Rechtsprechung
KG, 07.02.1984 - 5 W 68/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 601
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 19.01.1996 - 2 U 164/95
Anforderungen an die Sittenwidrigkeit und Unzulässigkeit einer Werbemaßnahme …
Unter diesem Gesichtspunkt des Abfangens von Kunden wurde es als unlauter angesehen, in unmittelbarer Nähe des Geschäftslokals des Mitbewerbers gezielt Kaufinteressenten anzusprechen (BGH GRUR 1960, 431, 433 - Kfz-Nummernschilder) oder an sie Handzettel zu verteilen (KG GRUR 1984, 601, 602).Als zulässig wurde dagegen das vorübergehende Verteilen von Handzetteln in einer geschäftlichen Großstadtstraße angesehen, auch wenn ein Konkurrenzgeschäft in der Nähe ist (KG GRUR 1984, 601, 602).
- LG Siegen, 23.07.2005 - 7 O 52/05 Zwar ist das Verteilen von Handzetteln in der Nähe eines Mitbewerbers ausnahmsweise vereinzelt für zulässig gehalten worden, allerdings nur, sofern die Maßnahme in der geschäftsreichen Straße einer Großstadt angesiedelt war (KG GRUR 1984, 601).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.01.1984 - 6 U 84/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1984, 601
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 19.07.2000 - 6 U 83/00
Bereitstellung von Taxen außerhalb von Taxiständen
Im Streitfall spricht indes alles dafür, die Regelung des § 47 Abs. 1 Satz 1 des Personenbeförderungsgesetzes ebenso wie die des § 49 Abs. 4 Satz 5 Personenbeförderungsgesetz (hierzu: OLG Frankfurt, GRUR 1984, 601) und des § 49 Abs. 4 Satz 3 Personenbeförderungsgesetz (zu dieser Vorschrift vgl. BGH GRUR 1988, 831 "Rückkehr- pflicht I"; BGH GRUR 1989, 113 "Mietwagen-Testfahrt"; BGH GRUR 1989, 115 "Mietwagen-Mitfahrt"; BGH GRUR 1990, 49 "Rückkehrpflicht II"; BGH GRUR 1989, 835 "Rückkehrpflicht III" und BGH NJW 1990, 1366 "Rückkehrpflicht IV") lediglich als sog. wertneutrale Ordnungsvorschrift zu begreifen, die nicht Ausdruck einer sittlichen Wertung ist und deren Verletzung deshalb nicht ohne weiteres als wettbewerbswidrig beurteilt werden kann.