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   BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83   

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BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83 (https://dejure.org/1983,625)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1983 - I ZR 39/83 (https://dejure.org/1983,625)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1983 - I ZR 39/83 (https://dejure.org/1983,625)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkaufs eines bekannten Markenartikels unter Einstandspreis bei Verkaufsaktionen des Handels - Grundsatz der freien Preisbildung im Verhältnis zwischen Hersteller und Handel - Rufschädigung und Absatzbehinderung beim Fachhandel - Vorstellung der Verbraucher über die ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Sittenwidrigkeit des Verkaufs unter Einstandspreis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1618
  • MDR 1984, 376
  • GRUR 1984, 1618
  • GRUR 1984, 204
  • BB 1984, 85
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).

    Ob eine solche Niedrigpreis-Politik unter struktur- und wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten unzulässig oder problematisch ist, weil, wie das Bundeskartellamt in einer Untersagungsverfügung nach § 37 a GWB ausführt, mittelständische Unternehmen dazu wirtschaftlich nicht in der Lage sind (vgl. BKA Beschl. v. 5. Mai 1983 - WuW/E BKartA 2029, 2037 Coop Bremen), ist bei der Anwendung des § 1 UWG nicht zu prüfen (vgl. BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex, s. dazu u.a. auch Lehmann, GRUR 1977, 580 f, 633 f m.w.N.; differenzierend P. Ulmer, aaO, S. 579).

  • BGH, 31.01.1979 - I ZR 21/77

    Verkauf unter Einstandspreis I

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Im Urteil vom 31. Januar 1979 (GRUR 1979, 321 - Verkauf unter Einstandspreis) bestand kein Anlaß, die beanstandete Vertriebsmethode unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Interessen des Markenartikel-Herstellers zu prüfen.
  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 169/76

    Verbot des Verkaufs eines Weinbrandes unter dem niedrigsten Fabrikabgabepreis -

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Soweit die Revision den Senatsurteilen Elbe-Markt (GRUR 1978, 649) und mini-Preis (GRUR 1978, 652) eine Vorentscheidung dahin entnehmen zu können glaubt, daß, wenn ganz allgemein eine Ruf- und/oder Absatzschädigung dargelegt und bewiesen ist, ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliege, dann findet das in jenen Urteilen keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 4/65

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften - Unentgeltliche Abgabe von Waren -

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • BGH, 07.07.1978 - I ZR 38/77
    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Soweit die Revision den Senatsurteilen Elbe-Markt (GRUR 1978, 649) und mini-Preis (GRUR 1978, 652) eine Vorentscheidung dahin entnehmen zu können glaubt, daß, wenn ganz allgemein eine Ruf- und/oder Absatzschädigung dargelegt und bewiesen ist, ein Verstoß gegen § 1 UWG vorliege, dann findet das in jenen Urteilen keine hinreichende Grundlage.
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann die Sittenwidrigkeit einer Wettbewerbshandlung nicht mit verfehlten betriebswirtschaftlichen Überlegungen begründet werden (BGHZ 23, 365, 375 - Suwa; BGHZ 43, 278, 283 - Kleenex; BGH GRUR 1957, 600, 601 - Westfalen-Blatt; BGH GRUR 1967, 256, 258 - Stern).
  • Drs-Bund, 26.03.1969 - BT-Drs V/4035
    Auszug aus BGH, 06.10.1983 - I ZR 39/83
    Die Auslegung des § 1 UWG würde sich damit in einen unvertretbaren Gegensatz zu den Gründen setzen, die den Gesetzgeber zur Aufhebung der Preisbindung für Markenwaren in der GWB-Novelle 1973 veranlaßt haben, aber auch zu den Gründen, aus denen in der UWG-Novelle 1969 auf ein Verbot von sog. Lockvogel-Angeboten außerhalb des Irreführungstatbestandes verzichtet wurde (vgl. GRUR 1969, 338, 339).
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 144/03

    10 % billiger

    Im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung steht es einem Unternehmen grundsätzlich frei, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen und auch die Preise von Konkurrenten zu unterbieten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

    Der Grundsatz der Preisunterbietungsfreiheit gilt auch beim Angebot identischer Waren (BGH GRUR 1984, 204, 206 f. - Verkauf unter Einstandspreis II).

