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BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkaufsveranstaltung - Regelmäßiger Geschäftsverkehr - Möbeleinzelhandel
Papierfundstellen
- NJW 1985, 3075
- MDR 1984, 912
- GRUR 1984, 590
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 1/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Kündigt aber ein Möbeleinzelhändler unter Herausstellung einer beträchtlichen Anzahl von Sparbeispielen den Verkauf von der Stückzahl nach nicht begrenzten Einzelwaren und Warengruppen an, stellt er also ganze Teile seines Sortiments zu Sparpreisen zum Verkauf, weist das erfahrungsgemäß nicht auf einen dem Publikum geläufigen und als üblich empfundenen Verkauf einzelner Waren im Rahmen von Sonderangeboten hin, sondern auf eine Veranstaltung mit besonderen, dem Publikum nicht alltäglich gebotenen Kaufvorteilen und damit auf eine Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs (BGH, NJW 1961, 1768 = GRUR 1962, 42 (43, 44) = WRP 1961, 275 (276, 277) - Sonderveranstaltung II). - BGH, 02.12.1982 - I ZR 106/80
Einstufung einer Werbung mit einer "Fülle von Sonderangeboten" als Vorwegnahme …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Das Urteil des Senats (LM § 1 UWG Nr. 379 = GRUR 1983, 184 = WRP 1983, 266 - Eine Fülle von Sonderangeboten) steht dem nicht entgegen. - BGH, 10.10.1980 - I ZR 108/78
Besondere Kaufvorteile - Warenausstellung - Verkaufsveranstaltung - …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Zutreffend ist das BerGer. davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob das Publikum einer Werbeanzeige die Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs entnimmt, auf den Gesamteindruck ankommt, den das Inserat unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung und aller sonstigen Begleitumstände auf die angesprochenen Verkehrskreise macht (BGH, NJW 1980, 342 (343) = GRUR 1980, 112 (113, 114) - Sensationelle Preissenkungen; BGH, GRUR 1981, 284 (286) = WRP 1981, 141 (143) - Pelz-Festival). - BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77
Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen …
Auszug aus BGH, 22.02.1984 - I ZR 202/81
Zutreffend ist das BerGer. davon ausgegangen, daß es für die Frage, ob das Publikum einer Werbeanzeige die Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs entnimmt, auf den Gesamteindruck ankommt, den das Inserat unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung und aller sonstigen Begleitumstände auf die angesprochenen Verkehrskreise macht (BGH, NJW 1980, 342 (343) = GRUR 1980, 112 (113, 114) - Sensationelle Preissenkungen; BGH, GRUR 1981, 284 (286) = WRP 1981, 141 (143) - Pelz-Festival).
- OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02
Ankündigung einer Sonderveranstaltung
Maßgebend ist hierbei der Gesamteindruck, den die Ankündigung unter Berücksichtigung von Wortlaut, Inhalt und Aufmachung sowie aller sonstigen Begleitumstände einschließlich einer in der betreffenden Branche bestehenden Übung macht (vgl. BGH, GRUR 1981, 284, 286 - Pelz-Festival; GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm).Nach den jeweiligen Verhältnissen des Falles kann bereits die Herausstellung außergewöhnlicher Preisvorteile als solche den Eindruck einer außerhalb des Üblichen liegenden Sonderverkaufsveranstaltung begründen (BGH, GRUR 1984, 590, 591 - Sonderangebote auf 3000 qm).
- OLG Jena, 24.01.2001 - 2 U 1539/00
Unzulässige Sonderveranstaltung
Entscheidend für die Abgrenzung zwischen erlaubten Sonderangeboten und unerlaubter Sonderveranstaltung ist der Gesamteindruck, den die Werbung auf die umworbenen Käuferkreise macht (BGH GRUR 1984, 590, 592).(BGH GRUR 1984, 590, 592).
- OLG Oldenburg, 28.11.2002 - 1 U 107/02
Verkaufsveranstaltung von Sonderpostenmärkten; Besondere Werbung mit Rabatt; …
Ob - wie zum Teil in Rechtsprechnung und Literatur angenommen wird - die Rabattgewährung unbefristet sein muss (was eher zweifelhaft sein dürfte), braucht nicht entschieden zu werden, denn der Fall einer Befristung des beworbenen Angebots, namentlich unter Herausstellung von zeitlich begrenzt gewährten Preisvorteilen, bei dem angenommen wird, dass der Verkehr regelmäßig von einer außergewöhnlichen Aktion ausgeht (BGH GRUR 1979, 781 - Radikal gesenkte Preise; 1984, 590 - Sonderangebote auf 3000 qm), liegt nicht vor. - OLG Dresden, 29.08.2000 - 14 U 1533/00
Ankündigung von "Spartagen" als unerlaubte Sonderveranstaltung
Maßgeblich hierfür ist der Eindruck, den die Veranstaltung nach ihrem gesamten Erscheinungsbild auf das Publikum macht (BGH GRUR 1984, 590 ff., 591 - Sonderangebote auf 3.000 qm - ).