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   BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84   

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https://dejure.org/1985,901
BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84 (https://dejure.org/1985,901)
BGH, Entscheidung vom 02.05.1985 - I ZB 8/84 (https://dejure.org/1985,901)
BGH, Entscheidung vom 02. Mai 1985 - I ZB 8/84 (https://dejure.org/1985,901)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 2 Abs. 1
    Hinreichende Kennzeichnung einer Ware

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Warenzeichen - Datenverarbeitungsprogramm - Alleinstellung ohne erläuternden Zusatz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 219
  • MDR 1986, 289
  • GRUR 1985, 1055
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.1974 - I ZB 6/73

    Concentra

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
    Das Bundespatentgericht hat durch die (S. 6 des Beschlusses) aufgezeigten Beispiele hinreichend belegt, daß die Einordnung der Begriffe "Datenverarbeitungs-" bzw. "Computerprogramm" in den Jahren 1981 bis 1983 noch uneinheitlich und in der Entwicklung nicht abgeschlossen war, und zutreffend ausgeführt, daß es Aufgabe des Bundespatentgerichtes ist, gerade in solchen Zweifelsfällen Leitlinien für eine einheitliche Sachbehandlung aufzuzeigen, ohne daß es an bestimmte Auffassungen einzelner Prüfungsstellen des Patentamtes gebunden sein kann (vgl. auch BGH, Beschluß vom 8.3.1974 - I ZB 6/73, GRUR 1974, 657, 659 unter 6 - Concentra mit weiteren Nachweisen).

    Denn in jeder dieser Formen - mag auch die erstere die hierfür eher in Betracht kommende sein - stellen Datenverarbeitungsprogramme bereits Verkörperungen der geistigen Leistung, damit aber körperliche Sachen dar, die - etwa in vervielfältigter Form - Gegenstand des Handelsverkehrs sein können und auf deren unmittelbaren körperlichen Besitz es dem Erwerber auch - anders als im Fall der in Wertpapieren verbrieften Forderung (vgl. dazu BGH a.a.O. - Concentra, GRUR 1974, 657, 658) - für die Benutzung ankommt.

  • OLG Frankfurt, 13.06.1983 - 6 W 34/83

    Pengo

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
    Nach den heute weithin gebräuchlichen Definitionen eines Datenverarbeitungs- oder Computerprogramm ist vielmehr - in diesem Kernpunkt besteht trotz vielfacher Divergenzen in Einzelheiten weitgehend Einigkeit, auch in der von dem Bundespatentgericht zitierten Fachliteratur - ein solches Programm eine mehr oder minder fertige Anweisung zum Umgang mit einem technischen Gerät (BGHZ 67, 22, 28 - Dispositionsprogramm) oder - in der Definition nach DIN 44300 - "eine zur Lösung einer Aufgabe vollständige Anweisung zusammen mit allen erforderlichen Vereinbarungen" (vgl. dazu im einzelnen auch Zahn, GRUR 1978, 207, 209; Kolle, GRUR 1982, 443, 444; Geiger/Schneider, Umgang mit Computern, 2. Aufl. 1981, S. 42; ebenso auch OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755 - Pongo).
  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
    Nach den heute weithin gebräuchlichen Definitionen eines Datenverarbeitungs- oder Computerprogramm ist vielmehr - in diesem Kernpunkt besteht trotz vielfacher Divergenzen in Einzelheiten weitgehend Einigkeit, auch in der von dem Bundespatentgericht zitierten Fachliteratur - ein solches Programm eine mehr oder minder fertige Anweisung zum Umgang mit einem technischen Gerät (BGHZ 67, 22, 28 - Dispositionsprogramm) oder - in der Definition nach DIN 44300 - "eine zur Lösung einer Aufgabe vollständige Anweisung zusammen mit allen erforderlichen Vereinbarungen" (vgl. dazu im einzelnen auch Zahn, GRUR 1978, 207, 209; Kolle, GRUR 1982, 443, 444; Geiger/Schneider, Umgang mit Computern, 2. Aufl. 1981, S. 42; ebenso auch OLG Frankfurt, GRUR 1983, 753, 755 - Pongo).
  • BGH, 03.05.1963 - Ib ZB 30/62

    Widerspruch gegen Warenzeicheneintragung

    Auszug aus BGH, 02.05.1985 - I ZB 8/84
    Das Patentamt hat auch nach Veröffentlichung der Anmeldung weiter von Amts wegen zu prüfen, ob ein absolutes Eintragungshindernis besteht, und dieses gegebenenfalls zu berücksichtigen (BGHZ 39, 266, 274 - Sunsweet); für die Anwendung verschiedener Maßstäbe bei dieser Prüfung vor bzw. nach erfolgter Bekanntmachung bietet das Gesetz - insbesondere die von der Rechtsbeschwerdeführerin hierfür genannte Verfahrensregel des § 5 Abs. 8 WGB - keine Grundlage.
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware als bewegliche Sache anzusehen ist, auf die je nach der vereinbarten Überlassungsform Miet- oder Kaufrecht anwendbar ist (BGHZ 143, 307, 309; 109, 97, 100 f.; 102, 135, 144; BGH Urteile vom 4. März 1997 - X ZR 141/95 - MDR 1997, 913; vom 14. Juli 1993 - VIII ZR 147/92 - NJW 1993, 2436, 2437 f.; vom 7. März 1990 - VIII ZR 56/89 - NJW 1990, 3011; vom 6. Juni 1984 - VIII ZR 83/83 - ZIP 1984, 962, 963; Beschluss vom 2. Mai 1985 - I ZB 8/84 - NJW-RR 1986, 219; vgl. auch Schweizerisches Bundesgericht BGE 124 III 456, 459).
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Kaufgegenstand ist hier ein Datenträger mit dem darin verkörperten Programm, insofern also eine körperliche Sache (vgl. BGH Beschluß vom 2. Mai 1985 - I ZB 8/84 = GRUR 1985, 1055, 1056), die - entsprechend dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch - als Instrument zur Datenverarbeitung dienen soll.
  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 325/88

    Anwendung des AbzG auf den Kauf von Software mit Teilzahlungsabrede; Wirksamkeit

    Wie der Senat dort (BGHZ 102, 143 [BGH 04.11.1987 - VIII ZR 314/86]/144) in Übereinstimmung mit dem Beschluß des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Mai 1985 (I ZB 8/84 = NJW-RR 1986, 219 = LM Nr. 3 zu § 2 WZG = GRUR 1985, 1055, 1056) ausgesprochen hat, stellen Datenträger mit dem darin verkörperten Programm körperliche Sachen (§ 90 BGB) dar.
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