    In Handelsbetrieben mit breitem Sortiment wie dem der Beklagten muss die Preisgestaltung nicht darauf ausgerichtet sein, mit jeder einzelnen Ware einen Stückgewinn zu erzielen; der Kaufmann darf vielmehr davon ausgehen, mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erreichen (vgl. BGHZ 129, 203, 212 - Hitlisten-Platten; BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 48/06

    Küchentiefstpreis-Garantie

    Einem Unternehmen steht es grundsätzlich frei, seine Preise in eigener Verantwortung zu gestalten und die Preise der Konkurrenten insbesondere auch beim Verkauf identischer Waren zu unterbieten (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; BGHZ 129, 203, 219 - Hitlisten-Platten; BGH, Urt. v. 30.3.2006 - I ZR 144/03, GRUR 2006, 596 Tz. 13 = WRP 2006, 888 - 10% billiger, m.w.N.).
  • BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG

    Dieser steht es grundsätzlich frei, zu Zwecken der Werbung neu eintretenden Mitgliedern vorübergehend Sonderkonditionen anzubieten, die unter den auf das einzelne Mitglied entfallenden "Selbstkosten" der Gewerkschaft liegen (vgl. zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des gelegentlichen Verkaufs einer Ware unter Einstandspreis: BGH 31. Januar 1979 - I ZR 21/77 - NJW 1979, 2611, zu I 2 der Gründe; 6. Oktober 1983 - I ZR 39/83 - NJW 1984, 1618, zu II 4 a der Gründe).
  • BGH, 07.05.1985 - VI ZR 224/83

    Darlegung der Berufserfahrung eines am Anfang der Facharztausbildung stehenden

    Das kann unter den vom erkennenden Senat in dem bereits angeführten Urteil BGHZ 88, S. 248, 257 ff (kritisch dazu Deutsch NJW 1984, 650 und Franzki MedR 1984, 186, 188; zustimmend Giesen JZ 1984, 332) zu einer Haftung des Zweitbeklagten führen.
  • OLG Stuttgart, 28.12.2006 - 2 U 134/06

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit der Werbung eines Rechtsanwalts für die

    Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Anlockwirkung von einem besonders günstigen Preis ausgeht und das Angebot mit einem Verlust des Anbieters verbunden ist, sofern nicht weitere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (vgl. BGH GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II; GRUR 1994, 743, 744 - Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank; GRUR 1998, 500, 502 - Skibindungsmontage).
  • BGH, 16.12.1986 - KZR 25/85

    "Belieferungsunwürdige Verkaufsstätten II"; Umfang des Belieferungsanspruchs

    Das gilt - wie der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6. Oktober 1983 (I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 - Verkauf unter Einstandspreis II) näher ausgeführt hat - auch für ein Vertriebskonzept, das darauf beruht, daß ein technisch hochwertiges Erzeugnis den Abnehmern als Spitzenerzeugnis zu einem entsprechendem Marktpreis angeboten werden soll, wobei solche Handelsspannen vorgesehen sind, die eine entsprechende Verkaufsförderung und Kundendienstleistung durch den Handel sicherstellen.
  • BGH, 04.04.1995 - KZR 34/93

