Rechtsprechung
OLG München, 05.04.1984 - 6 W 2931/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Aufhebungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1985, 161
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 21.03.2018 - 6 W 23/18
Anlass zur Antragstellung bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung nach § 927 …
Der Schuldner in einem einstweiligen Verfügungsverfahren muss daher - will er eine ihm nachteilige Kostenfolge vermeiden - dem Gläubiger vor Stellung des Aufhebungsantrags nach § 927 ZPO auch dann Gelegenheit geben, das Aufhebungsverlangen anzuerkennen, wenn der Verfügungs- oder Arrestgläubiger die Vollziehungsfrist verstreichen ließ, woraus geschlossen werden kann, dass von Anfang an kein Bedürfnis für die einstweilige Verfügung oder den Arrest bestanden hat (vgl. hierzu Senat, Beschlüsse vom 29.10.1981, 6 U 36/81, OLGZ 1982, 346 und vom 20.12.1984 - 6 U 73/84, OLGZ 1985, 442; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 23.10.2000 - 16 W 40/00, Rn. 6, BeckRS 2000, 16705; OLG München GRUR 1985, 161; OLG Nürnberg Beschl. v. 22.3.2011 - 14 W 508/11, BeckRS 2011, 06675;… OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.8.1995 - 6 W 27/95, BeckRS 1995, 06715, Rn. 14 ff., 120;… Teplitzky-Feddersen, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 56. Kapitel, Rnr. 37 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 13.02.2012 - 24 W 6/12
Kostenentscheidung bei Anerkennung des Anspruchs auf Aufhebung einer …
An einer Veranlassung, die Aufhebung der einstweiligen Verfügung zu beantragen, fehlt es regelmäßig so lange, wie der Antragsgegner den Antragsteller nicht vergeblich zum Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung zur Herausgabe des Titels aufgefordert hat (vgl. KG, GRUR 1999, 1133; OLG Frankfurt, OLGZ 1982, 346; AfP 1991, 627; NJW-RR 1999, 1742; OLG Koblenz, GRUR 1989, 373; OLG München, GRUR 1985, 161;… Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Aufl., Rdnr. 295;… Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl., Kap. 60 Rdnr. 6;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl., Kap. 56 Rdnr. 37;… vgl. a. Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rdnr. 6 Stichwort "Einstweilige Verfügung"). - OLG München, 04.04.1986 - 21 U 5833/85
Rechtsschutzbedürfnis für einen Aufhebungsantrag; Verzicht auf die Rechte aus …
Ist die Frist des § 929 Abs. 2 ZPO verstrichen, braucht der Schuldner also bei einer auf Unterlassung lautenden einstweiligen Verfügung, anders als bei einem Arrest nicht zu befürchten, trotz der Aufhebungsreife des Titels noch mit einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme überzogen zu werden (so OLG München, GRUR 85, 161).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.05.1984 - 2 W 31/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1985, 161