Weitere Entscheidung unten: KG, 14.10.1983

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.08.1983 - 6 U 19/83   

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https://dejure.org/1983,4222
OLG Frankfurt, 04.08.1983 - 6 U 19/83 (https://dejure.org/1983,4222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.1983 - 6 U 19/83 (https://dejure.org/1983,4222)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 1983 - 6 U 19/83 (https://dejure.org/1983,4222)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Donkey Kong Junior II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 509
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   KG, 14.10.1983 - 5 U 3181/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2841
KG, 14.10.1983 - 5 U 3181/82 (https://dejure.org/1983,2841)
KG, Entscheidung vom 14.10.1983 - 5 U 3181/82 (https://dejure.org/1983,2841)
KG, Entscheidung vom 14. Oktober 1983 - 5 U 3181/82 (https://dejure.org/1983,2841)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch für das Verfassen eines Drehbuchs; Inhaltskontrolle der in allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Leistungsbeschreibungen; Anforderungen an die Anwendung der Zweckübertragungstheorie nach § 31 Abs. 5 Urhebergesetz (UrhG); Räumliche und inhaltliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1984, 509
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.1974 - VII ZR 28/72

    Geschäftsbedingungen: Ausschluß von Schadensersatz und Rücktritt bei Fehlschlagen

    Auszug aus KG, 14.10.1983 - 5 U 3181/82
    Selbst wenn dies dazu führen sollte, in diesem Mangel eine Unklarheit des Vertrages, bzw. der dessen Bestandteil bildenden Honorarbedingungen zu erblicken, deshalb an die Auslegung der Honorarbedingungen strenge Anforderungen zu stellen sind und bleibende Unklarheiten zu Lasten des Beklagten zu gehen haben (vgl. BGHZ 62, 83 = NJW 1974, 551 m.w.N.), so ergibt doch eine Gesamtwürdigung der Nrn. 1 bis 4 der Honorarbedingungen des Beklagten, daß diesem auch die im Vertrage im einzelnen eingeräumten Nutzungsrechte auch für das Ausland übertragen worden sind.
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus KG, 14.10.1983 - 5 U 3181/82
    Diese steht der hier vertretenen Auffassung schon deshalb nicht entgegen, weil die dem Beklagten eingeräumten Nutzungsarten im einzelnen bezeichnet sind, die Parteien also im Gegensatz zu der vom Kläger angeführten Rechtsprechung (BGH GRUR 1977, 42 - Schmalfilmrechte - 1974, 786 - Cassettenfilm - 1957, 611 - Bei ami - 1971, 480 - Schwarzwaldfahrt -) nicht darüber streiten, ob der Beklagte das Werk in einer ihm nicht eingeräumten Nutzungsart genutzt habe, sondern bei genauer vertraglicher Festlegung aller Nutzungsarten darüber, ob diese räumlich beschränkt seien.
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.02.2011 - 4 HKO 9301/10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lizenzeinräumung für Betreiber eines

    Die Berechtigung der Firma A.., ihr vom Kläger eingeräumte urheberrechtliche Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen, ist mit dem Urhebervertragsrecht vereinbar (Kammergericht, GRUR 1984, 509, 513; BGH GRUR 1984, 45, 52).

    Evtl, Bedenken deswegen, da der Kläger kein Entgelt für die von Firma A... Dritten eingeräumten Nutzungsrechte erhält (vgl. Schricker, Urheberrecht, 4. Auflage, § 34 UrhG, Rz. 34; Fromm/Nordemann, § 34 UrhG, Rz. 19; Kammergericht, GRUR 1984, 509, 514) greifen vorliegend nicht durch, da ein "einfaches" Produktbild keinen besonderen Marktwert besitzt und schlecht vorstellbar ist, daß Firma A... durch die Einräumung von Nutzungsrechten hieran ins Gewicht fallende Summen verdienen könnte.

  • LG Hamburg, 04.05.2010 - 312 O 703/09

    Urhebervertragsrecht: Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Verlages

    § 31 Abs. 5 UrhG enthält keine Leitbildfunktion, sondern eine Auslegungsregel, die nur dann zur Anwendung kommt, wenn die streitigen Nutzungsrechte im Vertrag nicht einzeln genannt worden sind (BGH, GRUR 1984, 45, 51 - Honorarbedingungen Sendevertrag, ebenso LG München I, ZUM-RD 2007, 257, 261; für vergleichbare Klauseln auch KG, GRUR 1984, 509, 513 - Honorarbedingungen: formularmäßige Einräumung keine Benachteiligung des Urhebers und mit sowohl mit §§ 31, 34 UrhG als auch § 35 UrhG vereinbar; OLG Celle, ZUM 1986, 213, 214 - Arno Schmidt: kein Verstoß gegen § 138 BGB bei unbeschränkter Einräumung aller Verlagsrechte in AGB).
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