    "Hitlisten-Platten"; Prozeßführungsbefugnis eines Verbandes; Ausnutzung

    Es ist vielmehr jedenfalls in Handelsbetrieben mit breitem Sortiment zulässig, auf die Werbewirkung eines Unter-Einstandspreis-Angebots zu setzen, um mit dem Absatz des gesamten Angebots ein möglichst günstiges Betriebsergebnis zu erzielen (vgl. - zu § 1 UWG - BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, WuW/E 2039, 2042 - Verkauf unter Einstandspreis II; vgl. weiter Möschel, ZRP 1989, 371, 373 f. und in Immenga/Mestmäcker, GWB, 2. Aufl., § 22 Rdn. 123; Markert aaO. § 26 Rdn. 376).
  • OLG Hamburg, 20.11.2003 - 3 W 127/03

    "Verkäufe unter Einstandspreis"

    Dies gilt nach den Ausführungen des BGH in der Entscheidung "Verkauf unter Einstandspreis II" (GRUR 1984, 204) auch bei der Beurteilung von Preisunterbietungen, deren sich der Hersteller gegenüber einem Abnehmer, also im Vertikalverhältnis, nach § 1 UWG zu erwehren versucht und zwar selbst dann, wenn das Kartellamt eine Untersagungsverfügung nach § 37 a GWB a. F. wegen der Auswirkungen der Unterpreis-Verkaufspolitik auf mittelständische Unternehmen - also wegen der Auswirkungen auf horizontaler Ebene - erlassen hat (BGH, a.a.O., 207).

    Auch dazu hat der BGH in der Entscheidung "Verkauf unter Einstandspreis II" (GRUR 1984, 204) auf Seite 206 der Fundstelle schon das Nötige gesagt.

  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Das Berufungsgericht ist rechtsfehlerfrei davon ausgegangen, daß es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Unternehmer im Rahmen der geltenden marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnung grundsätzlich freisteht, seine Preisgestaltung in eigener Verantwortung vorzunehmen, und daß danach auch Verkäufe unter dem Einstandspreis zulässig sind, sofern nicht besondere, die Sittenwidrigkeit eines solchen Verhaltens begründende Umstände hinzutreten (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 31.1.1979 - I ZR 21/77, GRUR 1979, 321, 322 = WRP 1979, 300 - Verkauf unter Einstandspreis I und Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 = WRP 1984, 136 - Verkauf unter Einstandspreis II, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZR 68/92

    Zinsgünstige Kfz-Finanzierung durch Herstellerbank - Wirtschaftliche Einheit;

    Selbst ein Geschäft zu Bedingungen, die mit einem Verlust für den Anbieter verbunden wären, ist ohne das Hinzutreten weiterer - hier nicht festgestellter - Umstände nicht ohne weiteres sittenwidrig (vgl. BGH, Urt. v. 6.10.1983 - I ZR 39/83, GRUR 1984, 204, 206 = WRP 1984, 136 - Verkauf unter Einstandspreis II).
  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/07

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2003 - 6 U 195/02

    Unlauterer Wettbewerb: Wettbewerbswidrigkeit der dauerhaften Unterbietung von

  • BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86

    Entfernung von Kontrollnummern II

  • LG Köln, 17.09.2007 - 33 O 288/06

    Gezielte Behinderung durch Preisunterbietung §§ 3, 4 Nr. 10 UWG

  • OLG Naumburg, 27.08.1996 - 9 U 125/96

    Preisreduktion für eine 14tägig erscheinende Fernsehzeitschrift; Nicht

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 56/87

    "Zahnpasta"; Vertrieb von Kosmetikartikeln ohne Angabe kennzeichnungspflichtiger

  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 57/87

    Synthesizer

  • LG Hamburg, 31.08.2006 - 327 O 391/06
  • BGH, 20.03.1984 - KVR 12/83

    Anforderungen an den Entscheidungssatz einer Untersagungsverfügung

  • OLG Nürnberg, 18.02.1997 - 3 U 3186/96

    "Handy zum Preis von 0,99 DM"

  • OLG München, 22.11.1990 - 6 U 3017/90
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 6 U 195/94
  • LG Essen, 23.06.2008 - 4 O 153/08
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