dem Energiesektor

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 20/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht